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Vorkaufsrecht im Grundbuch: Form, Frist und Wirkung

Vorkaufsrecht im Grundbuch: Form, Frist und Wirkung - Erlangen | my-home.de Immobilien

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Steuern & Recht Lesezeit: 7 Min.

Wer in Erlangen ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchte, stolpert manchmal in Abteilung II des Grundbuchs über einen Eintrag, der den Kauf verkomplizieren kann: ein Vorkaufsrecht. Ob zugunsten einer Privatperson, eines Familienangehörigen oder der Stadt Erlangen selbst - das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten die Möglichkeit, in einen bereits ausgehandelten Kaufvertrag einzutreten. Wer die rechtlichen Feinheiten kennt, ist auf Käufer- wie auf Verkäuferseite im Vorteil.

Rechtlicher Hintergrund: Dingliches Vorkaufsrecht nach §§ 1094 ff. BGB

Das dingliche Vorkaufsrecht an einem Grundstück ist in den §§ 1094-1104 BGB geregelt. Es gibt dem Berechtigten das Recht, in einen Kaufvertrag über das belastete Grundstück einzutreten, wenn der Eigentümer das Grundstück an einen Dritten verkauft. Das Recht entsteht durch Einigung und Eintragung in Abteilung II des Grundbuchs des belasteten Grundstücks.

Das dingliche Vorkaufsrecht ist von anderen Vorkaufsrechten zu unterscheiden. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht (§§ 463 ff. BGB) gilt nur zwischen den Vertragsparteien, nicht gegenüber Dritten. Es ist nicht im Grundbuch eingetragen. Wird das Grundstück unter Umgehung des Vorkaufsrechts an einen Dritten verkauft, hat der Berechtigte nur Schadensersatzansprüche.

Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Miteigentümer (§ 2034 BGB) gilt beim Verkauf eines Erbteils. Miterben haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, das ohne Grundbucheintragung entsteht.

Das gemeindliche Vorkaufsrecht (§§ 24 ff. BauGB) gibt der Stadt Erlangen in bestimmten Bereichen (Sanierungsgebiete, Umlegungsgebiete, Gebiete nach § 24 BauGB) ein öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht. Dieses entsteht unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf keiner Grundbucheintragung. Käufer müssen dieses Risiko separat über eine Anfrage beim Stadtplanungsamt Erlangen abklären.

Das Amtsgericht Erlangen führt die Grundbücher für Erlangen und die zugehörigen Stadtteile. Der Notarbezirk Mittelfranken umfasst auch Erlangen; Notare im Notarbezirk beurkunden Bestellungen und Übertragungen von Vorkaufsrechten.

Fristen und Verfahren: Ausübung des Vorkaufsrechts

Die Ausübungsfrist für das dingliche Vorkaufsrecht beträgt nach § 469 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1098 Abs. 2 BGB zwei Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Berechtigten der Inhalt des mit dem Dritten geschlossenen Kaufvertrags mitgeteilt worden ist.

Vorkaufsrecht-ArtAusübungsfristMitteilungspflichtRechtsfolge bei Ausübung
Dingliches Vorkaufsrecht (§§ 1094 ff. BGB)2 Monate ab MitteilungEigentümer/VerkäuferVertragseintritt zu gleichen Bedingungen
Schuldrechtliches Vorkaufsrecht (§§ 463 ff. BGB)2 Monate ab MitteilungEigentümer/VerkäuferVertragseintritt (nur zwischen Parteien wirksam)
Gemeindliches Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB)2 Monate ab VertragsabschlussGemeinde wird informiertGemeinde tritt in Kaufvertrag ein
Gesetzliches Miterben-Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB)2 Monate ab MitteilungMiterbe erhält MitteilungMiterbe kann Erbteil zum gleichen Preis erwerben

Quelle: WEG-Gesetz (Stand WEG-Reform 2020 + Anpassungen 2026), BGB, GNotKG-Tabelle, Justizportal Bayern, Grundbuchamt Nürnberg/Fürth/Erlangen, Stand Q1/Q2 2026.

