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Wohnungseigentümergemeinschaft - Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Eigentümer von Wohnungs- und Teileigentum innerhalb einer Liegenschaft. Sie entsteht automatisch mit der Veräußerung der ersten Eigentumswohnung und ist eine teilrechtsfähige Gemeinschaft - sie kann klagen, verklagt werden und Verträge abschließen. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz, das 2020 umfassend reformiert wurde (WEMoG).
Die WEG hat zwei zentrale Organe: Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan - sie entscheidet über Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen und die Bestellung des Verwalters. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden/vertretenen Stimmrechte gefasst (Ausnahmen: qualifizierte Mehrheit bei baulichen Veränderungen mit Kostenverteilung auf alle). Mindestens einmal jährlich muss eine ordentliche Versammlung einberufen werden.
Der WEG-Verwalter ist das Ausführungsorgan - seit der Reform 2020 hat er erweiterte Befugnisse für Maßnahmen der laufenden Verwaltung (ordnungsmäßige Erhaltung und Verwaltung). Ein zertifizierter Verwalter muss seit dem 1. Dezember 2023 eine Sachkundeprüfung (IHK) nachweisen können. Die Verwalterbestellung erfolgt für maximal 5 Jahre (bei Erstbestellung: 3 Jahre).
Neu seit der WEG-Reform 2020: Jeder Eigentümer hat einen klagbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung - auch wenn die Mehrheit gegen notwendige Maßnahmen stimmt, kann ein einzelner Eigentümer gerichtlich vorgehen. Dies stärkt die Rechte von Minderheitseigentümern erheblich.
Die WEG erstellt jährlich einen Wirtschaftsplan, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das Gemeinschaftseigentum enthält. Typische Kostenpositionen sind: Hausverwaltung (20-35 Euro/Einheit/Monat), Gebäudeversicherung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Aufzugwartung, Müllentsorgung und die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage).
Die monatliche Vorschusszahlung (Hausgeld) liegt je nach Ausstattung und Alter des Gebäudes bei 2,50-5,00 Euro/m². Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung - sie wird in der Eigentümerversammlung beschlossen und ist Grundlage für eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben.
Seit der WEG-Reform ist die Bildung einer angemessenen Erhaltungsrücklage verpflichtend. Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte den Stand der Rücklage genau prüfen: Eine zu niedrige Rücklage erhöht das Risiko von Sonderumlagen - einmaligen Nachforderungen für größere Instandhaltungsmaßnahmen.
Seit der WEG-Reform 2020 können Beschlüsse auch in Textform (ohne Präsenzversammlung) gefasst werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Online-Eigentümerversammlungen sind seither zulässig, was besonders für WEGs mit Eigentümern außerhalb Nürnbergs vorteilhaft ist.
Wichtige Beschlüsse nach Mehrheitstypen:
Jeder Eigentümer hat das Recht, Beschlüsse innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Protokolls gerichtlich anfechten zu lassen (§ 44 WEG). Das zuständige Gericht in Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg.
Wir empfehlen WEG-Mitgliedern in Nürnberg, aktiv an der Eigentümerversammlung teilzunehmen - viele weitreichende Beschlüsse (Sonderumlagen, Sanierungen, Verwalterwechsel) werden mit wenigen Stimmen gefasst. In größeren Nürnberger WEGs (häufig in Langwasser, Zerzabelshof und den Hochhaussiedlungen der 1960er/70er-Jahre in Nordostbahnhof) stehen in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsinvestitionen an - Heizungstausch, Fassadendämmung, Aufzugerneuerung.
Prüfen Sie, ob Ihre WEG über eine ausreichende Erhaltungsrücklage verfügt. Liegt diese unter 15 Euro/m²/Jahr, sollten Sie eine Erhöhung beantragen, um Sonderumlagen zu vermeiden. Wir helfen Käufern von Eigentumswohnungen in Nürnberg dabei, die WEG-Unterlagen (Teilungserklärung, Protokolle, Jahresabrechnung, Rücklagenstand) vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen - denn eine schlecht verwaltete WEG kann erhebliche Nachkosten verursachen.
Nein, ein Austritt aus der WEG ist nicht möglich, solange man Eigentümer ist. Die Mitgliedschaft endet nur durch Verkauf der Wohnung, Zwangsversteigerung oder Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft (erfordert Einstimmigkeit aller Eigentümer). Auch bei Unzufriedenheit mit der Verwaltung oder anderen Eigentümern bleibt die Mitgliedschaft bestehen - der richtige Weg ist die Einflussnahme über die Eigentümerversammlung.
Die Eigentümerversammlung kann den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen - ein wichtiger Grund ist dafür seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr erforderlich. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Alternativ können Eigentümer, die mindestens 25 % der Stimmrechte vertreten, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen. In Nürnberg stehen zahlreiche zertifizierte Hausverwaltungen zur Verfügung (Verzeichnis bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken).
Die Höhe hängt vom Alter und Zustand des Gebäudes ab. Als Orientierung dient die Peterssche Formel: Jährliche Rücklage = Herstellungskosten × 1,5 / (80 Jahre Nutzungsdauer). Für ein Nürnberger Mehrfamilienhaus mit Herstellungskosten von 2.000 Euro/m² ergibt sich eine empfohlene Rücklage von ca. 37,50 Euro/m²/Jahr. In der Praxis liegen viele WEGs deutlich darunter - wir empfehlen mindestens 15-20 Euro/m²/Jahr bei Gebäuden ab Baujahr 1970.
Seit der WEG-Reform 2020 haftet primär die WEG als Gemeinschaft - nicht mehr die einzelnen Eigentümer persönlich. Bei Insolvenz der WEG können Gläubiger aber anteilig auf die einzelnen Eigentümer zugreifen. Für Schäden am Sondereigentum eines Miteigentümers, die durch mangelnde Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums entstehen, haftet ebenfalls die WEG - dies ist ein häufiger Streitpunkt bei Wasserschäden durch undichte Rohre im Gemeinschaftsbereich.
Seit dem 1. Dezember 2023 müssen WEG-Verwalter in Deutschland eine Sachkundeprüfung bei der IHK nachweisen oder gleichwertige Qualifikationen vorweisen. Das Verzeichnis zertifizierter WEG-Verwalter führt die IHK Nürnberg für Mittelfranken (Ulmenstraße, Nürnberg). Eigentümergemeinschaften sollten bei der Verwalterauswahl neben der Zertifizierung auch auf folgende Kriterien achten: Anzahl der verwalteten Einheiten im Nürnberger Stadtgebiet (lokale Marktkenntnis), Reaktionszeiten bei Schadenfällen, Qualität der Buchhaltungssoftware und digitaler Eigentümerzugang, Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Baualtersklasse sowie die Höhe der monatlichen Verwaltungspauschale. Typische Verwalterhonorare für Nürnberger WEG-Objekte liegen je nach Leistungsumfang und Objektgröße zwischen 25 und 45 Euro pro Wohneinheit und Monat. Wer die Verwaltung wechselt, sollte eine Übergabecheckliste vereinbaren, die alle Unterlagen, Schlüssel, Zugangsdaten und Kontoverbindungen strukturiert erfasst - Streitigkeiten über die Vollständigkeit der Übergabe sind eine der häufigsten Konfliktquellen beim Verwalterwechsel.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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