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Löschungsbewilligung: Ablauf nach getilgter Grundschuld

Löschungsbewilligung: Ablauf nach getilgter Grundschuld - Schwabach | my-home.de Immobilien

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Finanzierung Lesezeit: 7 Min.

Nach jahrelanger Tilgung ist das Darlehen abbezahlt - ein wichtiger Moment für jeden Immobilieneigentümer in Schwabach. Aber das Grundbuch zeigt noch immer die Grundschuld zugunsten der Bank in Abteilung III. Was jetzt? Die Löschungsbewilligung ist der entscheidende Schritt, um das Grundbuch zu bereinigen. Der Ablauf ist rechtlich klar geregelt, in der Praxis aber manchmal zeitaufwendig. Wer die Schritte kennt, kommt schneller ans Ziel und vermeidet typische Fallstricke beim Verkauf oder bei der Anschlussfinanzierung.

Rechtlicher Hintergrund: Grundschuld und Löschung nach BGB und GBO

Die Grundschuld ist nach §§ 1191 ff. BGB ein nicht akzessorisches Sicherungsrecht. Das bedeutet: Sie besteht auch nach vollständiger Tilgung des gesicherten Darlehens fort, bis sie aktiv im Grundbuch gelöscht wird. Die Tilgung des Darlehens allein bewirkt keine automatische Löschung. Diese nicht-akzessorische Natur unterscheidet die Grundschuld von der Hypothek, die nach vollständiger Tilgung automatisch zur Eigentümergrundschuld wird.

Nach § 1192 BGB gelten für die Grundschuld die Vorschriften über die Hypothek entsprechend, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für die Löschung gilt § 875 BGB: Zur Aufhebung des eingetragenen Rechts ist die Löschungsbewilligung des Berechtigten (der Bank) und die Eintragung der Löschung beim Grundbuchamt erforderlich.

Rechtsgrundlage der Löschungsbewilligung ist § 19 Grundbuchordnung (GBO): Die Eintragung der Löschung erfolgt auf Antrag, wenn die Löschungsbewilligung des Berechtigten nachgewiesen wird. Die Bewilligung muss in der Form des § 29 GBO eingereicht werden - also öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet.

Das Amtsgericht Schwabach (Grundbuchamt) ist für Grundstücke in der Stadt Schwabach zuständig. Der Notarbezirk Mittelfranken umfasst Schwabach; Notare in der Region können die Löschungsbewilligung beglaubigen und den Antrag beim Grundbuchamt stellen. Bearbeitungszeiten am Grundbuchamt Schwabach liegen 2025/2026 bei vier bis acht Wochen.

Verfahren: Schritt für Schritt von der Tilgung zur Löschung

Der Prozess von der vollständigen Tilgung bis zum gelöschten Grundbucheintrag umfasst mehrere klar strukturierte Schritte:

SchrittWerZeitrahmenBesonderheit
1. Darlehen vollständig tilgenEigentümer-Schlusszahlung bestätigen lassen
2. Tilgungsnachweis einholenEigentümer (bei Bank)Sofort nach TilgungSchriftliche Bestätigung anfordern
3. Löschungsbewilligung anfordernEigentümer (bei Bank)Sofort nach TilgungSchriftliche Anforderung empfohlen
4. Bank stellt LB ausBank2-6 WochenBeglaubigte oder notarielle Form
5. LB + Antrag beim GrundbuchamtNotar oder Eigentümer direktNach Erhalt der LBNotar erleichtert Abwicklung
6. Grundbuchamt trägt Löschung einGrundbuchamt Schwabach4-8 WochenJe nach Arbeitsaufkommen
7. Neuer GrundbuchauszugEigentümer (Antrag)Nach LöschungEinsicht oder beglaubigte Abschrift

Quelle: WEG-Gesetz (Stand WEG-Reform 2020 + Anpassungen 2026), BGB, GNotKG-Tabelle, Justizportal Bayern, Grundbuchamt Nürnberg/Fürth/Erlangen, Stand Q1/Q2 2026.

