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Auflassung: Der entscheidende Notarschritt erklärt

Auflassung: Der entscheidende Notarschritt erklärt - Roth | my-home.de Immobilien

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Steuern & Recht Lesezeit: 7 Min.

Beim Immobilienkauf in Roth und dem Landkreis Roth ist der Notartermin der entscheidende Moment. Am Ende der Beurkundung erklärt der Notar einen Satz, der für Laien unscheinbar klingt, aber rechtlich von großer Bedeutung ist: die Auflassung. Mit ihr einigen sich Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang - der erste konstitutive Schritt im zweiaktigen Erwerbsverfahren des deutschen Grundstücksrechts. Das vollständige Eigentum geht erst mit der Grundbucheintragung über, aber ohne Auflassung gibt es keine Eintragung.

Rechtlicher Hintergrund: Auflassung nach § 925 BGB

Das Eigentum an einem Grundstück wird nach deutschem Recht in zwei Schritten übertragen: der Einigung (Auflassung) und der Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB). § 925 Abs. 1 BGB regelt die Auflassung als die besondere Form der dinglichen Einigung bei Grundstücken:

„Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden.”

Die „zuständige Stelle” ist in der Praxis ausnahmslos der Notar. Der Notar beurkundet die Auflassung als Teil des Grundstückskaufvertrags (§ 311b Abs. 1 BGB verlangt ohnehin notarielle Beurkundung). § 925 Abs. 2 BGB schließt bedingte oder befristete Auflassungen aus: Die Auflassung kann nicht von einer Bedingung (z.B. „wenn der Kaufpreis bezahlt ist”) abhängig gemacht werden - sie muss unbedingt erklärt werden.

Diese Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung ist ein wesentlicher Unterschied zur Auflassungsvormerkung, die sehr wohl bedingt oder befristet sein kann. In der Praxis werden beide Instrumente kombiniert: Die Auflassung wird unbedingt erklärt, gleichzeitig wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen, die den Käufer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung absichert. Der Notar beantragt die Eigentumsumschreibung erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Das Amtsgericht Roth (Grundbuchamt) führt die Grundbücher für die Stadt Roth und die Gemeinden im Landkreis Roth. Der Notarbezirk Mittelfranken ist auch für Roth zuständig.

Verfahren: Von der Auflassung bis zur Eigentumsumschreibung

Das Verfahren nach der Auflassung läuft in standardisierten Schritten ab:

SchrittWerZeitraumBesonderheit
Auflassung beurkundenNotarBeim KaufvertragsterminSofortige Wirkung der Einigung
Auflassungsvormerkung eintragenGrundbuchamt (auf Antrag Notar)1-3 Wochen nach BeurkundungSchützt Käufer gegen Doppelverfügungen
Vorkaufsrechtsverzicht der GemeindeGemeindeCa. 2 Monate§ 28 BauGB, sofern einschlägig
KaufpreiszahlungKäuferNach Vorliegen aller VoraussetzungenNotar prüft Bedingungen
Eintragungsantrag durch NotarNotarNach Kaufpreiseingang und BestätigungKoordiniert mit Bank/Gläubiger
EigentumsumschreibungGrundbuchamt3-8 WochenRother Grundbuchamt: ca. 4-6 Wochen
Grunderwerbsteuer-AnzeigeNotar / FinanzamtIm BeurkundungszugSteuer fällig innerhalb 1 Monats

Quelle: WEG-Gesetz (Stand WEG-Reform 2020 + Anpassungen 2026), BGB, GNotKG-Tabelle, Justizportal Bayern, Grundbuchamt Nürnberg/Fürth/Erlangen, Stand Q1/Q2 2026.

Der Notar übernimmt das Vollzugsgeschäft: Er stellt nach Beurkundung zunächst den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung, dann - nach Vorliegen aller Auszahlungsvoraussetzungen (Kaufpreiseingang, Löschung alter Lasten, Vorkaufsrechtsverzicht) - den Antrag auf Eigentumsumschreibung.

Auflassungsvormerkung: Der Käuferschutz vor der Eintragung

Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung liegen typischerweise sechs bis vierzehn Wochen. In dieser Zeit ist der Käufer formal noch nicht Eigentümer, hat aber die Auflassung erklärt und oft bereits den Kaufpreis gezahlt. Die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB schützt ihn in dieser Übergangszeit:

Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gegen alle zwischenzeitlichen Verfügungen des Verkäufers (weitere Verkäufe, Belastungen). Eine nach Eintragung der Vormerkung eingetragene Grundschuld ist dem Käufer gegenüber unwirksam, soweit sie sein Erwerbsrecht beeinträchtigen würde. Käufer sollten den Eintrag der Auflassungsvormerkung im Grundbuch überprüfen (Grundbuchauszug anfordern), bevor sie den Kaufpreis überweisen.

Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufs (inkl. Auflassung und Auflassungsvormerkung):

KaufpreisGesamte Notargebühren (ca.)Davon Grundbuchgebühren (ca.)Grunderwerbsteuer Bayern
150.000 €1.200-1.600 €400-600 €5.250 € (3,5 %)
250.000 €1.800-2.400 €600-900 €8.750 € (3,5 %)
350.000 €2.400-3.200 €800-1.200 €12.250 € (3,5 %)
500.000 €3.200-4.200 €1.100-1.600 €17.500 € (3,5 %)

Hinweis: In Bayern gilt seit 2025 der Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % für selbstgenutztes Wohneigentum (Erstwerb). Für Investoren und Zweitwohnungen gilt 5,5 %. Notargebühren nach GNotKG-Tabelle B (Beurkundungsgebühr 2,0-fach des Kaufpreises als Geschäftswert; zusätzlich Vollzugsgebühren).

Das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch unterstützt Sie dabei, den Kaufpreis für eine Immobilie im Landkreis Roth marktgerecht einzuordnen - bevor Sie zum Notartermin gehen.

Praxis: Häufige Probleme beim Vollzug in Roth

In der Praxis des Landkreises Roth treten folgende Situationen häufiger auf:

Vorkaufsrecht der Gemeinde: Bei Grundstücken im Außenbereich oder in ausgewiesenen Gebieten hat die Gemeinde nach §§ 24 ff. BauGB ein Vorkaufsrecht. Der Notar muss die Gemeinde über den Kauf informieren; erst nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist oder einem ausdrücklichen Verzicht kann die Eigentumsumschreibung beantragt werden. Für Grundstücke in den Gemeinden rund um die Fränkischen Seen (Altmühlsee, Brombachsee, Rothsee) ist diese Prüfung besonders wichtig.

Mehrere Belastungen in Abteilung II und III: Bei Grundstücken mit mehreren eingetragenen Grundschulden, Wegerechten oder Reallasten muss der Notar koordinieren, welche Belastungen im Zug des Verkaufs gelöscht und welche übernommen werden. Bei verkäuferseitiger Grundschuld muss die Bank Löschungsunterlagen bereitstellen, bevor der Kaufpreis fließt.

Erbengemeinschaft als Verkäufer: Wenn das Grundstück einer Erbengemeinschaft gehört, müssen alle Erben die Auflassung gemeinsam erklären (§ 2040 BGB). Fehlende oder nicht vertretene Miterben verzögern den Beurkundungstermin. Hier empfiehlt sich frühzeitig eine Vollmachtsregelung.

Heirats- und Familienrechtliche Schranken: Wer in Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, benötigt für die Veräußerung des Familienhausvermögens (§ 1365 BGB) grundsätzlich die Zustimmung des Ehegatten, wenn der Verkauf das gesamte oder nahezu das gesamte Vermögen betrifft. Der Notar prüft diese Schranke beim Beurkundungsgespräch.

Lokale Nuance: Roth und das Fränkische Seenland

Der Landkreis Roth ist einer der wenigen deutschen Landkreise mit einem eigenen Naherholungsgebiet von überregionaler Bedeutung: dem Fränkischen Seenland. Die Seen (Altmühlsee, Brombachsee, Rothsee) sind wichtige Freizeitdestinationen und ziehen seit Jahren Zweitwohnungs- und Ferienhausinteressenten an.

Für Immobilienkäufe rund um die Fränkischen Seen gelten teils besondere baurechtliche Einschränkungen: Ufernahe Grundstücke sind häufig mit Auflagen zum Gewässerschutz belegt, und Außenbereichsgrundstücke nach § 35 BauGB sind schwer bebaubar. Käufer sollten vor der Auflassung die Bauleit- und Bebauungsplanung der jeweiligen Gemeinde (Roth, Absberg, Büchelberg) prüfen und klären, ob das erworbene Grundstück für die geplante Nutzung baurechtlich geeignet ist.

Der Gutachterausschuss Landkreis Roth hat für 2025 folgende Preisspannen ausgewiesen: Einfamilienhäuser in Roth-Stadt 290.000-480.000 €, Baugrundstücke in Seenlandnähe 80-180 €/m² (je nach Lage und Erschließung). Diese Werte sind Grundlage für die notarielle Beurkundung und die Grunderwerbsteuerberechnung.

Fazit für Eigentümer und Käufer im Landkreis Roth

Die Auflassung ist das formelle Herzstück des Immobilienerwerbs: Ohne sie gibt es keine Eigentumsumschreibung. Für Käufer im Landkreis Roth ist das Prozedere klar - der Notar führt durch den Termin, erklärt die Auflassung und sichert die Interessen beider Seiten durch die Auflassungsvormerkung. Wichtig ist, die typischen Vollzugszeiten (sechs bis vierzehn Wochen bis zur Eigentumsumschreibung) in die Planung einzubeziehen und alle Voraussetzungen - Kaufpreiszahlung, Löschung alter Lasten, Vorkaufsrechtsverzicht - rechtzeitig zu erfüllen.

Bevor Sie konkrete Schritte einleiten, lohnt der Blick auf das Wertermittlungs-Tool von leadmarkt.ch - es berücksichtigt die aktuelle Marktlage im Landkreis Roth und gibt Ihnen eine realistische Grundlage für Kaufpreis- und Finanzierungsgespräche.

