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Eigentumsübertragung - Die Eigentumsübertragung an Grundstücken und Immobilien erfordert in Deutschland zwei Schritte: die Einigung (Auflassung) zwischen Verkäufer und Käufer vor einem Notar und die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Erst mit der Grundbucheintragung geht das Eigentum tatsächlich über - der notarielle Kaufvertrag allein macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Der gesamte Prozess dauert typischerweise 6-12 Wochen nach Beurkundung.
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet (§ 311b BGB). In der Regel enthält er bereits die Auflassung - die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang. Der Notar veranlasst anschließend:
Innerhalb weniger Tage beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch (§ 883 BGB). Sie sichert den Käufer ab: Der Verkäufer kann die Immobilie nicht mehr anderweitig verkaufen oder belasten.
Der Notar prüft die Voraussetzungen (Genehmigungen, Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde, Lastenfreistellung) und erteilt die Fälligkeitsmitteilung. Der Käufer zahlt den Kaufpreis - typischerweise auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer.
Nach Zahlungseingang beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch. Der Käufer wird als neuer Eigentümer in Abteilung I eingetragen - damit ist die Eigentumsübertragung abgeschlossen.
| Kostenposition | Höhe | Träger |
|---|---|---|
| Notarkosten | Ca. 1,0-1,5 % des Kaufpreises | Käufer |
| Grundbuchkosten | Ca. 0,3-0,5 % des Kaufpreises | Käufer |
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % in Bayern | Käufer |
| Maklerprovision | 3,57 % (inkl. MwSt.) je Seite in Bayern | Käufer und Verkäufer je hälftig |
Ein häufig missverstandener Punkt: Besitz und Eigentum gehen bei Immobilientransaktionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten über. Der Besitzübergang - also die Schlüsselübergabe und das Recht, die Immobilie zu nutzen - wird im Kaufvertrag individuell vereinbart und erfolgt typischerweise nach Kaufpreiszahlung. Der Eigentumsübergang hingegen tritt erst mit der Grundbucheintragung ein, die meist 6-12 Wochen später liegt. In der Zwischenzeit ist der Käufer bereits wirtschaftlich Besitzer (trägt Versicherungskosten, erhält Mieteinnahmen), aber rechtlich noch nicht Eigentümer. Die Gebäudeversicherung geht nach § 95 VVG mit dem Besitzübergang kraft Gesetzes auf den Käufer über - dieser sollte unmittelbar nach Besitzübergang prüfen, ob die Deckungssummen ausreichend sind.
Der Zeitraum zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung beträgt in Nürnberg aktuell ca. 8-12 Wochen - beim Grundbuchamt Nürnberg kann es bei hohem Antragsaufkommen auch länger dauern. In dieser Phase ist die Auflassungsvormerkung Ihr wichtigster Schutz als Käufer. Wir empfehlen, den Besitzübergang (Übergabe der Schlüssel) klar im Kaufvertrag zu regeln - er sollte erst nach vollständigem Kaufpreiseingang beim Verkäufer erfolgen. Achten Sie darauf, dass die Gebäudeversicherung ab dem Besitzübergang auf Sie umgeschrieben wird, und prüfen Sie, ob der Vorkaufsrechtsverzicht der Gemeinde Nürnberg vorliegt, bevor Sie den Kaufpreis überweisen - sonst könnte die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben und Sie hätten umsonst bezahlt.
Sie werden Eigentümer erst mit der Eintragung im Grundbuch - nicht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags und nicht mit der Kaufpreiszahlung. Die Grundbucheintragung erfolgt typischerweise 6-12 Wochen nach Beurkundung. Ab dem vereinbarten Besitzübergabetermin tragen Sie allerdings bereits die wirtschaftlichen Lasten und Nutzen (Versicherung, Instandhaltung, Mieteinnahmen), auch wenn Sie formal noch nicht Eigentümer sind. Zwischen Besitzübergang und Eigentumsumschreibung schützt Sie die Auflassungsvormerkung davor, dass der Verkäufer anderweitig über das Grundstück verfügt.
Die Auflassungsvormerkung schützt Sie: Der Anspruch auf Eigentumsübertragung besteht gegen die Erben des Verkäufers fort (§ 883 Abs. 2 BGB). Die Vormerkung verhindert, dass die Erben das Grundstück anderweitig veräußern oder belasten. Der Notar wickelt den Vorgang mit den Erben weiter ab - vorausgesetzt, die Fälligkeitsvoraussetzungen sind erfüllt und der Kaufpreis ist gezahlt. Im Erbfall kann sich der Prozess durch die Erbscheinsbeantragung jedoch um mehrere Monate verzögern.
Der größte Zeitfresser ist die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt. Darauf haben Sie wenig Einfluss. Sie können aber den Prozess optimieren: Stellen Sie die Finanzierung vor Beurkundung fertig, damit der Kaufpreis sofort nach Fälligkeitsmitteilung gezahlt werden kann. Sorgen Sie dafür, dass die Gemeinde den Vorkaufsrechtsverzicht schnell erteilt (in Nürnberg: ca. 2-4 Wochen). Und vermeiden Sie komplizierte Lastenfreistellungen, indem Altlasten im Grundbuch bereits vor Beurkundung geklärt werden. Ein erfahrener Notar - in Nürnberg gibt es zahlreiche auf Immobilientransaktionen spezialisierte Notariate - koordiniert alle Fristen und hält den Prozess im Fluss.
Die Eigentumsübertragung ist ein mehrphasiger Prozess, bei dem Besitzübergang und rechtlicher Eigentumsübergang zeitlich auseinanderfallen - ein häufig missverstandener Punkt, der bei der Planung von Einzug, Versicherungen und steuerlicher Behandlung der Immobilie berücksichtigt werden muss. In der Metropolregion Nürnberg begleiten wir Käufer und Verkäufer durch alle Phasen und empfehlen, erfahrene Notare mit regionaler Immobilienexpertise einzubinden.
Im Erbfall geht das Eigentum an Grundstücken und Immobilien kraft Gesetzes auf die Erben über - ohne Auflassung und ohne Grundbucheintragung (§ 1922 BGB). Der Erbfall selbst schafft automatisch das materielle Recht. Allerdings muss die Grundbuchumschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt werden, da sonst Gebühren anfallen. Für die Grundbuchumschreibung ist ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis beim Grundbuchamt einzureichen. In Nürnberg übernimmt häufig der betreuende Notar die Koordination der Umschreibung. Wer eine geerbte Immobilie verkaufen oder finanzieren möchte, sollte die Grundbuchumschreibung zügig veranlassen, da Banken und Käufer in der Regel auf einen aktuellen Grundbuchauszug mit dem richtigen Eigentümer bestehen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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