Tilgungsnachweis: Vor Anforderung der Löschungsbewilligung sollte der Eigentümer einen schriftlichen Tilgungsnachweis bei der Bank einholen. Dieser bestätigt, dass das Darlehen vollständig getilgt ist und keine weiteren Forderungen mehr bestehen. Ohne diesen Nachweis kann die Bank keine Löschungsbewilligung erteilen, da sie formal prüfen muss, dass tatsächlich keine Restverbindlichkeiten mehr bestehen.

Anforderung und Ausstellung: Die Löschungsbewilligung ist auf Verlangen des Eigentümers auszustellen. Die meisten Banken stellen sie innerhalb von zwei bis sechs Wochen aus; bei Auslandsbanken oder Banken in Abwicklung kann es länger dauern. Falls die Bank nicht reagiert, empfiehlt sich eine formelle schriftliche Mahnung mit Fristsetzung (14 Tage). Als letztes Mittel kann auf Erteilung der Löschungsbewilligung geklagt werden.

Einreichung beim Grundbuchamt: Der Löschungsantrag und die Löschungsbewilligung können direkt beim Amtsgericht Schwabach eingereicht werden. In der Praxis wird häufig ein Notar eingeschaltet, der die Unterlagen prüft, ggf. die Unterschriften beglaubigt und den Antrag stellt.

Kosten: GNotKG-Tabelle und Grundbuchgebühren

GrundschuldbetragEinfache Gebühr (GNotKG Tabelle B)Halbe Gebühr (Löschung)Notar-BeglaubigungGesamt
50.000 €165 €82,50 €ca. 20-40 €ca. 100-125 €
100.000 €273 €136,50 €ca. 20-40 €ca. 157-177 €
200.000 €435 €217,50 €ca. 25-50 €ca. 243-268 €
300.000 €535 €267,50 €ca. 30-60 €ca. 298-328 €
500.000 €935 €467,50 €ca. 40-80 €ca. 508-548 €

Hinweis: Für die Löschung einer Grundschuld fällt nach GNotKG eine halbe Gebühr des Geschäftswerts (Grundschuldbetrag) als Grundbuchamtsgebühr an. Hinzu kommen ggf. Notargebühren für Beglaubigung und Antragstellung. Geschäftswert 100.000 € → einfache Gebühr 273 €; 500.000 € → einfache Gebühr 935 €.

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Häufige Fehler und Fallstricke

Fehler 1: Verwechslung von Tilgungsnachweis und Löschungsbewilligung: Der Tilgungsnachweis der Bank bestätigt nur die Zahlung; er ersetzt nicht die Löschungsbewilligung. Für die Löschung im Grundbuch ist ausschließlich die Löschungsbewilligung in der vorgeschriebenen Form (§ 29 GBO) erforderlich.

Fehler 2: Briefgrundschuld ohne Brief: Bei einer Briefgrundschuld muss zusätzlich zur Löschungsbewilligung der Original-Grundschuldbrief beim Grundbuchamt eingereicht werden. Ist der Brief verloren gegangen, muss zunächst ein Aufgebotsverfahren nach §§ 1162 BGB, 946 ff. ZPO eingeleitet werden. Dieses Verfahren dauert sechs bis zwölf Monate und kostet Gerichtsgebühren sowie Kosten für öffentliche Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.

Fehler 3: Verkauf mit ausstehender Löschung: Wer eine Immobilie verkauft, bevor die Löschung der Grundschuld abgeschlossen ist, muss die Löschung im Kaufvertrag regeln. Typischerweise trägt der Verkäufer die Kosten der Löschung und der Notar koordiniert den Ablauf: Die Bank stellt die Löschungsbewilligung Zug-um-Zug gegen Kaufpreiszahlung aus, die Löschung erfolgt nach Eigentumsumschreibung.

