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Bodenrichtwert

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Bodenrichtwert - Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens pro Quadratmeter in einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone, der vom zuständigen Gutachterausschuss auf Grundlage tatsächlich erzielter Kaufpreise ermittelt wird. Er dient als zentrale Orientierungsgröße für die Bewertung von Grundstücken, die Berechnung der Grundsteuer und die Festsetzung von Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Die Ermittlung des Bodenrichtwerts ist in § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) geregelt. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte - unabhängige, kommunal angesiedelte Gremien - werten die in ihrer Kaufpreissammlung erfassten Grundstückstransaktionen systematisch aus. Auf Basis dieser realen Verkaufsdaten leiten sie für jede Bodenrichtwertzone einen repräsentativen Durchschnittswert ab. In Bayern erfolgt die Ermittlung mindestens alle zwei Jahre, wobei die Gutachterausschüsse in größeren Städten wie Nürnberg häufig jährliche Aktualisierungen vornehmen.

Jede Bodenrichtwertzone umfasst Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Der Bodenrichtwert bezieht sich dabei auf ein fiktives, unbebautes Referenzgrundstück mit definierten Eigenschaften - etwa hinsichtlich Grundstückstiefe, Geschossflächenzahl und Art der baulichen Nutzung. Individuelle Besonderheiten eines konkreten Grundstücks wie Zuschnitt, Erschließungsgrad, Altlasten oder besondere Lagevorteile sind im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt und müssen bei einer Einzelbewertung separat angepasst werden.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert und auch kein verbindlicher Kaufpreis. Er ist eine statistische Kennzahl, die den allgemeinen Markttrend in einer Zone widerspiegelt. Dennoch hat er erhebliche praktische Bedeutung: Das Finanzamt nutzt ihn als Grundlage für die steuerliche Bewertung von Grundstücken - unter anderem bei der Grundsteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie bei der Bewertung im Rahmen von Enteignungsverfahren.

Bodenrichtwerte und das BORIS-Portal

Seit der Einführung des Bodenrichtwertinformationssystems BORIS sind Bodenrichtwerte für Bürger, Eigentümer und Kaufinteressenten frei zugänglich. Über das BORIS-Portal Bayern können die aktuellen und historischen Bodenrichtwerte online eingesehen werden - aufgeschlüsselt nach Gemeinde, Stadtteil und Straßenzug. Die Darstellung erfolgt in einer interaktiven Karte, in der jede Bodenrichtwertzone mit dem zugehörigen Wert in Euro pro Quadratmeter ausgewiesen ist.

Neben dem reinen Wert je Quadratmeter enthält der BORIS-Datensatz auch Angaben zur Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe, Industrie), zur Geschossflächenzahl (GFZ) und zur Lagequalität. Diese Zusatzinformationen sind entscheidend, um verschiedene Bodenrichtwerte überhaupt miteinander zu vergleichen: Ein Bodenrichtwert von 600 Euro/m² für ein Grundstück mit GFZ 1,5 sagt etwas anderes aus als derselbe Wert für ein Grundstück mit GFZ 0,8. Sachverständige nehmen bei der Bewertung konkreter Objekte entsprechende Umrechnungen vor.

Bodenrichtwert als Grundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Erbschaft oder Schenkung nutzt das Finanzamt den Bodenrichtwert als Ausgangsgrundlage für die Bemessung des steuerpflichtigen Werts. Das Bewertungsgesetz (BewG) schreibt diesen Ansatz vor. Der steuerliche Grundbesitzwert kann erheblich vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen - insbesondere in Lagen mit starker Preisentwicklung ist der Bodenrichtwert häufig niedriger als der am Markt erzielbare Preis. Eigentümer, die eine Immobilie vererben oder verschenken möchten, sollten diesen Unterschied bei ihrer steuerlichen Planung berücksichtigen.

