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Honorar (Sachverständige)

Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung

Das Honorar für Sachverständige ist die Vergütung, die ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Immobiliengutachter für seine Bewertungsleistung erhält. Es richtet sich nach dem Umfang des Auftrags, dem Verkehrswert der zu bewertenden Immobilie und dem vereinbarten Leistungsumfang - also ob ein Kurzgutachten, ein Vollgutachten oder eine Plausibilitätsprüfung beauftragt wird. Das Honorar ist frei verhandelbar; frühere Honorarordnungen haben heute nur noch Orientierungscharakter.

Honorararten und typische Kosten

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Zeithonorar (Stundensatz des Sachverständigen), dem Pauschalhonorar (fest vereinbarter Preis für eine definierte Leistung) und dem früher üblichen Werthonorar (prozentualer Anteil am Verkehrswert). Für ein einfaches Kurzgutachten zu einer Eigentumswohnung in Nürnberg sind Honorare von 500-1.500 Euro üblich; ein umfangreiches Vollgutachten für ein Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude kann 2.000-5.000 Euro oder mehr kosten. Für Gerichtsgutachten, die besonders hohe Sorgfaltspflichten erfordern, sind die Honorare entsprechend höher.

Das Stundensatzhonorar liegt bei qualifizierten öffentlich bestellten Sachverständigen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro netto pro Stunde. Ein Vollgutachten für ein Einfamilienhaus umfasst Ortsbesichtigung, Recherche, Bewertung und Gutachtenerstellung und dauert im Durchschnitt 15 bis 30 Stunden - entsprechend liegt ein reines Stundenhonorar bei 1.500 bis 6.000 Euro. Da die meisten Auftraggeber mehr Kostensicherheit wünschen, wird in der Praxis fast immer ein Pauschalhonorar vereinbart.

Öffentlich bestellte vs. zertifizierte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§ 36 GewO) werden von Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern bestellt und unterliegen strengen Qualitätsanforderungen. Ihre Gutachten werden von Gerichten, Behörden und Banken regelmäßig anerkannt. Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 (z. B. über HypZert oder RICS) bieten ebenfalls hohe Qualität, sind aber nicht öffentlich bestellt. Für private Kaufentscheidungen sind beide Kategorien geeignet; für gerichtliche Verfahren oder Erbauseinandersetzungen empfehlen wir öffentlich bestellte Sachverständige.

HypZert-zertifizierte Sachverständige werden besonders von Banken bevorzugt, wenn Beleihungsgutachten für die Kreditvergabe erstellt werden sollen. Der internationale Standard RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen oder institutionellen Investoren als Qualitätssiegel anerkannt.

Wann ist ein Sachverständigengutachten sinnvoll?

Ein Gutachten lohnt sich bei komplexen Immobilien, bei denen der Wert schwer einzuschätzen ist, sowie bei Erbschaftssituationen, Scheidungsverfahren, Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den Verkehrswert oder wenn ein fairer Kaufpreis ermittelt werden soll. Weitere typische Anlässe sind Zwangsversteigerungen, Übertragungen innerhalb der Familie und die Einholung einer zweiten Meinung zu einem Kaufangebot.

Wir bei my-home.de erstellen für Eigentümer im Rahmen unserer Maklertätigkeit kostenlose Marktpreiseinschätzungen. Diese sind kein Gutachten im rechtlichen Sinne, geben aber eine fundierte Orientierung auf Basis aktueller Vergleichsdaten aus dem Nürnberger Markt. Für rechtssichere Verkehrswertgutachten vermitteln wir verlässliche Sachverständige aus der Region.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In Nürnberg und der Metropolregion sind mehrere öffentlich bestellte Sachverständige der IHK Nürnberg für Mittelfranken tätig. Es empfiehlt sich, mindestens zwei Honorarangebote einzuholen und auf einen klaren Leistungsumfang im Gutachtervertrag zu achten. Wir empfehlen unseren Kunden, Sachverständige zu wählen, die Erfahrung mit dem lokalen Immobilienmarkt mitbringen - regionale Marktkenntnis ist für eine realistische Wertermittlung unverzichtbar.

