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Eigentümerwechsel ohne Notar: Wann es zulässig ist

Eigentümerwechsel ohne Notar: Wann es zulässig ist - Forchheim | my-home.de Immobilien

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Steuern & Recht Lesezeit: 7 Min.

In Forchheim begegnet dem Notar regelmäßig eine Frage, die Eigentümer und Erben stellen: Braucht es wirklich immer einen Notar, wenn das Eigentum an einer Immobilie wechselt? Die kurze Antwort: Beim Verkauf oder der Schenkung immer. Bei der Erbschaft: nein - aber das Grundbuch muss trotzdem berichtigt werden. Die differenzierte Antwort erfordert einen Blick auf die gesetzlichen Grundlagen und die Ausnahmen vom Beurkundungszwang, die in der Praxis des Landkreises Forchheim regelmäßig vorkommen.

Rechtlicher Hintergrund: Beurkundungszwang nach § 311b BGB

§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.”

Diese Vorschrift ist eine der fundamentalsten Formvorschriften des deutschen Privatrechts. Sie dient dem Schutz der Parteien vor übereilten Entscheidungen, der Sicherstellung von Rechtsklarheit und der staatlichen Kontrolle bei Grundstücksübertragungen (Grunderwerbsteuer, Vorkaufsrechtsprüfung, Verbraucherschutz).

Ein ohne notarielle Beurkundung geschlossener Kaufvertrag ist nach § 125 BGB nichtig - er entfaltet keine Rechtswirkung. Der Notar im Notarbezirk Mittelfranken ist in diesen Fällen verpflichtet, über die Nichtigkeit aufzuklären und eine ordnungsgemäße Beurkundung vorzunehmen.

Auch Vorauszahlungen auf einen nichtigen Kaufvertrag können in der Regel zurückgefordert werden (Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB). In der Praxis führen solche Situationen jedoch zu erheblichem Streit, da die Rückabwicklung bei Besitzübertragung und baulichen Veränderungen kompliziert ist.

Das Amtsgericht Forchheim (Grundbuchamt) führt die Grundbücher für Forchheim und die Gemeinden des Landkreises Forchheim. Es nimmt keine Eigentumsumschreibung vor, wenn keine ordnungsgemäße Auflassung vorliegt.

Die wichtigste Ausnahme: Eigentumsübergang durch Erbfolge

Der einzige praktisch relevante Fall, in dem ein Eigentümerwechsel an einem Grundstück ohne notarielle Beurkundung stattfindet, ist die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge:

Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Dazu gehört auch das Eigentum an Grundstücken. Dieser Übergang geschieht kraft Gesetzes - ohne Vertrag, ohne Notar, ohne Grundbucheintragung. Im Moment des Todes sind die Erben bereits Eigentümer.

Das Grundbuch ist jedoch ein öffentliches Verlässlichkeitsregister. Es soll stets den aktuellen Eigentümer ausweisen. Da der Erbfall im Grundbuch nicht automatisch vermerkt wird, ist nach § 82 GBO die Grundbuchberichtigung notwendig: Das Grundbuch muss durch Eintragung der Erben in Abteilung I berichtigt werden.

Für die Berichtigung benötigt das Grundbuchamt Forchheim folgende Dokumente:

DokumentInhaltBeschaffung
ErbscheinBescheinigung des Erbrechts durch NachlassgerichtAmtsgericht Forchheim (Nachlassgericht), Gebühr nach GNotKG nach Nachlasswert
Notarielles Testament + EröffnungsprotokollAlternativ zum Erbschein, wenn Testament notariell beurkundetNachlassgericht oder Notararchiv
Handschriftliches TestamentReicht allein nicht aus, Erbschein erforderlich-
Gemeinschaftliches TestamentJe nach Form: ggf. ErbscheinNachlassgericht prüft
BerichtigungsantragAntrag des Erben auf GrundbuchberichtigungSelbst beim GB-Amt oder über Notar einzureichen

Quelle: WEG-Gesetz (Stand WEG-Reform 2020 + Anpassungen 2026), BGB, GNotKG-Tabelle, Justizportal Bayern, Grundbuchamt Nürnberg/Fürth/Erlangen, Stand Q1/Q2 2026.

