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Immobilienkaufvertrag

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Der Immobilienkaufvertrag ist der notariell beurkundete Vertrag, durch den Eigentum an einer Immobilie von Verkäufer auf Käufer übertragen wird. Er ist nach § 311b BGB zwingend notariell zu beurkunden - ein privatschriftlicher Vertrag wäre unwirksam. Der Kaufvertrag regelt Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Besitzübergang, Gewährleistungsausschlüsse, Lastenfreistellung und alle weiteren vertraglichen Vereinbarungen der Parteien. Ohne notarielle Beurkundung entsteht kein wirksames Eigentümerrecht am Grundstück.

Aufbau und wesentliche Inhalte des Kaufvertrags

Ein typischer Immobilienkaufvertrag enthält folgende Kernpunkte: genaue Bezeichnung des Kaufobjekts (Lage, Flurstücknummer, Grundbuchblatt), den vereinbarten Kaufpreis und Zahlungsfrist, die Besitzübergabe (Zeitpunkt, ab dem der Käufer wirtschaftlicher Eigentümer ist und Nutzungen/Lasten trägt), die Lastenfreistellung (Löschung von Grundpfandrechten aus dem Grundbuch), Gewährleistungsregelungen (regelmäßig Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung, außer für arglistig verschwiegene Mängel), Maklerklauseln sowie die Fälligkeitsmitteilung des Notars als Zahlungsauslöser.

Wichtig: Die Auflassungsvormerkung wird bereits nach der Beurkundung ins Grundbuch eingetragen und sichert den Eigentumsanspruch des Käufers gegen zwischenzeitliche Verfügungen des Verkäufers. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Freigabe durch den Verkäufer erfolgt die endgültige Eigentumsumschreibung.

Ablauf vom Kaufangebot bis zur Eigentumsumschreibung

Typischerweise verläuft der Prozess in folgenden Schritten: Einigung auf den Kaufpreis und die Bedingungen (oft durch Vermittlung des Maklers), Beauftragung des Notars mit der Vertragsentwurfserstellung, Prüfung des Entwurfs durch beide Parteien, Beurkundungstermin beim Notar, Kaufpreiszahlung nach Fälligkeitsmitteilung und Auflassungsvormerkung, schließlich Grundbuchumschreibung. Von der Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung vergehen in der Regel 4-8 Wochen; die Grundbuchumschreibung selbst kann mehrere Wochen bis Monate dauern, je nach Auslastung des Grundbuchamts.

Zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung liegt die sogenannte Fälligkeitsphase: Der Notar stellt sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind (Löschungsunterlagen für Altlasten vorhanden, Auflassungsvormerkung eingetragen, Genehmigungen erteilt), bevor er dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mitteilt.

Risiken und Schutzklauseln

Käufer sollten den Vertragsentwurf sorgfältig prüfen - am besten durch einen Anwalt oder einen erfahrenen Makler. Wichtige Schutzaspekte: Vollständige Aufnahme aller mündlich getroffenen Vereinbarungen in den Vertrag (was nicht im Vertrag steht, gilt nicht), klare Regelung der Besitzübergabe und Übergabe von Schlüsseln, Aufnahme von Protokollen über Zählerstände und den Zustand der Immobilie, sowie Überprüfung des Grundbuchs auf nicht lastenfreigestellte Grundpfandrechte. Der Notar ist Amtsperson und darf beide Parteien beraten, vertritt aber keine Parteiinteressen.

Ein häufiger Fehler: Mündliche Zusagen des Verkäufers (z. B. Küche bleibt, Garten wird noch bepflanzt, Renovierungen werden noch durchgeführt) sind wertlos, wenn sie nicht im Kaufvertrag stehen. Wir achten bei unseren Verkäufen stets darauf, dass alle getroffenen Vereinbarungen vollständig im Vertrag abgebildet sind.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen und WEG-Objekten

Beim Kauf einer Eigentumswohnung enthält der Kaufvertrag zusätzliche Regelungen, die für Häuser nicht relevant sind. Dazu gehören die Übertragung des Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum, die Übergabe der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie der Verweis auf bestehende Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Käufer tritt in alle laufenden WEG-Beschlüsse ein - einschließlich bereits beschlossener, aber noch nicht durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, für die er anteilig zahlen muss.

Wichtig für Wohnungskäufer: Die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (mindestens drei Jahre) sollten vor der Beurkundung eingesehen werden. Sie verraten, ob Streit unter den Eigentümern besteht, welche Sanierungen anstehen und ob der Verwalter Mängel in der Verwaltung aufweist. Ein erfahrener Makler besorgt diese Unterlagen im Rahmen der Verkaufsvorbereitung.

Treuhandabwicklung und Notaranderkonto

Bei bestimmten Kaufkonstellationen - etwa wenn Altlasten oder komplexe Grundschuldlöschungen zu klären sind - kann die Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto (Treuhandkonto) abgewickelt werden. Der Käufer zahlt den Kaufpreis auf dieses neutrale Konto; der Notar leitet ihn erst an den Verkäufer weiter, wenn alle vertraglich festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Form schützt beide Seiten und ist besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen oder bei Objekten mit komplexer Lastenstruktur empfehlenswert, auch wenn sie höhere Notargebühren verursacht.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und der Metropolregion gibt es zahlreiche erfahrene Notariate, die auf Immobilientransaktionen spezialisiert sind. Wir arbeiten mit verlässlichen Notaren zusammen und begleiten unsere Kunden vom ersten Kaufangebot bis zur Schlüsselübergabe. Wer als Verkäufer mündlich zusätzliche Vereinbarungen getroffen hat (z. B. mitverkauftes Inventar, zugesagte Renovierungen), sollte unbedingt darauf bestehen, dass diese vollständig im Kaufvertrag aufgenommen werden.

Als Käufer empfehlen wir, den Kaufvertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zu erhalten und ausreichend Zeit für die Prüfung einzuplanen. In Nürnberg sind die Grundbuchämter bei der Bearbeitung von Umschreibungsanträgen regelmäßig ausgelastet - planen Sie daher bei der Finanzierung entsprechend.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?

In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten (Beurkundungsgebühr, Grundbuchgebühren). Diese betragen zusammen ca. 1,5-2 % des Kaufpreises. Kosten für die Löschung bestehender Grundpfandrechte trägt üblicherweise der Verkäufer.

Kann ich vom Kaufvertrag nach der Beurkundung zurücktreten?

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es beim Immobilienkauf grundsätzlich nicht. Rücktrittsrechte können vertraglich vereinbart werden (z. B. aufschiebende Bedingung der Finanzierung). Ohne entsprechende Klausel ist der Käufer an den Vertrag gebunden; ein Ausstieg würde Schadensersatzansprüchen aussetzen.

Was passiert, wenn nach dem Kauf versteckte Mängel auftauchen?

Die Sachmängelhaftung wird im Immobilienkaufvertrag regelmäßig ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für arglistig verschwiegene Mängel: Wer als Verkäufer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet unabhängig vom Haftungsausschluss. Ein Gutachten vor dem Kauf kann spätere Streitigkeiten vermeiden.

Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?

Nach Zahlung des Kaufpreises und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen dauert die Eigentumsumschreibung am Grundbuchamt Nürnberg erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. In Zeiten hoher Auslastung kann es länger dauern. Die wirtschaftliche Nutzung (Besitz) geht in der Regel schon früher mit der Schlüsselübergabe über.

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