Fehler 4: Keine Reaktivierung möglich nach versehentlicher Löschung: Wird eine Grundschuld versehentlich gelöscht, die der Eigentümer für zukünftige Finanzierungen reaktivieren wollte, muss eine neue Grundschuld bestellt werden - mit neuen Notar- und Grundbuchkosten. Eine Rückgängigmachung der Löschung ist grundsätzlich nicht möglich.

Fehler 5: Mehrere Grundschulden - falsche Reihenfolge: Wer mehrere Grundschulden im Grundbuch hat und eine davon löschen möchte, sollte die Rangfolge beachten. Die im Rang vorgehende Grundschuld belastet das Grundstück stärker; die erstrangige Grundschuld ist für Banken die wertvollste Sicherheit. Eine Löschung der erstrangigen Grundschuld verbessert automatisch den Rang der nachrangigen.

Lokale Nuance: Schwabach und der regionale Immobilienmarkt

Schwabach als kreisfreie Stadt mit langer Geschichte (Stadtrechte seit 1808) hat einen funktionierenden lokalen Immobilienmarkt mit stabilen Preisen. Die Kaufpreise für Einfamilienhäuser lagen 2025 bei 350.000-600.000 €, für Eigentumswohnungen bei 2.600-3.800 €/m² Wohnfläche. Diese Preisebene bedeutet typische Grundschuldbeträge von 200.000 bis 450.000 € bei Standardfinanzierungen.

Das Grundbuchamt Schwabach als Teil des Amtsgerichts Schwabach weist 2025/2026 Bearbeitungszeiten von vier bis acht Wochen für Löschungsanträge auf. Eigentümer, die einen Verkauf planen, sollten die Löschungsbewilligung frühzeitig - idealerweise drei bis vier Monate vor dem geplanten Notartermin - bei der Bank anfordern und nicht erst nach der Kaufpreisverhandlung.

In Schwabach sind noch viele Bestandsimmobilien aus den 1970er und 1980er Jahren im Markt, bei denen ältere Briefgrundschulden aus historischen Finanzierungen im Grundbuch eingetragen sind. Diese sollten vor einem Verkauf analysiert und ggf. in Buchgrundschulden umgewandelt oder gelöscht werden, um einen reibungslosen Notartermin zu ermöglichen.

Fazit für Eigentümer in Schwabach

Die Löschung einer getilgten Grundschuld ist ein klarer, aber manchmal zeitaufwendiger Prozess. Eigentümer, die ihre Grundschuld nicht für zukünftige Finanzierungen benötigen, sollten die Löschung proaktiv angehen - besonders vor einem geplanten Verkauf. Die Kosten sind überschaubar (halbe Gebühr nach GNotKG plus Beglaubigungskosten), und ein bereinigtes Grundbuch erhöht die Transparenz und Verkäuflichkeit der Immobilie.

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Grundschuld stehen lassen: Sicherungsabrede beachten

Wer seine Grundschuld nicht sofort löscht, sollte die Sicherungsabrede kennen. Die Sicherungsabrede ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen Kreditnehmer und Bank, der regelt, für welche Forderungen die Grundschuld haftet. Nach vollständiger Darlehenstilgung verliert die Grundschuld ihren Sicherungszweck - die Bank ist dann verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen, auch wenn die Grundschuld formal noch im Grundbuch steht.

Praktische Konsequenz: Auch eine noch eingetragene Grundschuld kann nach Tilgung keine weiteren Forderungen der Bank sichern, sofern die Sicherungsabrede entsprechend eng formuliert ist. Lassen Sie die Sicherungsabrede von einem Notar prüfen - in manchen älteren Darlehensverträgen ist der Sicherungszweck weit gefasst und umfasst „alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Bankverbindung”.

Umschuldung: Grundschuld abtreten statt löschen

Wenn Sie Ihr Darlehen umschulden - also zu einer anderen Bank wechseln - gibt es eine effiziente Alternative zur Löschung und Neueintragung: die Abtretung der Grundschuld. Die alte Bank tritt die Grundschuld an die neue Bank ab (§ 1154 BGB). Die Kosten sind deutlich geringer als eine Löschung plus Neueintragung, da keine neue Grundschuldbestellung beim Notar erforderlich ist.

