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Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor den finanziellen Folgen, wenn er Dritten unbeabsichtigt einen Schaden zufügt - sei es ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche, reguliert diese gegenüber dem Geschädigten und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen ab. Im Immobilienbereich sind zwei Varianten besonders relevant: die private Haftpflichtversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Als Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks haften Sie nach § 836 BGB für Schäden, die Dritten durch Ihren mangelhaften Grund und Boden oder durch Teile des Gebäudes entstehen - zum Beispiel durch ein herabfallendes Dachziegelelement, Eisglätte auf dem Gehweg oder ein marodes Treppengeländer. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt genau diese Risiken ab. Sie ist für Vermieter zwingend zu empfehlen und für selbst genutztes Wohneigentum ebenfalls wichtig, da privaten Haftpflichtversicherungen diese Deckung häufig nur bei selbst genutzten Einfamilienhäusern einschließen.
Wohnen Eigentümer selbst in ihrer Immobilie, springt die private Haftpflichtversicherung bei alltäglichen Haftungsrisiken ein. Für Mietobjekte ist jedoch eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich, da die private Haftpflicht den Vermieterbereich nicht umfasst. Bei mehreren Mietobjekten empfiehlt sich eine Police, die alle Objekte unter einem Vertrag bündelt.
Immobilieneigentümer tragen eine weitgehende Verkehrssicherungspflicht: Sie müssen das Grundstück und das Gebäude in einem Zustand halten, der niemanden gefährdet. Dazu gehören Winterdienst auf dem Gehweg, Kontrolle des Daches, Beleuchtung von Treppenhäusern und die Sicherung von Baugruben. Kommt ein Eigentümer dieser Pflicht nicht nach und wird jemand verletzt, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen in erheblicher Höhe - die ohne Versicherung aus eigener Tasche zu zahlen wären.
Wir erleben im Nürnberger Raum regelmäßig, dass Eigentümer von Miethäusern keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben und sich fälschlicherweise auf die private Haftpflicht verlassen. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Für jedes Mietobjekt sollte eine eigene oder gemeinsam gebündelte Police bestehen. Achten Sie dabei auf ausreichende Deckungssummen (mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden) und den Einschluss von Mietsachschäden sowie Vermögensschäden durch Schlüsselverlust.
In der Regel nicht für das Gemeinschaftseigentum - die Eigentümergemeinschaft schließt über die Hausverwaltung eine gemeinschaftliche Police ab. Für das Sondereigentum (z. B. Schäden, die von Ihrer Wohnung ausgehen) empfiehlt sich eine Ergänzung der privaten Haftpflicht durch eine entsprechende Klausel.
Ja. Kommt jemand auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück zu Fall, weil Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind, haftet der Grundstückseigentümer. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt in solchen Fällen den Schadensersatz - sofern kein grober Vorsatz vorliegt.
Vermieter können die Versicherungsprämie als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Eigennutzer können die Kosten in der Einkommensteuererklärung nicht geltend machen.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft schließt die Gemeinschaft eine gemeinsame Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das Gemeinschaftseigentum ab. Die Kosten werden als Betriebskosten auf alle Eigentümer verteilt. Dieser Schutz gilt für Schäden an Dritten, die durch Mängel am Gemeinschaftseigentum entstehen - zum Beispiel ein Sturz auf dem gemeinsamen Gehsteig oder ein herabfallendes Mauerwerk vom Außenputz.
Für ihr Sondereigentum sind die einzelnen Eigentümer selbst verantwortlich. Schäden, die von der eigenen Wohnung ausgehen und andere Eigentümer treffen - etwa ein Leitungswasserschaden, der durch die Decke in die untere Wohnung dringt - sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung oder eine gesonderte Klausel abgedeckt. Beim Abschluss oder der Überprüfung einer privaten Haftpflicht sollte daher immer geprüft werden, ob Wohnungseigentümerrisiken eingeschlossen sind.
Vermieter von Eigentumswohnungen sollten zusätzlich prüfen, ob Mietsachschäden in ihrer Police enthalten sind - denn der Mieter kann durch unsachgemäße Nutzung Schäden in der Wohnung verursachen, für die der Vermieter zunächst in Vorleistung treten muss.
Ein häufiger Fehler bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist das Unterschätzen der notwendigen Deckungssumme. Schäden durch Körperverletzungen - etwa wenn ein Passant durch ein herabfallendes Dachziegel schwer verletzt wird - können schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen: Behandlungskosten, Verdienstausfall, dauerhafter Pflegebedarf und Schmerzensgeld summieren sich rasch auf Beträge, die eine Deckungssumme von zwei Millionen Euro übersteigen können. Wir empfehlen, mindestens fünf Millionen Euro Deckungssumme für kombinierte Personen- und Sachschäden zu vereinbaren.
Außerdem sollten folgende Einschlüsse geprüft werden:
Wer in Nürnberg oder der Metropolregion eine Immobilie kauft, sollte bereits vor dem Notartermin klären, welche Versicherungen auf das Objekt bestehen und ob der Schutz nahtlos auf den neuen Eigentümer übergeht. Gebäudeversicherungen gehen gemäß § 95 VVG automatisch auf den Erwerber über, Haftpflichtversicherungen hingegen in der Regel nicht. Der neue Eigentümer muss daher unmittelbar nach dem Eigentumsübergang eine eigene Police abschließen oder die bestehende übernehmen, wenn der Versicherer zustimmt. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, diese organisatorischen Schritte beim Immobilienkauf nicht zu vergessen und rechtzeitig den richtigen Versicherungsschutz sicherzustellen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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