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Gutachterausschuss

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Gutachterausschuss - Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges, weisungsfreies Sachverständigengremium bei der Kommunalverwaltung, das auf Grundlage von § 192 BauGB Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze und Marktanpassungsfaktoren ermittelt und damit die zentrale Datengrundlage für die Immobilienbewertung in Deutschland liefert.

Aufgaben und Arbeitsweise des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss wird bei jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis gebildet. Er besteht aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern, die über besondere Sachkunde in der Wertermittlung von Grundstücken verfügen. Zu den Kernaufgaben zählen die Führung der Kaufpreissammlung, die Ableitung von Bodenrichtwerten, die Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten sowie die Erstellung von Immobilienmarktberichten.

Die Kaufpreissammlung bildet das Fundament der Arbeit: Jeder notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag wird dem Gutachterausschuss automatisch übermittelt. Aus dieser Datenbasis leitet das Gremium die Bodenrichtwerte ab, die den durchschnittlichen Lagewert eines Quadratmeters unbebauten Bodens in einer definierten Zone widerspiegeln. Darüber hinaus berechnet der Gutachterausschuss Liegenschaftszinssätze, die im Ertragswertverfahren zur Kapitalisierung von Erträgen herangezogen werden, sowie Marktanpassungsfaktoren (Sachwertfaktoren), die das Ergebnis des Sachwertverfahrens an die tatsächlichen Marktverhältnisse angleichen.

Auf Antrag erstellt der Gutachterausschuss zudem Verkehrswertgutachten nach § 193 BauGB. Diese kommen beispielsweise bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder steuerlichen Bewertungen zum Einsatz, wenn ein gerichtsfestes und unparteiisches Wertgutachten benötigt wird.

Bodenrichtwerte und Immobilienmarktbericht

Die Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar ermittelt und in Bodenrichtwertkarten veröffentlicht. In Bayern stellt das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS Bayern) diese Daten auch online bereit. Die Bodenrichtwerte dienen als Orientierung bei Kaufentscheidungen, als Grundlage für die steuerliche Bewertung (Grundsteuer, Erbschaftsteuer) und als Ausgangspunkt für qualifizierte Wertgutachten.

Der Immobilienmarktbericht analysiert das Transaktionsgeschehen eines Jahres und gibt Aufschluss über Preisentwicklungen, Umsatzzahlen und Trends in verschiedenen Teilmärkten wie Wohnbauland, Eigentumswohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäuser.

Praxis-Tipp für Nürnberg und die Metropolregion

Wer in der Metropolregion Nürnberg eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte vorab die aktuellen Bodenrichtwerte beim Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg einsehen. Die Geschäftsstelle ist beim Amt für Geoinformation und Bodenordnung angesiedelt und bietet neben der Online-Auskunft über BORIS Bayern auch persönliche Beratung an. Gerade in gefragten Stadtteilen wie Gostenhof, St. Johannis oder Erlenstegen können die Bodenrichtwerte erheblich variieren. Wir empfehlen, diese Werte als erste Orientierung zu nutzen und bei größeren Transaktionen ergänzend ein individuelles Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen.

Häufige Fragen zum Gutachterausschuss

Was kostet ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss?

Die Gebühren richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert und der Komplexität des Objekts. In Nürnberg liegen die Kosten für ein Gutachten über eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Die Gebührenordnung orientiert sich an der bayerischen Gutachterausschussverordnung (GaV).

Sind Bodenrichtwerte mit dem tatsächlichen Grundstückswert gleichzusetzen?

Nein. Bodenrichtwerte geben einen durchschnittlichen Lagewert für ein unbebautes Referenzgrundstück wieder. Individuelle Faktoren wie Grundstückszuschnitt, Erschließungszustand, Bebauung, Altlasten oder besondere Lagevorteile können den tatsächlichen Marktwert deutlich nach oben oder unten abweichen lassen.