Die Mitteilungspflicht liegt beim Verkäufer: Er muss dem Vorkaufsberechtigten den Inhalt des abgeschlossenen Kaufvertrags unverzüglich mitteilen. Die Frist beginnt erst mit dieser Mitteilung zu laufen. Unterbleibt die Mitteilung, beginnt die Frist nicht zu laufen - der Berechtigte kann das Vorkaufsrecht auch später noch ausüben, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen kann.

Das Recht wird durch einseitige Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Vorkaufsverpflichteten ausgeübt (§ 464 Abs. 1 BGB). Mit dieser Erklärung kommt zwischen Vorkaufsberechtigtem und Verkäufer ein Kaufvertrag zu den Bedingungen zustande, die der Verkäufer mit dem Dritten vereinbart hat - einschließlich des Kaufpreises, der Zahlungsbedingungen und der sonstigen Konditionen.

Praxis in Erlangen: Wann Vorkaufsrechte relevant werden

In der Erlanger Immobilienpraxis sind Vorkaufsrechte in folgenden Situationen besonders häufig:

Familienübertragungen mit Rückkaufrecht: Eltern übertragen ein Grundstück an ein Kind und behalten sich ein Vorkaufsrecht vor, um sicherzustellen, dass das Grundstück im Familienkreis bleibt oder der Übertragungserlös an die Familie zurückfließt, wenn das Kind verkauft. Das Vorkaufsrecht wird dabei als dingliches Recht im Grundbuch eingetragen.

Nachbarn-Vorkaufsrechte bei Reihenhäusern oder Doppelhaushälften: Eigentümer benachbarter Häuser oder Doppelhaushälften vereinbaren gegenseitige Vorkaufsrechte, um zu verhindern, dass ein unerwünschter Nachbar einzieht. Diese Praxis ist rechtlich zulässig, aber nicht immer durchsetzbar, wenn ein unangemessen hoher Kaufpreis als Abschreckung gesetzt wurde.

Städtisches Vorkaufsrecht in Sanierungsgebieten: Die Stadt Erlangen hat in bestimmten Entwicklungsgebieten (z.B. im Rahmen von Städtebauförderung) Vorkaufsrechte nach §§ 24 ff. BauGB. Käufer sollten vor dem Kauf beim Stadtplanungsamt Erlangen klären, ob das Grundstück in einem vorkaufsrechtsbelasteten Gebiet liegt.

Für eine aktuelle Bewertung Ihrer Erlanger Immobilie - auch unter Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs - steht das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch zur Verfügung.

Der Umgang mit dem gemeindlichen Vorkaufsrecht: Vor dem Notartermin sollte der Notar eine Negativbescheinigung beim Stadtplanungsamt Erlangen einholen (oder den Käufer anweisen, dies zu tun). Diese Bescheinigung bestätigt, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht für den konkreten Kaufgegenstand nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Der Notar stellt den Antrag auf Eigentumsumschreibung erst, wenn die Negativbescheinigung vorliegt oder die Zwei-Monats-Frist ohne Ausübungserklärung der Gemeinde abgelaufen ist.

Wertauswirkung und Notarkosten bei Bestellung

Ein eingetragenes Vorkaufsrecht mindert den Verkehrswert des belasteten Grundstücks, da es die Vermarktbarkeit einschränkt: Ein potenzieller Käufer muss damit rechnen, dass der Vorkaufsberechtigte in seinen Kaufvertrag eintritt und er das Grundstück nicht erhält. Die Wertminderung ist schwer pauschal zu beziffern - Gutachter schätzen typischerweise 2 bis 8 Prozent des Verkehrswerts, abhängig davon, wie wahrscheinlich eine Ausübung des Rechts ist.

Notarkosten bei Bestellung eines dinglichen Vorkaufsrechts (GNotKG):

Geschäftswert (Grundstückswert)Einfache NotargebührNotar für Bestellung (0,5-fach)Grundbuchamt
100.000 €273 €ca. 137 €ca. 100 €
200.000 €435 €ca. 218 €ca. 160 €
500.000 €935 €ca. 468 €ca. 340 €

Quelle: GNotKG-Tabelle B, Stand 2026 (Werte nach Geschäftswert gem. §§ 97-100 GNotKG).