Besonders bei Erbschaftsangelegenheiten ist ein Gutachten oft die wirtschaftlich beste Entscheidung: Ein zu hoher Erbschaftsteuerbescheid kostet mehr als das Sachverständigenhonorar. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid mit einem Gutachten ist gut etabliert und hat bei korrekt erstellten Gutachten gute Erfolgsaussichten.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Honorar des Sachverständigen steuerlich geltend machen?

Ja, das Sachverständigenhonorar kann in vielen Fällen als Werbungskosten (bei Vermietung), Betriebsausgaben (bei gewerblicher Nutzung) oder als außergewöhnliche Belastung (bei Erbschaft) steuerlich abgesetzt werden. Im Einzelfall sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Kann ich das Honorar nachträglich mindern, wenn das Gutachten fehlerhaft ist?

Ist das Gutachten nachweislich fehlerhaft oder entspricht nicht dem vereinbarten Umfang, können Honorarminderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen. Sachverständige sind zur Haftpflichtversicherung verpflichtet; ein Rechtsanwalt kann entsprechende Ansprüche durchsetzen.

Gibt es eine Honorarordnung für Immobiliensachverständige?

Eine verbindliche Honorarordnung existiert nicht mehr. Die frühere HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gilt nicht für Sachverständige. Orientierungswerte bieten die Richtlinien der Sachverständigenverbände (z. B. BDSF, BVS, RICS), die als Verhandlungsgrundlage dienen können.

Was kostet ein Kurzgutachten im Vergleich zu einem Vollgutachten?

Ein Kurzgutachten (auch Wertindikation oder Plausibilitätsprüfung genannt) kostet in der Metropolregion Nürnberg typischerweise 500-1.500 Euro und bietet eine schnelle Orientierung über den Marktwert. Ein Vollgutachten nach § 194 BauGB ist gerichtsfest, enthält alle Bewertungsgrundlagen und kostet je nach Objektgröße und Komplexität 1.500-5.000 Euro oder mehr.

Wie unterscheidet sich ein Verkehrswertgutachten von einem Beleihungswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ermittelt den am Markt erziel­baren Preis zum Bewertungsstichtag - es ist die Grundlage für Kauf­preis­verhandlungen, Erbschaft­steuer­feststellungen und gerichtliche Verfahren. Ein Beleihungs­wert­gutachten nach § 16 PfandBG hingegen kalkuliert konservativ und langfristig stabil: Der Beleihungs­wert liegt in der Regel 20-30 Prozent unter dem Verkehrs­wert, weil die Bank Markt­schwankungen abpuffern will. Kreditinstitute verlangen das Beleihungs­wert­gutachten vor der Immobilien­finanzierung; es darf in Deutschland nur von HypZert- oder gleichwertig zertifizierten Sachverständigen erstellt werden.

Was sollte ein Gutachtervertrag mindestens regeln?

Um spätere Streitigkeiten über Honorar und Leistungsumfang zu vermeiden, sollte ein Gutachtervertrag folgende Punkte klar definieren: das zu bewertende Objekt (Adresse, Flurstück, Objektart), den Bewertungsstichtag, den Zweck des Gutachtens (z. B. Verkauf, Erbschaftsteuer, Finanzierung), den genauen Leistungsumfang (Kurzgutachten, Vollgutachten, Plausibilitätsprüfung), das vereinbarte Honorar oder den Honorarrahmen sowie die voraussichtliche Lieferzeit. In Nürnberg und der Metropolregion empfehlen wir, auch ausdrücklich zu regeln, ob Nebenkosten (Fahrtkosten, Registergebühren für Grundbuchauszüge) im Honorar enthalten sind oder separat abgerechnet werden. Ein klarer Vertrag schützt Eigentümer und Sachverständige gleichermaßen und ist Voraussetzung für eine spätere steuerliche Geltendmachung des Honorars.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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