Wo finden wir die Bodenrichtwerte für Nürnberg und Umgebung?

Die Bodenrichtwerte für die Stadt Nürnberg und die umliegenden Landkreise sind über das Portal BORIS Bayern kostenlos online abrufbar. Alternativ erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Anfrage schriftliche Auskünfte. Wir unterstützen unsere Kunden gerne bei der Einordnung der Werte im Rahmen einer fundierten Immobilienbewertung.

Gutachterausschuss Nürnberg in der Praxis

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Nürnberg veröffentlicht regelmäßig Immobilienmarktberichte, die für Käufer, Verkäufer und Investoren eine wertvolle Orientierung bieten. Der Marktbericht enthält Kaufpreisspiegel für verschiedene Immobilientypen, Bodenrichtwerte nach Lagezonen und Analysen zu Preistrends. Er ist bei der Geschäftsstelle erhältlich und gibt eine fundierte Einschätzung der Marktlage in Nürnberg und den Landkreisen der Metropolregion.

Bei der Finanzierungsprüfung durch Banken spielen die Daten des Gutachterausschusses ebenfalls eine wichtige Rolle: Die Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren fließen in die Beleihungswertermittlung ein. Wer den Beleihungswert seiner Immobilie kennt, kann die Finanzierungsbereitschaft einer Bank besser einschätzen. Wir nutzen die Daten des Gutachterausschusses regelmäßig in unserer Beratungspraxis und freuen uns, diese Informationen für unsere Kunden zu interpretieren.

Unterschied zwischen Oberer und Unterer Gutachterausschuss

In Bayern existiert neben den lokalen Gutachterausschüssen der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bayern (OGA), der als Berufungsinstanz fungiert. Wer mit dem Ergebnis eines Verkehrswertgutachtens des lokalen Gutachterausschusses nicht einverstanden ist, kann dort Einspruch einlegen. Der OGA erstellt auch überregionale Auswertungen zur Entwicklung der bayerischen Immobilienmärkte und stellt damit eine wichtige wissenschaftliche Grundlage bereit. Für Nürnberg und die Metropolregion sind diese überregionalen Daten besonders aufschlussreich, weil der Markt hier von ganz unterschiedlichen Teillagen geprägt wird - von hochpreisigen Wohnlagen wie Erlenstegen und Laufamholz bis hin zu preisgünstigeren Stadtteilen wie Langwasser oder Gibitzenhof.

Wann sollte man ein Gutachten beauftragen?

Nicht in jeder Situation benötigt man ein vollständiges Verkehrswertgutachten. Für einen ersten Überblick reicht oft eine qualifizierte Immobilienmarktanalyse durch einen erfahrenen Makler. Ein förmliches Gutachten ist jedoch in folgenden Situationen ratsam oder vorgeschrieben:

  • Erbauseinandersetzungen: Wenn Erben untereinander den Wert des Nachlassobjekts klären müssen oder das Finanzamt eine Bewertung verlangt.
  • Scheidungsverfahren: Wenn ein Ehepartner das gemeinschaftliche Eigentum übernehmen möchte und sich die Parteien über den Wert nicht einigen können.
  • Zwangsversteigerungsverfahren: Gerichte beauftragen den Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten Sachverständigen mit der Wertermittlung.
  • Kauf oder Verkauf bei unklarer Marktlage: Insbesondere bei Sonderimmobilien wie Denkmälern, landwirtschaftlichen Flächen oder gemischt genutzten Objekten.
  • Steuerliche Streitigkeiten mit dem Finanzamt: Ein Gutachten des Gutachterausschusses hat hohe Beweiskraft gegenüber Finanzbehörden.

Wer wissen möchte, ob ein Kurzgutachten (Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen) oder ein Vollgutachten des Gutachterausschusses das richtige Instrument ist, kann sich an uns wenden. Wir beraten Sie kostenlos und vermitteln bei Bedarf qualifizierte Gutachter in Nürnberg und der gesamten Metropolregion.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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