Für die Ausübung des Vorkaufsrechts fallen nochmals Notargebühren an, da der entstehende Kaufvertrag zwischen Vorkaufsberechtigtem und Verkäufer beurkundet werden muss. Diese Kosten entsprechen den Kosten eines normalen Kaufvertrags nach GNotKG (1,5-fache Gebühr des Kaufpreises als Geschäftswert).

Lokale Nuance: FAU und Erlanger Wohnungsmarkt

Erlangen ist durch die Friedrich-Alexander-Universität (FAU) und den Siemens-Campus geprägt. Der Wohnungsmarkt ist angespannt: Die Leerstandsquote liegt unter 2 Prozent, und Kaufpreise für Eigentumswohnungen liegen laut Gutachterausschuss Erlangen-Stadt bei 3.500-5.500 €/m² Wohnfläche (Stand 2025). In diesem Umfeld sind Vorkaufsrechte besonders relevant, da der Druck auf begrenzte Grundstücke hoch ist.

Die Friedrich-Alexander-Universität und die Siemens AG halten in Erlangen erhebliche Grundstücksflächen. Bei Teilveräußerungen dieser Flächen können Vorkaufsrechte zugunsten der Stadt Erlangen oder anderer Institutionen bestehen. Käufer solcher Grundstücke sollten vor dem Notartermin alle öffentlich-rechtlichen Vorkaufsrechte abklären.

Im Stadtteil Büchenbach-West und in Neubaugebieten am Rande Erlangens sind städtebauliche Sanierungsgebiete ausgewiesen, in denen die Stadt Erlangen nach §§ 24 ff. BauGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht innehat. Käufer sollten vor dem Notartermin eine Negativbescheinigung beim Stadtplanungsamt Erlangen einholen.

Fazit für Eigentümer und Käufer in Erlangen

Das Vorkaufsrecht ist eines der komplexeren Rechte in Abteilung II des Grundbuchs. Wer als Verkäufer oder Käufer eines Erlanger Grundstücks mit einem eingetragenen Vorkaufsrecht konfrontiert ist, muss die Ausübungsfristen und -voraussetzungen kennen. Unterbleibt die Mitteilung an den Berechtigten, läuft die Frist nicht - mit unklaren Konsequenzen für die Planungssicherheit.

Bevor Sie ein Erlanger Grundstück kaufen oder verkaufen, lohnt das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch für eine erste Marktorientierung - und anschließend die genaue Prüfung des Grundbuchauszugs sowie eine Anfrage beim Stadtplanungsamt Erlangen zu gemeindlichen Vorkaufsrechten.

Vorkaufsrecht: Typische Fehler und Praxisfallen

In der Praxis der Erlanger Notariate entstehen Streitigkeiten rund um Vorkaufsrechte häufig aus vermeidbaren Fehlern. Die verbreitetsten:

Mitteilung unterlassen oder verspätet: Versäumt der Verkäufer die Mitteilung des Kaufvertrags an den Vorkaufsberechtigten, läuft die Zweimonatsfrist nicht an. Der Berechtigte kann das Vorkaufsrecht dann noch nach Monaten oder Jahren ausüben - was für Käufer eine erhebliche Rechtsunsicherheit bedeutet. Wer eine Immobilie ohne vorherige Klärung kauft und der Vorkaufsberechtigte dann einsteigt, verliert die Immobilie, hat aber Ansprüche gegen den Verkäufer.

Inhalt der Mitteilung unvollständig: Die Mitteilung muss den vollständigen Kaufvertrag enthalten - nicht nur den Kaufpreis. Fehlende Nebenvereinbarungen (z.B. Übergabetermin, Mietfortzahlungsklausel) können eine neue Mitteilungspflicht auslösen.

Vorkaufsrecht fälschlicherweise im Grundbuch nicht eingetragen: Bei vertraglich vereinbarten Vorkaufsrechten - die nicht im Grundbuch eingetragen sind - ist das Recht nur schuldrechtlich. Kauft ein Dritter in Unkenntnis des Rechts, kann der Berechtigte lediglich Schadensersatz verlangen, nicht aber die Immobilie herausverlangen. Die Eintragung ins Grundbuch ist daher für dinglich zu sichernde Vorkaufsrechte unverzichtbar.