Auflassung und Grundschuld: Wie die Finanzierung abgestimmt wird

In der Praxis wird die Auflassung selten ohne gleichzeitige Finanzierungsabstimmung erklärt. Wenn der Käufer ein Bankdarlehen aufnimmt, muss die Bank in der Regel bereits bei der Auflassung eine Grundschuld bestellen können - denn sie zahlt den Kaufpreis nur gegen eine dingliche Sicherheit.

Der typische Ablauf im Landkreis Roth: Käufer und Bank klären die Finanzierung, die Bank übermittelt dem Notar ihre Grundschuldbestellungsunterlagen. Beim Beurkundungstermin wird sowohl die Auflassung erklärt als auch die Grundschuld beurkundet. Der Notar beantragt zunächst die Auflassungsvormerkung (um den Käufer zu schützen) und danach die Grundschuld (um die Bank zu sichern). Der Kaufpreis fließt, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (Umschreibungsreife).

Für Ferienhausinteressenten rund um die Fränkischen Seen ist die Finanzierungsstruktur manchmal komplizierter: Wenn das Objekt als Ferienwohnung genutzt werden soll, vergeben manche Banken nur eingeschränkte Darlehen. Auch die Grunderwerbsteuer (Bayern 3,5 %) muss aus Eigenmitteln bezahlt werden - sie ist nicht beleihungsfähig. Der Notar in Roth weist Käufer darauf hin und gibt ihnen eine realistische Übersicht über alle Kaufnebenkosten.

Bei der Planung des Finanzierungsbedarfs gilt: Kaufpreis plus Grunderwerbsteuer (3,5 %) plus Notargebühren (ca. 1-1,5 %) plus Grundbuchgebühren (ca. 0,5 %) ergeben die Gesamtinvestitionssumme. Auf ein Haus mit 350.000 Euro Kaufpreis im Landkreis Roth kommen damit rund 18.000-20.000 Euro an Nebenkosten.

Häufige Fragen zur Auflassung im Landkreis Roth

Was passiert, wenn eine Partei die Auflassung verweigert? Wenn der Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrags die Auflassung verweigert, kann der Käufer auf Grundlage des rechtswirksamen Kaufvertrags Klage auf Abgabe der Auflassungserklärung erheben (§ 894 ZPO analog). Das Urteil tritt an die Stelle der Willenserklärung. Ein teurer, aber rechtssicherer Weg.

Kann die Auflassung aufschiebend bedingt erklärt werden? Ja. Es ist zulässig, die Auflassung unter einer aufschiebenden Bedingung zu erklären - z.B. unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. In der Praxis ist das allerdings selten, da die Auflassungsvormerkung bis zur Kaufpreiszahlung ausreichend Schutz bietet.

Erlischt die Auflassungsvormerkung automatisch? Nein. Die Auflassungsvormerkung bleibt eingetragen, bis sie gelöscht wird. Nach vollständiger Erfüllung (Eigentumsumschreibung oder Aufgabe des Kaufvertrags) muss die Löschung separat beim Grundbuchamt beantragt werden. Der Notar übernimmt das üblicherweise automatisch im Rahmen des Kaufvertragsvollzugs.

Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt Roth? Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Roth bearbeitet vollständige Eintragungsanträge 2026 in der Regel innerhalb von 3-8 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verlängern die Wartezeit erheblich.


Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q1/Q2 2026.

Häufige Fragen

Was ist die Auflassung und wann findet sie statt?

Die Auflassung ist die notariell beurkundete Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück (§ 925 BGB). Sie findet in der Regel beim Beurkundungstermin des Kaufvertrags statt und ist neben der Eintragung im Grundbuch das zweite konstitutive Element des Eigentumsübergangs.

Wann geht das Eigentum tatsächlich über - mit Auflassung oder mit Grundbucheintragung?

Das Eigentum geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über (§ 873 BGB). Die Auflassung allein reicht nicht aus. Zwischen Auflassung und Grundbucheintragung liegt typischerweise eine Wartezeit von vier bis zwölf Wochen.

Kann die Auflassung vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erklärt werden?

Ja. In der Praxis wird die Auflassung im Beurkundungstermin erklärt, der Notar stellt aber eine Auflassungsvormerkung ein und stellt den Eintragungsantrag erst, wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind - insbesondere der Kaufpreiseingang beim Verkäufer.

Was ist der Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung?

Die Auflassung ist die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang. Die Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) ist eine Sicherungseintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gegen zwischenzeitliche Verfügungen des Verkäufers schützt.

Kann eine Auflassung widerrufen werden?

Eine wirksam erklärte Auflassung kann nicht einseitig widerrufen werden. Eine Rückabwicklung ist nur einvernehmlich möglich oder wenn der Kaufvertrag angefochten oder rückgetreten wird. Dann bedarf es einer erneuten Auflassung (zurück vom Käufer an den Verkäufer) und einer Umentragung im Grundbuch.

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Stand des Artikels: 19. März 2026

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