Kostenfreie Berichtigung: Die Zwei-Jahres-Frist

§ 82 Abs. 1 GBO schreibt vor: Die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist erhebt das Grundbuchamt die regulären Gebühren nach GNotKG (halbe Gebühr des Geschäftswerts = Grundstückswert).

GrundstückswertHalbe GNotKG-GebührKostenfreiheit bis
100.000 €ca. 137 €2 Jahre nach Erbfall
200.000 €ca. 218 €2 Jahre nach Erbfall
350.000 €ca. 268 €2 Jahre nach Erbfall
500.000 €ca. 468 €2 Jahre nach Erbfall

Hinweis: Kosten für Erbschein-Beschaffung (beim Nachlassgericht: Gebühr nach GNotKG nach Nachlasswert) und ggf. Notargebühren für Unterstützung beim Berichtigungsantrag sind separat zu kalkulieren. Der Erbschein ist keine Grundbuchamtsgebühr, sondern wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht Forchheim) beantragt.

Erben sollten die Zwei-Jahres-Frist nicht verstreichen lassen. Die Gebühren für eine verspätete Berichtigung können bei größeren Grundstücken erheblich sein. Zudem erschwert ein nicht auf den Erben berichtigtes Grundbuch spätere Transaktionen erheblich - Käufer und Banken verlangen beim Kauf ein aktuelles Grundbuch, das den aktuellen Eigentümer ausweist.

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Weitere Ausnahmen vom Beurkundungszwang

Neben der Erbfolge gibt es einige weitere Tatbestände, bei denen ein Eigentümerwechsel ohne notariellen Vertrag eintritt:

Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 90 ZVG): Bei einer Zwangsversteigerung erwirbt der Meistbietende das Eigentum durch den Zuschlag des Vollstreckungsgerichts - ohne Kaufvertrag. Der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts ist Grundlage für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Enteignung (Art. 14 GG, BayEG): Eine staatliche Enteignung überträgt das Eigentum kraft Hoheitsakt. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt aufgrund des Enteignungsbeschlusses.

Umlegung nach BauGB (§§ 45 ff. BauGB): Bei einer städtebaulichen Umlegung werden Grundstücke neu zugeteilt. Die neuen Eigentümer erhalten das Eigentum durch den Umlegungsplan, ohne Kaufvertrag.

Unfreiwillige Erbschaftsausschlagung mit Anfall an die Gemeinde: Wenn alle Erben ausschlagen, fällt das Grundstück an die nächstberechtigten Personen oder, bei Erschöpfung der Erbfolge, an den Freistaat Bayern als gesetzlichen Erben. Auch hier kein Kaufvertrag.

Häufige Irrtümer: Was kein Eigentümerwechsel ohne Notar ist

Ein verbreitetes Missverständnis: dass ein Verwandter „einfach so” ein Grundstück bekommt, nur weil es jahrelang von ihm bewohnt wurde. Die Ersitzung von Grundstücken nach § 900 BGB setzt voraus, dass jemand 30 Jahre im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ohne tatsächlich Eigentümer zu sein - ein sehr seltener Sonderfall, der im Alltag praktisch nicht vorkommt.

Ein weiteres Missverständnis: Der mündliche „Handschlag-Kauf” oder eine privatschriftliche Übertragungsurkunde ohne Notar. Solche Vorgänge sind nach § 311b Abs. 1 BGB nichtig. Ein notariell beglaubigtes Dokument (nur Unterschrift beglaubigt, kein Beurkundungsinhalt) reicht ebenfalls nicht aus - es bedarf der vollständigen notariellen Beurkundung nach §§ 6 ff. BeurkG.

