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Verwendungsnachweis - Der Verwendungsnachweis ist ein Dokument, mit dem der Empfänger öffentlicher Fördermittel (KfW, BAFA, Städtebauförderung) belegt, dass die Mittel bestimmungsgemäß eingesetzt wurden. Er enthält einen Sachbericht über die durchgeführten Maßnahmen und einen zahlenmäßigen Nachweis der Ausgaben mit Belegen. Ohne vollständigen Verwendungsnachweis droht die Rückforderung der Fördermittel.
Ein Verwendungsnachweis besteht aus zwei Teilen:
Sachbericht - Beschreibung der durchgeführten Maßnahme (z. B. Heizungstausch, Fassadendämmung, Fenstertausch), Zeitraum der Durchführung, erreichtes Ergebnis (z. B. Energieeffizienzklasse nach GEG) und ggf. Abweichungen vom ursprünglichen Förderantrag. Bei energetischen Maßnahmen muss der Energieberater (Energieeffizienz-Experte, kurz EEE) nach Abschluss der Maßnahme eine Bestätigung nach Durchführung (TPN) ausstellen - ohne diese gibt es bei den meisten KfW- und BAFA-Programmen keine Auszahlung oder keine Tilgungszuschuss-Bestätigung.
Zahlenmäßiger Nachweis - Aufstellung aller Einnahmen (Fördermittel, Eigenanteil) und Ausgaben (Handwerkerrechnungen, Materialkosten, Planungskosten) mit Zuordnung zu den geförderten Maßnahmen. Beizufügen sind Rechnungskopien mit Angabe der geförderten Maßnahmen, Zahlungsnachweise (Kontoauszüge oder Überweisungsbelege), die Bestätigung des Energieberaters sowie ggf. Abnahmeprotokolle.
Wichtig: Rechnungen müssen spezifiziert sein - pauschale Rechnungen wie „Bauarbeiten laut Auftrag” werden von den Förderstellen nicht akzeptiert. Arbeitskosten und Materialkosten sollten getrennt ausgewiesen werden, da manche Förderprogramme nur Arbeitskosten oder nur bestimmte Materialien bezuschussen.
Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises variiert je nach Förderprogramm:
KfW-Programme - in der Regel 12 Monate nach Abschluss der Maßnahme, gerechnet ab dem Datum der letzten Zahlung. Für das Gesamtprojekt gilt häufig eine Frist von 36 Monaten ab Darlehenszusage. Die KfW ermöglicht in begründeten Ausnahmefällen eine Fristverlängerung - diese muss jedoch vor Ablauf der ursprünglichen Frist beantragt werden.
BAFA-Förderungen (z. B. BEG EM - Einzelmaßnahmen) - der Verwendungsnachweis wird bereits im Rahmen des Auszahlungsantrags eingereicht. Das BAFA zahlt erst aus, wenn der Nachweis vollständig und geprüft ist. Typische Bearbeitungszeit: zwei bis sechs Monate nach Einreichung.
Städtebauförderung und kommunale Programme - hier gelten individuelle Fristen und Anforderungen, die im Bewilligungsbescheid festgelegt sind.
Wird der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, kann die Förderstelle die Mittel vollständig zurückfordern - zuzüglich Zinsen ab dem Auszahlungstag. Auch nachträgliche Prüfungen sind möglich: KfW und BAFA prüfen Verwendungsnachweise stichprobenartig, auch Jahre nach der Förderung.
In der Praxis scheitern Verwendungsnachweise oft an typischen Fehlern: fehlende oder unspezifizierte Rechnungen, fehlende Zahlungsnachweise (Barzahlung ist nicht akzeptiert), fehlende Bestätigung des Energieberaters oder Abweichungen zwischen geförderter Maßnahme und tatsächlich ausgeführter Arbeit. Auch die Einreichung nach Ablauf der Frist ohne vorherige Verlängerungsanfrage ist ein häufiges Problem.
Besonders bei komplexen energetischen Sanierungen mit mehreren Gewerken empfehlen wir, den Verwendungsnachweis parallel zur Durchführung aufzubauen - also Rechnungen und Belege von Anfang an geordnet zu sammeln, statt sie rückwirkend zusammenzusuchen.
Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, die KfW- oder BAFA-Fördermittel für energetische Sanierungen erhalten haben, den Verwendungsnachweis von Anfang an systematisch vorzubereiten. Legen Sie einen separaten Ordner (physisch oder digital) an und sammeln Sie darin alle Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Bestätigung des Energieberaters.
Achten Sie darauf, dass die Rechnungen die geförderten Maßnahmen klar ausweisen: z. B. „Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe Modell XY, Nennleistung 12 kW - Arbeitskosten 4.500 Euro netto, Materialkosten 8.000 Euro netto”. Ohne diese Spezifizierung kann die Förderstelle die Rechnung ablehnen.
Ihr Energieberater erstellt die technische Bestätigung nach Durchführung (TPN) - beauftragen Sie ihn rechtzeitig mit der Begehung des fertiggestellten Objekts, da manche Energieberater mehrere Wochen Vorlaufzeit benötigen. Ohne die TPN gibt es bei KfW-BEG-Programmen keine Tilgungszuschuss-Bestätigung. Wir unterstützen Eigentümer auf Wunsch bei der Koordination mit Energieberatern und Förderstellen.
Ohne fristgerechten Verwendungsnachweis kann die Förderstelle die Rückzahlung der gesamten Fördermittel verlangen - bei KfW-Darlehen wird der Tilgungszuschuss zurückgefordert, bei BAFA-Zuschüssen der ausgezahlte Betrag. Zusätzlich können Zinsen ab dem Auszahlungstag berechnet werden. Bei geringfügigen Fristüberschreitungen gewähren KfW und BAFA in der Regel eine Nachfrist - setzen Sie sich proaktiv mit der Förderstelle in Verbindung, wenn Sie absehen, dass Sie die Frist nicht einhalten können.
Ihr Energieberater (bei energetischen Maßnahmen) erstellt den technischen Teil des Verwendungsnachweises und die Bestätigung nach Durchführung (TPN). Für den zahlenmäßigen Nachweis können Sie einen Steuerberater hinzuziehen - insbesondere wenn steuerliche Absetzbarkeit und Förderung kombiniert werden. Bei Städtebauförderung berät die Stadterneuerung der Stadt Nürnberg. Die KfW und das BAFA stellen auf ihren Websites Vorlagen und Ausfüllhilfen zur Verfügung; nutzen Sie diese als Checkliste, bevor Sie den Nachweis einreichen.
Ja, KfW und BAFA führen stichprobenartige Nachprüfungen durch - auch Jahre nach der Förderung. Dabei wird geprüft, ob die Maßnahme wie beantragt durchgeführt wurde und die Belege korrekt und vollständig sind. Falsche Angaben können zur Rückforderung und im Extremfall zu strafrechtlichen Konsequenzen (Subventionsbetrug nach § 264 StGB) führen. Bewahren Sie alle Unterlagen - Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestätigungen, Korrespondenz mit der Förderstelle - mindestens 10 Jahre auf.
In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass der beauftragte Energieberater nach Abschluss der Maßnahme für die technische Bestätigung nach Durchführung (TPN) nicht mehr erreichbar ist - etwa weil er seinen Betrieb eingestellt hat oder verzogen ist. In diesem Fall kann ein anderer zugelassener Energieberater (Energieeffizienz-Experte gemäß EEE-Liste) beauftragt werden, das fertiggestellte Objekt zu besichtigen und die TPN nachträglich auszustellen. Dies setzt voraus, dass der neue Energieberater die Maßnahme anhand der vorhandenen Unterlagen und einer Begehung beurteilen kann. Die Kosten für diese Nachbesichtigung trägt der Eigentümer; sie liegen typischerweise bei 150 bis 350 Euro. In der Metropolregion Nürnberg sind entsprechend qualifizierte Energieberater über die Energieberaterbörse der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder die IHK Nürnberg für Mittelfranken zu finden. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Koordination und empfehlen auf Anfrage geeignete Energieberater in der Region.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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