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Stellplatz

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Ein Stellplatz ist eine rechtlich definierte Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einem Grundstück oder in einem Gebäude, die im Gegensatz zur Garage keine vollständige bauliche Umschließung aufweist. Stellplätze können als Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausgewiesen, als Teileigentum im Grundbuch eingetragen oder als eigenständige Mietgegenstände vermietet werden. Sie haben erheblichen Einfluss auf den Wert und die Vermarktbarkeit einer Immobilie.

Rechtliche Einordnung: Sondereigentum, Teileigentum oder Sondernutzungsrecht?

Im WEG-Recht gibt es drei Möglichkeiten, Stellplätze zu verorten. Als Teileigentum ist der Stellplatz im Grundbuch eigenständig eingetragen und kann unabhängig von der Wohnung verkauft oder belastet werden - vorausgesetzt, die Teilungserklärung lässt dies zu. Als Sondernutzungsrecht ist er dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet, aber einem bestimmten Eigentümer zur alleinigen Nutzung zugewiesen; er kann nicht separat verkauft werden. Als Zubehör zur Wohnung ist er wirtschaftlich mit der Wohneinheit verknüpft und wird zusammen mit ihr übertragen. Die genaue Konstruktion ist im Grundbuch und in der Teilungserklärung zu prüfen - gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung mit Stellplatz ist diese Prüfung unerlässlich.

Die Unterscheidung zwischen Teileigentum und Sondernutzungsrecht hat erhebliche praktische Konsequenzen: Während das Teileigentum selbstständig veräußert, vererbt und beliehen werden kann, ist das Sondernutzungsrecht an die jeweilige Wohnung gebunden und kann nur gemeinsam mit dieser übertragen werden. Wer einen Stellplatz kauft und später separat verkaufen möchte, sollte daher darauf achten, dass dieser als Teileigentum eingetragen ist.

Stellplatzpflicht und Stellplatzablöse

Das Bauordnungsrecht (in Bayern: BayBO) verpflichtet Bauherren, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachzuweisen - abhängig von Nutzungsart, Wohnfläche und Lage. Wer diese Pflichtstellplätze nicht auf dem eigenen Grundstück realisieren kann, muss eine Stellplatzablöse an die Gemeinde zahlen. In Nürnberg beträgt diese je nach Lage mehrere tausend Euro pro Stellplatz. Umgekehrt kann die Reduzierung der Stellplatzpflicht in gut erschlossenen Innenstadtlagen (z. B. ÖPNV-Nähe) beantragt werden.

Diese Stellplatzpflicht hat dazu geführt, dass in verdichteten Nürnberger Stadtteilen Tiefgaragenbauten errichtet wurden, die nun wiederum als separates Teileigentum wertvollen Wohnraum ergänzen. In Neubaugebieten der Metropolregion - etwa in Schwaig, Wendelstein oder Herzogenaurach - werden Stellplätze oft als Pflichtbestandteil des Kaufvertrags mitverkauft.

In der aktuellen Stadtentwicklungsdiskussion wird die Stellplatzpflicht zunehmend kritisch gesehen: In gut erschlossenen Stadtteilen mit dichtem ÖPNV-Netz kann die Pflicht zur Herstellung teurer Tiefgaragenplätze die Baukosten und damit die Wohnkosten erheblich erhöhen, ohne dass die Stellplätze tatsächlich nachgefragt werden. Einige Kommunen in der Metropolregion ermöglichen daher auf Antrag eine Reduzierung der Stellplatzpflicht, wenn Mobilitätskonzepte (Carsharing, Fahrradstellplätze) vorgelegt werden.

Stellplatz als Kapitalanlage und Bewertungsfaktor

In städtischen Lagen mit knappem Parkraumangebot sind Stellplätze und Garagen zunehmend begehrte Kapitalanlagen. In Nürnberg werden Tiefgaragenstellplätze in innenstadtnahen Lagen für 15.000 bis 40.000 € gehandelt; Außenstellplätze erzielen 5.000 bis 15.000 €. Die Mietrendite liegt bei gut 4-6 %. Für Wohnimmobilien steigert ein vorhandener Stellplatz oder eine Garage den Verkaufspreis und die Vermietbarkeit spürbar - gerade Familien und ältere Käufer legen großen Wert darauf.