In der Praxis des Landkreises Forchheim tauchen solche Irrtümer vor allem bei Altfällen auf: Kaufverträge aus den 1950er und 1960er Jahren, die privatschriftlich abgeschlossen wurden, sind rechtlich nichtig. Der „Käufer” aus dieser Zeit ist nie Eigentümer geworden - auch wenn er das Grundstück jahrzehntelang genutzt hat. Solche Fälle landen vor dem Amtsgericht Forchheim und sind oft schwierig aufzulösen.

Lokale Nuance: Forchheim und vorweggenommene Erbfolge

Im Landkreis Forchheim - einem ländlich geprägten Raum mit stabilen Familienstrukturen - ist die vorweggenommene Erbfolge ein häufiger Anlass für Notartermine. Eltern übertragen Grundstücke oder Häuser an Kinder zu Lebzeiten, oft gegen Nießbrauch oder mit Pflegereallast. Diese Übertragungen müssen notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB für die Übertragungsverpflichtung, § 925 BGB für die Auflassung).

In Forchheim und den Gemeinden des Landkreises (Eggolsheim, Strullendorf, Hallerndorf) sind solche intrafamiliären Übertragungen gegen Versorgungsleistungen oder kombiniert mit Nießbrauchvorbehalt besonders häufig. Die Notare im Notarbezirk Mittelfranken sind mit diesen Gestaltungen vertraut und beraten über steuerliche Aspekte: Schenkungsteuer-Freibeträge (nach § 16 ErbStG alle 10 Jahre neu nutzbar), Grunderwerbsteuer-Befreiung bei Verwandten in gerader Linie nach § 3 Nr. 6 GrEStG, und die ertragsteuerliche Behandlung von Nießbrauchvorbehalten.

Die Nähe zur Fränkischen Schweiz und die gute Verkehrsanbindung nach Nürnberg machen Forchheim zu einem attraktiven Wohnstandort, in dem Immobilien innerhalb von Familien weitergegeben werden. Der Gutachterausschuss Forchheim hat für 2025 Kaufpreise von 2.200-3.400 €/m² Wohnfläche ausgewiesen - eine Spanne, die belegt, dass sich die Übertragung auch wirtschaftlich lohnen kann.

Fazit für Eigentümer in Forchheim

Ein Eigentümerwechsel an Grundstücken und Immobilien ist in Deutschland fast ausnahmslos an die notarielle Beurkundung geknüpft. Die einzige praktisch bedeutsame Ausnahme ist der Eigentumsübergang durch Erbfolge, der kraft Gesetzes eintritt. Das Grundbuch muss aber auch dann berichtigt werden - und dafür gibt es eine Zwei-Jahres-Frist mit Kostenfreiheit.

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Grundbuchberichtigung nach Erbfall: Praxis in Forchheim

Auch wenn der Eigentumsübergang im Erbfall ohne Notar und ohne Grundbucheintragung eintritt, muss das Grundbuch anschließend berichtigt werden (§ 82 GBO). Solange das Grundbuch auf den Erblasser lautet, spiegelt es einen falschen Rechtszustand wider - das erschwert den Verkauf, die Belastung und die Verwaltung der Immobilie.

Für die Grundbuchberichtigung beim Amtsgericht Forchheim benötigen die Erben einen der folgenden Erbschaftsnachweise:

Einen notariellen Erbschein (beantragt beim Nachlassgericht Forchheim, Amtsgericht), ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit notarieller Eröffnungsurkunde des Nachlassgerichts, oder - bei europäischen Erbfällen mit internationalem Bezug - ein Europäisches Nachlasszeugnis.

Die Zwei-Jahres-Frist für gebührenfreie Grundbuchberichtigung läuft ab dem Todesfall. Wer bis zum Ablauf dieser Frist nicht berichtigt, zahlt die vollen Grundbuchgebühren nach GNotKG. Diese Gebühren können bei einem Grundstückswert von 400.000 Euro mehrere Hundert Euro betragen.

