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Fremdverwaltung

Fachbegriff aus dem Bereich Allgemein

Fremdverwaltung bezeichnet die Beauftragung einer externen, professionellen Hausverwaltung mit der kaufmännischen und technischen Betreuung einer Immobilie - im Gegensatz zur Eigenverwaltung, bei der der Eigentümer alle Verwaltungsaufgaben selbst übernimmt. Sie ist bei Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnanlagen (WEG-Verwaltung) und gewerblichen Immobilien üblich und entlastet Eigentümer von operativen Aufgaben, erfordert aber sorgfältige Auswahl und Kontrolle des Verwalters.

Aufgaben einer Fremdverwaltung

Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt je nach Vertragsumfang:

Kaufmännische Verwaltung:

  • Mietinkasso und Mahnwesen
  • Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Buchführung und Jahresabrechnung
  • Kommunikation mit Mietern und Behörden

Technische Verwaltung:

  • Koordination und Beauftragung von Handwerkern
  • Überwachung von Wartungsfristen (Heizung, Aufzug, Brandschutz)
  • Schadensmanagement und Versicherungsabwicklung

WEG-Verwaltung (Wohnungseigentümergemeinschaft):

  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung und Verwaltung des Wirtschaftsplans und der Instandhaltungsrücklage
  • Umsetzung von Beschlüssen der WEG

Kosten der Fremdverwaltung

Die Kosten einer Hausverwaltung liegen in Bayern typischerweise bei:

  • Mietverwaltung: 20 bis 40 Euro netto pro Einheit und Monat
  • WEG-Verwaltung: 20 bis 35 Euro netto pro Einheit und Monat
  • Zusatzleistungen (z. B. Instandhaltungskoordination über Schwellenwerte) werden oft separat abgerechnet

Bei vermieteten Immobilien sind die Verwaltungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Bei selbst genutzten Eigentumswohnungen sind die WEG-Verwaltungskosten Bestandteil des Hausgeldes.

Neben der laufenden Grundvergütung sollten Eigentümer beim Vertragsabschluss auch die Zusatzpositionen prüfen: Manche Verwaltungen berechnen separat für Eigentümerversammlungen, Mahngespräche, Schlüsseldienst-Koordination, Rechnungskontrolle bei Handwerkern oder die Beauftragung von Sondergewerken. Ein transparentes Leistungsverzeichnis mit klarer Grundvergütung und definierten Zusatzleistungen ist das wichtigste Merkmal eines seriösen Verwaltungsvertrags.

Fremdverwaltung und Eigenverwaltung: Vor- und Nachteile

FremdverwaltungEigenverwaltung
ZeitaufwandGeringHoch
KostenLaufende VerwaltungsgebührNur Eigenleistung
FachwissenProfessionellEigene Kenntnisse nötig
KontrolleMittelbarDirekt
Geeignet fürMehrere Einheiten, WohnortwechselEinzelimmobilien, lokale Eigentümer

Die Eigenverwaltung ist meist nur dann realistisch, wenn der Eigentümer in der Nähe der Immobilie wohnt, handwerkliches Grundverständnis hat, über ausreichend Zeit verfügt und die rechtlichen Anforderungen - insbesondere im Mietrecht und WEG-Recht - kennt oder sich zumindest regelmäßig informiert. Mit steigender Anzahl von Einheiten wird die professionelle Fremdverwaltung zur wirtschaftlich sinnvolleren Lösung.

Qualitätsmerkmale einer guten Hausverwaltung

Nicht jede Hausverwaltung bietet die gleiche Qualität. Auf folgende Merkmale sollten Eigentümer bei der Auswahl achten:

  • Berufliche Qualifikation: Geprüfte Immobilienverwalter (IHK) oder vergleichbare Ausbildung
  • Verbandsangehörigkeit: VDIV (Verband der Immobilienverwalter Bayern) oder DDIV setzt Qualitätsstandards und Fortbildungspflichten
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Schützt Eigentümer bei Verwaltungsfehlern
  • Transparente Buchhaltung: Separate Kontenführung pro Objekt, zeitnahe Abrechnungen
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeiten: Klare Regelungen für Notfälle (Wasserrohrbruch, Heizungsausfall) außerhalb der Bürozeiten
  • Digitale Infrastruktur: Online-Eigentümerportale mit Zugang zu Dokumenten, Abrechnungen und Beschlüssen

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und der Metropolregion gibt es zahlreiche Hausverwaltungsunternehmen - Qualität und Preise variieren jedoch stark. Wir empfehlen unseren Kunden beim Kauf von Anlageimmobilien, die Qualität der bestehenden Fremdverwaltung bereits vor dem Kauf zu prüfen: Aktuelle Abrechnungen, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Zustand der Instandhaltungsrücklage geben schnell Auskunft über die Qualität der bisherigen Verwaltungsarbeit.

Besonders bei Objekten mit vernachlässigter Rücklage - eine häufige Situation bei Nürnberger Altbauobjekten - empfehlen wir, vor dem Kauf einen Sanierungsplan und einen realistischen Kapitalbedarf zu erarbeiten. Ein Hausverwalterwechsel nach dem Kauf ist zwar möglich, aber mit Aufwand verbunden: Die Übergabe aller Unterlagen, Konten und Verträge muss sorgfältig dokumentiert werden. Wir unterstützen unsere Kunden auf Wunsch auch bei der Auswahl und dem Wechsel einer Hausverwaltung - unser Netzwerk umfasst mehrere empfehlenswerte Verwalter in Nürnberg und den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Roth und Neumarkt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als WEG-Eigentümer die Fremdverwaltung kündigen?

Ja, aber nur durch Mehrheitsbeschluss der WEG in einer Eigentümerversammlung. Die Kündigung muss die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten. Eine neue Verwaltung muss vor Ablauf des alten Vertrags oder unmittelbar danach bestellt werden, um Verwaltungslücken zu vermeiden. In Ausnahmefällen - etwa bei schwerem Verwalterversagen - ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

Haftet die Hausverwaltung bei Fehlern?

Ja. Eine professionelle Hausverwaltung haftet für Fehler bei der Ausübung ihrer Verwaltertätigkeit. Dazu gehören z. B. fehlerhafte Abrechnungen, versäumte Wartungsaufgaben oder unrechtmäßige Verfügungen über Gelder der WEG. Seriöse Verwaltungsunternehmen verfügen über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Eigentümer sollten im Verwaltungsvertrag explizit auf das Vorhandensein dieser Versicherung bestehen.

Wie finde ich eine gute Hausverwaltung in Nürnberg?

Achten Sie auf Mitgliedschaft in Berufsverbänden (VDIV Bayern, DDIV), auf nachgewiesene Berufserfahrung, transparente Leistungsverzeichnisse und klare Vertragskonditionen. Empfehlungen von anderen Eigentümern oder Maklern vor Ort sind oft der zuverlässigste Weg. Lassen Sie sich Referenzobjekte nennen und fragen Sie, wie viele Einheiten die Verwaltung betreut - eine stark überlastete Verwaltung mit zu vielen Objekten liefert erfahrungsgemäß weniger sorgfältige Arbeit.

Was sollte ein Verwaltervertrag mindestens regeln?

Ein guter Verwaltungsvertrag enthält: exakt definierte Leistungen und Zusatzleistungen mit Preisen, Kündigungsfristen, Regelungen zur Kontovollmacht und deren Begrenzung, Haftungsregelungen, Berichtspflichten gegenüber dem Eigentümer sowie Regelungen zur Übergabe bei Vertragsbeendigung. Musterverträge des VDIV Bayern bieten eine gute Verhandlungsgrundlage.

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