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Vermessungsamt

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Vermessungsamt - Das Vermessungsamt ist die behördliche Stelle, die für die amtliche Vermessung von Grundstücken, die Führung des Liegenschaftskatasters und die Erstellung von Flurkarten zuständig ist. In Bayern heisst die zuständige Behörde offiziell Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV). Ohne die Leistungen des Vermessungsamts sind Grundstücksteilungen, Grenzsicherungen und viele Bauvorhaben nicht möglich.

Aufgaben und Leistungen des Vermessungsamts

Die Kernaufgabe des Vermessungsamts besteht in der Führung des Liegenschaftskatasters, das zusammen mit dem Grundbuch die rechtliche und tatsächliche Zuordnung jedes Grundstücks dokumentiert. Während das Grundbuch beim Amtsgericht die Eigentumsverhältnisse festhält, bildet das Kataster die exakte Lage, Grösse und Begrenzung der Flurstücke ab.

Zu den wichtigsten Leistungen gehören die Grenzvermessung und die Grenzfeststellung. Bei einer Grenzvermessung werden die im Kataster dokumentierten Grenzen vor Ort durch Grenzmarken sichtbar gemacht. Dies ist besonders bei Grundstückskäufen, Bauanträgen in der Nähe von Grundstücksgrenzen und bei Nachbarschaftsstreitigkeiten relevant. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der Grenzpunkte und liegen in Bayern typischerweise zwischen 500 und 2.500 Euro je nach Komplexität.

Die Grundstücksteilung (Zerlegung) erfordert ebenfalls die Mitwirkung des Vermessungsamts. Soll beispielsweise ein grosses Gartengrundstück in zwei Bauplätze aufgeteilt werden, erstellt das Amt einen Veränderungsnachweis, der anschliessend ins Grundbuch übernommen wird. Ohne diese amtliche Vermessung kann kein Notar die Teilung beurkunden.

Zu den weiteren Aufgaben zählt die Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung eines Neubaus: In Bayern ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet, das fertiggestellte Gebäude innerhalb von sechs Monaten nach Rohbaufertigstellung einmessen zu lassen (Art. 2 BayVermKatG). Die Einmessung stellt sicher, dass das Gebäude korrekt im Liegenschaftskataster erfasst ist und etwaige Überschreitungen von Baugrenzen oder Abstandsflächen rechtzeitig festgestellt werden.

Liegenschaftskataster und digitale Dienste

Das Liegenschaftskataster ist heute weitgehend digitalisiert. Über das bayerische BayernAtlas-Portal können Eigentümer und Kaufinteressenten Flurkarten, Luftbilder und topografische Karten kostenlos einsehen. Für rechtlich verbindliche Auskünfte und amtliche Auszüge ist jedoch nach wie vor ein formeller Antrag beim zuständigen ADBV nötig.

Ein amtlicher Lageplan, der für Bauanträge nach der Bayerischen Bauordnung vorgeschrieben ist, wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) erstellt, der die Daten des Vermessungsamts nutzt und durch eine Vor-Ort-Vermessung ergänzt. Die Kosten für einen qualifizierten Lageplan bewegen sich je nach Grundstücksgrösse und Aufwand zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

ÖbVIs sind privatwirtschaftlich tätige Vermessungsingenieure, die von der bayerischen Vermessungsverwaltung öffentlich bestellt wurden. Sie erbringen amtliche Leistungen, die denen des staatlichen Vermessungsamts gleichgestellt sind - für viele Aufgaben können Eigentümer frei wählen, ob sie das staatliche ADBV oder einen ÖbVI beauftragen. In der Praxis sind ÖbVIs oft flexibler bei der Terminvergabe.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Für Nürnberger Grundstücke ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg (Äussere Bayreuther Strasse 33) zuständig. Termine für Grenzvermessungen oder Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster können dort beantragt werden. Die Bearbeitungszeit für eine Grenzvermessung beträgt aktuell rund vier bis acht Wochen, in Spitzenzeiten auch länger.

Wer ein Grundstück in Stadtteilen wie Altenfurt, Kornburg oder Worzeldorf kauft und dort bauen möchte, sollte die Vermessung frühzeitig beauftragen, damit der Lageplan rechtzeitig zum Bauantrag vorliegt. Auch bei älteren Bestandsimmobilien in Gostenhof oder Steinbühl empfehlen wir eine Grenzfeststellung vor grösseren Anbauten oder Zaunprojekten, da die historischen Katastergrenzen nicht immer mit dem tatsächlich bebauten Bestand übereinstimmen. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Koordination mit dem Vermessungsamt und vermitteln auf Wunsch erfahrene ÖbVIs aus der Metropolregion.

Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich das Vermessungsamt?

Eine Beauftragung des Vermessungsamts oder eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist erforderlich, wenn Sie ein Grundstück teilen, einen Bauantrag stellen (qualifizierter Lageplan), Grenzstreitigkeiten klären oder die exakte Lage Ihrer Grundstücksgrenzen feststellen lassen möchten. Auch bei Grundstückskäufen ist eine aktuelle Grenzvermessung ratsam, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Was kostet eine Grenzvermessung in Nürnberg?

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für die Vermessungsverwaltung in Bayern (VermGebO) und hängen von der Anzahl der Grenzpunkte, der Grundstücksgrösse und dem Aufwand vor Ort ab. Für ein typisches Einfamilienhausgrundstück in Nürnberg mit vier bis sechs Grenzpunkten liegen die Kosten erfahrungsgemäss bei 800 bis 1.500 Euro.

Kann ich die Katasterdaten meines Grundstücks selbst einsehen?

Ja. Über den BayernAtlas (geoportal.bayern.de) können Sie Flurkarten und Luftbilder kostenlos online einsehen. Für einen rechtsverbindlichen Katasterauszug oder einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch müssen Sie jedoch einen formellen Antrag beim ADBV Nürnberg stellen. Die Gebühr für einen einfachen Katasterauszug liegt bei rund 15 bis 30 Euro.

Welche Unterlagen sollte ich vor einer Grenzvermessung zusammenstellen?

Hilfreich sind: der Grundbuchauszug mit aktueller Eigentümerangabe, ältere Lagepläne oder Flurkartenauszüge, Kaufverträge, in denen Grenzpunkte beschrieben sind, sowie Fotos von vorhandenen Grenzsteinen oder Grenzmarken auf dem Grundstück. Liegen bereits ältere Vermessungsunterlagen vor - etwa aus einem früheren Bauantrag oder einer Grundstücksteilung -, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden. Je besser der historische Nachweis, desto reibungsloser verlässt eine Grenzvermessung.

Zusammenarbeit von Vermessungsamt und Grundbuchamt

Das Vermessungsamt und das Grundbuchamt arbeiten eng zusammen, sind aber zwei getrennte Behörden. Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Nürnberg führt die rechtlichen Eigentumsverhältnisse; das Liegenschaftskataster beim ADBV Nürnberg dokumentiert die tatsächliche Lage und Ausdehnung der Grundstücke. Änderungen - etwa nach einer Grundstücksteilung - werden vom Vermessungsamt im Kataster vermerkt und anschließend in das Grundbuch übernommen. Ohne die entsprechende Mitteilung des Vermessungsamts kann das Grundbuchamt keine Teilung vollziehen. Käufer von Grundstücken sollten daher immer beide Register prüfen und sicherstellen, dass Kataster und Grundbuch übereinstimmen.

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