In der Praxis des Amtsgerichts Forchheim empfiehlt es sich, alle Unterlagen vollständig einzureichen: Erbschein oder Testament + Eröffnungsurkunde, Antrag auf Eigentumsberichtigung, eventuell Abnahmeerklärung der anderen Miterben (bei Erbengemeinschaft). Unvollständige Einreichungen führen zu Rückfragen und Verzögerungen.

Internationaler Aspekt: Erbfall mit Auslandsbezug in Forchheim

Im Landkreis Forchheim leben zahlreiche Eigentümer mit Migrationshintergrund oder mit Familienangehörigen im Ausland. Was passiert, wenn ein Erblasser mit einem Immobilienvermögen in Forchheim stirbt und Erben im Ausland leben?

Seit der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) von 2015 gilt: Der Erbfall richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Erblassers. Wer in Forchheim gelebt hat, unterliegt deutschem Erbrecht - auch wenn die Erben in der Türkei, Griechenland oder einem anderen EU-Land leben.

Für Immobilien in Deutschland gilt das Belegenheitsrecht (Ort der Immobilie) für die dingliche Übertragung: Die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt Forchheim erfolgt nach deutschem Grundbuchrecht, unabhängig vom Erbstatut. Das Grundbuchamt verlangt entsprechende Erbschaftsnachweise (Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis nach Art. 62 EuErbVO).

Das Europäische Nachlasszeugnis ist besonders nützlich, wenn Erben in mehreren EU-Ländern aktiv werden müssen: Es wird einmal beantragt und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten als offizieller Erbnachweis. Das Nachlassgericht Forchheim (Amtsgericht) stellt das Zeugnis aus und unterstützt bei internationalen Erbfällen.


Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q1/Q2 2026.

Häufige Fragen

Ist ein Grundstückskauf ohne Notar in Deutschland möglich?

Grundsätzlich nein. Nach § 311b Abs. 1 BGB bedarf ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, der notariellen Beurkundung. Ein formlos geschlossener Kaufvertrag ist nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung.

Gibt es Fälle, in denen ein Eigentümerwechsel ohne notarielle Beurkundung stattfindet?

Ja, bei der gesetzlichen Erbfolge. Beim Tod des Eigentümers geht das Eigentum am Grundstück nach § 1922 BGB automatisch auf die Erben über - ohne notariellen Vertrag und ohne Grundbucheintragung. Für die Berichtigung des Grundbuchs ist dann ein Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll erforderlich.

Was ist eine Grundbuchberichtigung und wann ist sie kostenfrei?

Eine Grundbuchberichtigung stellt den Grundbuchstand mit der wirklichen Rechtslage in Einklang. Nach § 82 GBO ist die Berichtigung aufgrund Erbfolge innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kostenfrei (keine Grundbuchamtsgebühr). Nach Ablauf dieser Frist fallen die üblichen Gebühren an.

Kann man ein Grundstück als Schenkung ohne Notar übertragen?

Nein. Auch bei einer Schenkung ist nach § 311b Abs. 1 BGB i.V.m. § 516 BGB ein notariell beurkundeter Übertragungsvertrag erforderlich. Die Auflassung muss notariell beurkundet werden (§ 925 BGB). Eine Schenkung ohne Notar ist nichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Eigentumsübergang und Grundbuchberichtigung?

Der Eigentumsübergang ist der materielle Vorgang (z.B. durch Erbschaft), bei dem der neue Eigentümer die Stellung erlangt. Die Grundbuchberichtigung ist der formelle Vorgang, bei dem das Grundbuch entsprechend angepasst wird. Bei Erbfolge findet der Eigentumsübergang kraft Gesetzes statt; das Grundbuch wird erst durch Berichtigung korrigiert.

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Stand des Artikels: 20. März 2026

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