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Als Nachmieter bezeichnet man eine Person oder einen Haushalt, der eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt nach dem Auszug des bisherigen Mieters übernimmt und einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. Der Begriff ist im Alltag gebräuchlich, hat aber keine spezifische gesetzliche Definition. In der Praxis ist die Nachmietersuche für ausziehende Mieter relevant, wenn sie vorzeitig aus einem laufenden Mietvertrag herausmöchten oder die Mietkaution möglichst schnell zurückerhalten wollen.
Ein Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, einen selbst gefundenen Nachmieter als Bedingung für eine vorzeitige Vertragsauflösung durchzusetzen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Dennoch ist es in der Praxis üblich und im Einzelfall verhandelbar: Akzeptiert der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter, kann der Mietvertrag einvernehmlich vorzeitig aufgehoben werden.
Voraussetzung ist in der Regel, dass der vorgeschlagene Nachmieter bonitätsstark, zuverlässig und für die Wohnung geeignet ist. Wenn ein Mieter drei geeignete Nachmieter präsentiert und der Vermieter trotzdem alle ablehnt, kann die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag unter Umständen dennoch verlangt werden - die Gerichte sind in solchen Fällen nicht einheitlich. Grundsätzlich gilt: Ein kooperatives Gespräch mit dem Vermieter ist immer der erste und beste Weg.
Wenn Vermieter und bisheriger Mieter sich einigen, gibt es zwei Möglichkeiten der rechtlichen Gestaltung: Entweder wird der alte Mietvertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet und gleichzeitig ein neuer Mietvertrag mit dem Nachmieter abgeschlossen. Oder der bisherige Mieter tritt den Mietvertrag mit Zustimmung des Vermieters an den Nachmieter ab.
Die erste Variante ist üblicher und für alle Beteiligten klarer: Der Vermieter schließt einen neuen Vertrag mit dem Nachmieter und kann dabei Konditionen aktualisieren - Miethöhe, Kautionshöhe, Regelungen zur Schönheitsreparatur. Das ist wirtschaftlich oft vorteilhaft, da der Markt seit Abschluss des alten Vertrags häufig gestiegen ist.
Vermieter sind nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren, der ihnen vorgeschlagen wird. Sie dürfen die Bewerbung des Nachmieters nach denselben sachlichen Kriterien beurteilen wie jeden anderen Mietbewerber - Bonität, Schufa, Einkommen, Referenzen. Eine Diskriminierung nach ethnischer Herkunft, Geschlecht oder Religion ist jedoch unzulässig (AGG).
Nimmt der Vermieter einen Nachmieter an, endet das Mietverhältnis mit dem bisherigen Mieter durch Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Nachmieter - die Mietkaution ist dann zügig zurückzugeben. Keinesfalls sollte der Vermieter die Kautionsrückgabe an den Vormieter davon abhängig machen, dass der Nachmieter seine neue Kaution bereits eingezahlt hat - das sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse.
Viele Mieter suchen einen Nachmieter in erster Linie, um die Mietkaution schneller zurückzuerhalten. Dabei gilt: Der Vermieter darf die Kaution auch nach Einzug des Nachmieters noch für eine angemessene Zeit einbehalten, um mögliche Forderungen aus dem abgelaufenen Mietverhältnis (Schäden, Nebenkostennachzahlungen) zu sichern. Die Frist beträgt nach Rechtsprechung in der Regel bis zu sechs Monate nach Mietende. Eine sofortige Rückzahlung bei Einzug des Nachmieters ist nicht zwingend.
Wichtig für ausziehende Mieter: Der Übergabetermin sollte mit einem vollständigen Protokoll und Fotodokumentation dokumentiert werden. Je klarer der Übergabezustand belegt ist, desto weniger Spielraum hat der Vermieter, Kautionseinbehalte mit angeblichen Schäden zu begründen.
Als Vermieter in Nürnberg oder der Metropolregion profitieren Sie davon, wenn ein ausziehender Mieter einen qualifizierten Nachmieter präsentiert: Sie sparen Leerstandskosten, Vermarktungsaufwand und Besichtigungszeit. Achten Sie jedoch darauf, die Bonität des Nachmieters eigenständig zu prüfen, und schließen Sie einen neuen Mietvertrag mit aktualisierten Konditionen ab - die Übernahme des alten Vertrags kann nachteilig sein, wenn der Mietspiegel oder die ortsübliche Vergleichsmiete gestiegen sind.
In Nürnberger Stadtteilen mit hoher Nachfrage - etwa der Innenstadt, Gostenhof, St. Johannis oder dem Südstadtviertel - ist die Nachmietersuche für Vermieter oft überflüssig: Wir finden auf Wunsch auch ohne Nachmietervorschlag des Vormieters schnell bonitätsstarke Interessenten und besorgen die gesamte Neuvermietung für Sie.
Nein. Sie können die Bonität prüfen und den Nachmieter nach sachlichen Kriterien ablehnen. Eine Pflicht zur Annahme besteht nur in seltenen Ausnahmefällen - etwa wenn der Mieter nachweist, dass der Vermieter die Annahme treuwidrig verweigert, obwohl der Nachmieter offensichtlich geeignet wäre.
Der Nachmieter übernimmt grundsätzlich die leere Wohnung; Einrichtungsgegenstände des Vormieters müssen von diesem entfernt werden. Eine Einrichtungsübernahme kann aber separat zwischen Vor- und Nachmieter vereinbart werden - der Vermieter ist daran nicht beteiligt.
Nein. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des jeweiligen Mieters an den Vermieter. Jeder Nachmieter stellt seine eigene Kaution; der Vormieter erhält seine Kaution (nach Abrechnung) vom Vermieter zurück.
Ja, sofern die Mietpreisbremse nicht gilt oder der neue Preis innerhalb ihres zulässigen Rahmens liegt. Bei einem Nachmieterfall liegt juristisch eine Neuvermietung vor - der Vermieter kann die ortsübliche Vergleichsmiete plus ggf. den erlaubten Aufschlag verlangen. Das ist ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil des Vermietermodells in angespannten Märkten.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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