Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein
Jahresrohertrag bezeichnet im Ertragswertverfahren die Gesamtsumme aller Erträge, die eine Immobilie im Laufe eines Jahres erzielt oder nachhaltig erzielen kann - in erster Linie die Mieteinnahmen (Jahreskaltmiete), aber auch sonstige Einnahmen wie Einnahmen aus Werbeflächen, Stellplätzen oder Antennenanlagen. Er ist der Ausgangspunkt der Ertragswertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und bildet die Grundlage, von der sämtliche Bewirtschaftungskosten abgezogen werden, um den Reinertrag zu ermitteln.
Das Ertragswertverfahren ist das Standardverfahren zur Bewertung von Renditeobjekten (Mietshäuser, Gewerbeimmobilien, gemischt genutzte Objekte). Die Rechenkette lautet:
Der Jahresrohertrag ist bewusst auf der Basis der nachhaltigen Marktmiete (Sollmiete) und nicht der momentanen Ist-Miete angesetzt, wenn beide voneinander abweichen. Gutachter legen dabei den Mietspiegel und Vergleichstransaktionen zugrunde.
Diese drei Begriffe bezeichnen drei verschiedene Stufen der Ertragsrechnung:
Die Verwechslung dieser Begriffe führt in der Praxis häufig zu Fehlkalkulationen bei Renditeberechnungen. Wer Bruttomietrenditen (auf Jahresrohertrag-Basis) mit Nettomietrenditen (auf Jahresreinertrag-Basis) vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen.
Bei Gebäuden mit mehreren Nutzungsarten (Wohnen, Einzelhandel, Büro, Gastronomie, Tiefgarage) setzt sich der Jahresrohertrag aus allen Teilerträgen zusammen:
Bei der Bewertung werden die einzelnen Teilflächen oft mit unterschiedlichen Liegenschaftszinssätzen kapitalisiert, da Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschiedliche Risikoprofile aufweisen.
Ein wichtiger Unterschied, der in der Praxis oft zu Missverständnissen führt: Der Jahresrohertrag im Bewertungsgutachten basiert auf der nachhaltigen Marktmiete, nicht zwingend auf der aktuell gezahlten Ist-Miete. Liegt ein Gebäude mit Bestandsmietern deutlich unterhalb der Marktmiete, setzt der Gutachter dennoch die marktübliche Miete an und nimmt ggf. einen Abschlag für das Anpassungsrisiko (Mietausfallrisiko bei Mieterwechsel, Dauer bis zur Marktanpassung) vor.
Für Käufer bedeutet das: Ein Kaufpreis, der auf dem Jahresrohertrag der Marktmiete basiert, kann trotz niedriger aktueller Mieteinnahmen gerechtfertigt sein - wenn das Mietpotenzial realistisch und absehbar gehoben werden kann. Wir prüfen diesen Punkt bei jedem Anlageobjekt sorgfältig.
Für Käufer von Bestandsobjekten mit Bestandsmietern ist eine wichtige Analysefrage: Wie weit liegt die aktuelle Ist-Miete unter der erzielbaren Marktmiete, und wie schnell lässt sich diese Lücke schließen? Das Mieterhöhungspotenzial beeinflusst direkt den zukünftigen Jahresrohertrag und damit den Ertragswert.
In Deutschland gelten für Wohnraum strenge Mietpreisregelungen: Vergleichsmieterhöhungen nach § 558 BGB sind auf 20 % innerhalb von drei Jahren gedeckelt (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf 15 % - in Nürnberg gilt die Mietpreisbremse). Das bedeutet: Ein Käufer, der auf schnelle Mietsteigerungen zur Wertsteigerung setzt, muss realistische Zeitpläne einkalkulieren. Ausnahmen gelten bei umfassenden Modernisierungen (§ 559 BGB): Bis zu 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr können auf die Miete umgelegt werden - aber auch das ist gedeckelt.
In der Praxis wird der Ertragswert häufig vereinfacht über einen Kaufpreismultiplikator (Faktor) ausgedrückt: Kaufpreis geteilt durch den Jahresrohertrag ergibt den Multiplikator. Ein Multiplikator von 20 bedeutet, dass der Kaufpreis dem 20-fachen Jahresrohertrag entspricht (entspricht einer Bruttomietrendite von 5 %). In deutschen Großstädten lagen diese Multiplikatoren zwischen 2018 und 2022 oft bei 25-35 - ein Spiegel der Niedrigzinsphase und des Nachfrageüberhängs.
Für Verkäufer ist es sinnvoll, den erzielten Kaufpreis im Verhältnis zum Jahresrohertrag zu kennen, um ihn mit Marktvergleichen (veröffentlicht im Grundstücksmarktbericht) einordnen zu können. Liegt der eigene Multiplikator weit über dem Marktdurchschnitt, kann das auf eine besonders gute Lage oder Ausstattung hindeuten - oder auf eine Überbewertung. Wir helfen Eigentümern, diesen Wert realistisch zu verorten.
In Nürnberger Mehrfamilienhäusern mit Erdgeschoss-Gewerbeflächen (z. B. in der Südstadt, der Innenstadt oder Gostenhof) liegt der Jahresrohertrag oft deutlich höher als bei reinen Wohnhäusern - bedingt durch höhere Gewerbemieten. Aber: Gewerbemieten unterliegen höheren Leerstandsrisiken, was sich in höheren Liegenschaftszinssätzen (4,5-6,5 % statt 2,5-4,5 % für Wohnen in Nürnberg) und damit niedrigeren Vervielfältigern niederschlägt.
Wir helfen Ihnen, den Jahresrohertrag Ihres Objekts realistisch zu ermitteln und daraus einen nachvollziehbaren Ertragswert abzuleiten - ob als Grundlage für einen Verkauf oder für Finanzierungsgespräche.
Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV wird grundsätzlich mit der nachhaltig erzielbaren Marktmiete (Sollmiete) gerechnet. Weicht die Ist-Miete erheblich ab, kann der Gutachter einen Zu- oder Abschlag vornehmen, um das Anpassungsrisiko zu berücksichtigen.
Nein. Der Jahresrohertrag basiert auf der Nettokaltmiete (ohne Betriebskosten). Betriebskosten sind bei ordnungsgemäßer Abrechnung durchlaufende Posten und für die Ertragsbetrachtung nicht relevant.
Als Faustformel: 20-25 % des Jahresrohertrags bei Wohnimmobilien (Verwaltungskosten ca. 3-5 %, Instandhaltungskosten ca. 10-15 %, Mietausfallwagnis ca. 2-5 %). Bei Gewerbeimmobilien können die Abzüge aufgrund höherer Leerstandsrisiken deutlich größer sein (30-40 %).
Neben den Mieteinnahmen können folgende Positionen zum Jahresrohertrag gehören: Einnahmen aus vermieteten Stellplätzen und Garagen, Erträge aus Werbeflächen an der Fassade, Antennenmietverträge (z. B. Mobilfunkantennen auf dem Dach), Einnahmen aus Gemeinschaftseinrichtungen (Waschmaschinen, Fahrradräume) und - sofern vertraglich vereinbart - Erträge aus Energieversorgung (z. B. Nahwärme, Photovoltaik-Pacht). Diese Positionen können den Jahresrohertrag und damit den Ertragswert merklich erhöhen.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.