Erlanger Eigentümer, die ein Vorkaufsrecht begründen oder übernehmen, sollten sich von einem Notar im Notarbezirk Mittelfranken über die genauen Voraussetzungen und Folgen beraten lassen.

Vorkaufsrecht und Steuer: Was beim Erwerb zu beachten ist

Wenn der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausübt, erwirbt er die Immobilie zu den Bedingungen des Kaufvertrags, den der Verkäufer mit dem Dritten geschlossen hat. Steuerlich behandelt das Finanzamt Erlangen diesen Erwerb wie einen normalen Kauf:

Grunderwerbsteuer fällt auf den übernommenen Kaufpreis an (Bayern: 3,5 %). Das gilt auch dann, wenn der Vorkaufsberechtigte der Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist - die Grunderwerbsteuerbefreiung für bestimmte Schenkungen und Erbfälle greift hier nicht.

Ertragsteuerlich muss der Vorkaufsberechtigte den Erwerb nach § 6b EStG oder in der Einkommensteuer entsprechend behandeln. Ist die Immobilie Teil eines Betriebsvermögens, sind besondere Buchwertfortführungsregeln zu beachten.

Für den Verkäufer ändert sich steuerlich nichts durch die Ausübung des Vorkaufsrechts - er erzielt den gleichen Veräußerungsgewinn wie beim Direktverkauf. Die Spekulationssteuerpflicht nach § 23 EStG hängt wie immer von der Haltedauer und der Eigennutzung ab.

Beim Vorkaufspreis als Bemessungsgrundlage gilt: Wenn der ursprüngliche Kaufvertrag einen marktunüblich niedrigen Preis enthielt (z.B. weil der Erstverkäufer einen Freund bevorzugen wollte), übt der Vorkaufsberechtigte zum günstigeren Preis aus - was steuerlich und finanziell vorteilhaft ist. Das Finanzamt prüft allerdings, ob ein unüblich niedriger Preis als verdeckte Schenkung gewertet werden kann.


Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q1/Q2 2026.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem dinglichen und einem schuldrechtlichen Vorkaufsrecht?

Das dingliche Vorkaufsrecht (§§ 1094 ff. BGB) ist im Grundbuch eingetragen und wirkt gegenüber jedem Dritten - auch gegen künftige Käufer. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht (§§ 463 ff. BGB) ist nur zwischen den Vertragsparteien wirksam; wird das Grundstück an einen Dritten verkauft, hat der Berechtigte nur Schadensersatzansprüche.

Wie lange hat der Vorkaufsberechtigte Zeit, das Recht auszuüben?

Bei Grundstücken beträgt die Ausübungsfrist nach § 469 Abs. 2 BGB zwei Monate ab Mitteilung des Kaufvertrags, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Das öffentlich-rechtliche Vorkaufsrecht der Gemeinde nach BauGB ist auf zwei Monate ab Kaufvertrags-Abschluss befristet.

Kann das Vorkaufsrecht bei einer Versteigerung ausgeübt werden?

Bei einem Zwangsversteigerungsverfahren erlischt das dingliche Vorkaufsrecht nach § 1096 BGB nicht - der Berechtigte kann es innerhalb von zwei Monaten nach dem Zuschlag ausüben und die Übertragung zu den Versteigerungsbedingungen verlangen.

Was passiert, wenn das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen wird?

Nimmt der Berechtigte das Vorkaufsrecht nicht innerhalb der Frist in Anspruch, erlischt es für diesen konkreten Verkaufsfall. Das Recht bleibt aber im Grundbuch eingetragen und kann beim nächsten Verkauf erneut ausgeübt werden - sofern es nicht befristet oder auflösend bedingt ist.

Wie wird ein Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht?

Die Löschung erfordert die Aufgabeerklärung des Berechtigten (§ 875 BGB) in notariell beglaubigter Form. Alternativ erlischt ein befristetes Vorkaufsrecht nach Ablauf der vereinbarten Frist; die Löschung im Grundbuch muss dann noch separat beantragt werden.

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Dieser Ratgeber-Beitrag dient der allgemeinen Information rund um den Immobilienmarkt in Nürnberg und Umgebung. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine fachkundige Wertermittlung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Sachverständigen.

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Stand des Artikels: 15. März 2026

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