Für Investoren, die mit kleinem Budget in Immobilien einsteigen möchten, können Tiefgaragenstellplätze eine interessante Option sein. Der Verwaltungsaufwand ist gering, die Rendite überschaubar stabil und das Mietausfallrisiko niedriger als bei Wohnungen - allerdings sind auch die absoluten Einnahmen begrenzt.

Ein weiterer Aspekt ist die Wertsicherung: In Zeiten steigender Pkw-Dichte und wachsender Regulierung des öffentlichen Parkens gewinnen private Stellplätze in Stadtlagen an strategischem Wert. Kommunen, die Parkzonen ausweiten oder Anwohnerparkausweise beschränken, erhöhen indirekt die Nachfrage nach privaten Tiefgaragenplätzen - und damit deren Marktpreis.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnbergs Innenstadt und dicht bebauten Stadtteilen wie Gostenhof, St. Johannis oder Johannis ist Parken knapp und teuer. Eine Wohnung mit Stellplatz erzielt bei Vermietung spürbar höhere Preise als ohne. Wir empfehlen Eigentümern, den Stellplatz im Mietvertrag explizit mit einer eigenständigen Stellplatzmiete aufzuführen - so ist er bei Eigenbedarf des Parkplatzes separat kündbar, sofern der Stellplatz ein eigenes Teileigentum oder ein separates Mietverhältnis darstellt.

Wer seinen Stellplatz vermieten möchte, sollte die monatliche Miete an aktuellen Marktpreisen orientieren: In Nürnberg sind für Tiefgaragenstellplätze in zentralen Lagen 80 bis 150 Euro monatlich realistisch. Eine kurze, eigenständige Mietvereinbarung ist rechtlich sicherer als eine bloße Erwähnung im Wohnungsmietvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Stellplatz separat verkaufen?

Das hängt von der Konstruktion ab. Ist der Stellplatz als Teileigentum im Grundbuch eingetragen, ist ein Separatverkauf möglich - sofern die Teilungserklärung es zulässt. Ein bloßes Sondernutzungsrecht kann nicht separat veräußert werden. Wir prüfen die konkrete Situation Ihrer Immobilie und beraten zur besten Verwertungsstrategie.

Wie wird ein Stellplatz beim Immobilienverkauf bewertet?

Ein Stellplatz erhöht den Gesamtverkaufspreis; häufig wird er separat ausgewiesen. In der Wertermittlung nach ImmoWertV fließt er als Zubehör oder eigenständige Einheit in die Verkehrswertberechnung ein. Wir bewerten Stellplätze auf Basis aktueller Vergleichspreise aus der Region und stellen sicher, dass der Wert im Exposé transparent dargestellt wird.

Was kostet die Miete für einen Stellplatz in Nürnberg?

Außenstellplätze in Nürnberg werden für 30-60 € monatlich vermietet, Tiefgaragenstellplätze in zentralen Lagen erzielen 60-120 € und mehr. In Premiumlagen (Altstadt, Maxfeld, Erlenstegen) können es auch 150 € und darüber sein. In den Umlandgemeinden der Metropolregion liegen die Mieten etwas niedriger, spiegeln aber ebenfalls den wachsenden Parkdruck wider.

Ist ein Stellplatz auch ohne Wohnung finanzierbar?

Eine Bankfinanzierung für einen einzelnen Stellplatz ist grundsätzlich möglich, aber aufgrund des geringen Kaufpreises und des hohen relativen Verwaltungsaufwands für die Bank selten attraktiv. Die meisten Käufer erwerben Stellplätze aus Eigenkapital oder im Paket mit einer Wohnimmobilie. Manche Sparkassen und Volksbanken in der Region bieten zweckgebundene Kleinkredite an, die auch für den Erwerb eines Garagenplatzes genutzt werden können - die Konditionen sind jedoch oft schlechter als bei klassischen Immobilienfinanzierungen.

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