VarianteKostenZeitaufwand
Löschung + Neueintragung0,8-1,0 % der Grundschuldhöhe4-8 Wochen
Abtretung der bestehenden Grundschuld0,2-0,3 % der Grundschuldhöhe2-4 Wochen
Grundschuld stehen lassen (gleiche Bank)keinesofort

Die Abtretung macht besonders Sinn, wenn die Restvaluta hoch ist (z. B. über 100.000 €) und die Umschuldung innerhalb der Zinsbindungsfrist oder nach Ablauf einer 10-Jahres-Periode stattfindet. Bei Briefgrundschulden wird der Brief physisch übergeben; bei Buchgrundschulden erfolgt die Abtretung durch notarielle Urkunde und Eintragung im Grundbuch.

Grundschuld und Scheidung: Besondere Situation in Schwabach

Wenn eine Immobilie von Eheleuten gemeinsam als Miteigentümer gehalten wird und das Darlehen getilgt ist, eine Scheidung aber die gemeinsame Immobilie betrifft, wird die Löschungsbewilligung zu einem wichtigen Instrument im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Beide Miteigentümer müssen gemeinsam beim Notar handeln, um die Löschung zu beantragen - selbst wenn einer der Partner kein Interesse an der Löschung hat.

Das Amtsgericht Schwabach als Grundbuchamt kann keine einseitige Löschung vornehmen. Falls ein Partner die Mitwirkung verweigert, bleibt nur der gerichtliche Weg über das Familiengericht (Landgericht Nürnberg-Fürth als Berufungsinstanz), um die Mitwirkungspflicht durchzusetzen. Dieser Umstand verdeutlicht, wie wichtig eine klare Regelung im Scheidungsvergleich ist.


Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q1/Q2 2026.

Häufige Fragen

Was ist eine Löschungsbewilligung und wer stellt sie aus?

Die Löschungsbewilligung ist die formgerechte Erklärung des Grundschuldgläubigers (der Bank), dass er der Löschung der Grundschuld im Grundbuch zustimmt. Sie wird notariell beglaubigt oder als notarielle Urkunde ausgestellt. Nach vollständiger Tilgung hat der Eigentümer einen Anspruch auf Ausstellung der Löschungsbewilligung.

Wie lange dauert es, bis die Bank die Löschungsbewilligung ausstellt?

Nach vollständiger Tilgung dauert die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank typischerweise zwei bis sechs Wochen. Einige Banken stellen sie automatisch zu, andere müssen aktiv angefordert werden.

Muss ich die Grundschuld nach Tilgung des Darlehens sofort löschen lassen?

Nein. Die Löschung ist freiwillig. Die Grundschuld besteht als Eigentümergrundschuld fort und kann für spätere Finanzierungen reaktiviert werden. Eine Löschung ist sinnvoll, wenn keine weitere Finanzierung geplant ist oder die Immobilie verkauft werden soll.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch?

Die Grundbuchamtsgebühr für die Löschung einer Grundschuld beträgt nach GNotKG eine halbe Gebühr des Geschäftswerts (= Grundschuldbetrag). Bei 200.000 € Grundschuldbetrag beträgt die Gebühr ca. 218 €. Hinzu kommen ggf. Notargebühren für die Beglaubigung der Unterschrift, typischerweise 20-60 €.

Was passiert, wenn die Bank die Löschungsbewilligung nicht ausstellt?

Verweigert die Bank die Löschungsbewilligung trotz vollständiger Tilgung, kann der Eigentümer auf Erteilung der Löschungsbewilligung klagen. Das Amtsgericht am Ort der Immobilie ist zuständig. In der Praxis werden solche Klagen selten nötig, da Banken bei nachgewiesener Tilgung stets kooperieren.

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Stand des Artikels: 18. März 2026

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