Für eine fundierte Immobilienbewertung empfehlen wir, den Bodenrichtwert nicht isoliert zu betrachten, sondern ihn im Zusammenhang mit der konkreten Grundstückssituation einzuordnen. Ein hoher Bodenrichtwert signalisiert eine gefragte Lage, sagt aber allein noch nichts über den erzielbaren Verkaufspreis einer bebauten Immobilie aus - hierfür sind ergänzende Verfahren wie das Vergleichswertverfahren oder das Sachwertverfahren erforderlich.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Die Bodenrichtwerte in der Metropolregion Nürnberg zeigen eine deutliche Spreizung: Während in begehrten Innenstadtlagen wie der Südstadt, St. Johannis oder Gostenhof Werte von über 800 Euro pro Quadratmeter erreicht werden, liegen die Bodenrichtwerte in Randlagen wie Kornburg, Worzeldorf oder Katzwang deutlich darunter. In den umliegenden Landkreisen - etwa im Nürnberger Land oder im Landkreis Roth - finden sich teils erheblich günstigere Zonen, was Nürnberger Wohnimmobilien aus Investorensicht vergleichsweise attraktiv macht.

Wir empfehlen Eigentümern, vor einem geplanten Verkauf den aktuellen Bodenrichtwert über das BORIS-Portal abzurufen und mit der tatsächlichen Grundstückssituation abzugleichen. Insbesondere bei der neuen Grundsteuerberechnung nach dem bayerischen Flächenmodell spielt der Bodenrichtwert zwar keine direkte Rolle - für die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung bleibt er jedoch zentral. Unser Experten-Netzwerk unterstützt bei der Einordnung und hilft, den Bodenrichtwert in eine marktgerechte Verkaufsstrategie zu übersetzen. Wir empfehlen außerdem, historische Bodenrichtwertreihen über zehn bis fünfzehn Jahre zu analysieren, um Trendrichtung und Dynamik einer Lage besser einschätzen zu können.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Bodenrichtwert gleich dem Verkehrswert eines Grundstücks?

Nein, der Bodenrichtwert ist ein statistischer Durchschnittswert für eine gesamte Zone und bezieht sich auf ein fiktives Referenzgrundstück mit bestimmten Eigenschaften hinsichtlich Nutzungsart, Grundstückstiefe und Erschließungsgrad. Der Verkehrswert hingegen berücksichtigt die individuellen Eigenschaften eines konkreten Grundstücks - tatsächlicher Zuschnitt, Erschließungskosten, Bebauung, Altlasten und sonstige wertbeeinflussende Merkmale. Der Bodenrichtwert kann als erste Orientierung dienen, ersetzt aber keine qualifizierte Verkehrswertermittlung durch einen Sachverständigen. Gerade bei Grundstücken, die erheblich vom Referenzgrundstück der Zone abweichen, können die Differenzen erheblich sein.

Wie oft werden die Bodenrichtwerte in Nürnberg aktualisiert?

Der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg ermittelt die Bodenrichtwerte in der Regel alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar, wie es § 196 BauGB vorschreibt. In der Praxis veröffentlicht der Nürnberger Gutachterausschuss die aktualisierten Werte häufig jährlich, da der Nürnberger Markt durch hohe Transaktionszahlen eine ausreichende Datenbasis bietet. Die jeweils gültigen Bodenrichtwerte sind kostenlos über das BORIS-Portal Bayern abrufbar. Für steuerliche Zwecke (Erbschaft, Schenkung) ist der Bodenrichtwert zum Stichtag der Übertragung maßgeblich.

Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer in Bayern?

Im bayerischen Flächenmodell, das seit dem 1. Januar 2025 gilt, fließt der Bodenrichtwert nicht in die Grundsteuerberechnung ein - hier zählen ausschließlich Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Grundsteuermesszahl. Bayern hat sich damit bewusst von der Bodenrichtwert-basierten Berechnung anderer Bundesländer (etwa Hessen oder Niedersachsen) abgegrenzt. Der Bodenrichtwert bleibt jedoch relevant für die steuerliche Bewertung durch das Finanzamt in anderen Zusammenhängen, etwa bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer. Eigentümer sollten daher zwischen der laufenden Grundsteuerberechnung und der einmaligen steuerlichen Grundstücksbewertung sorgfältig unterscheiden.

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