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Zusage (Kredit)

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Zusage (Kredit) bezeichnet die verbindliche Erklärung einer Bank oder eines anderen Kreditgebers, einem Antragsteller ein Darlehen zu bestimmten Konditionen zu gewähren. Im Immobilienbereich unterscheidet man zwischen der unverbindlichen Vorabzusage (Indikativangebot), der konditionierten Finanzierungsbestätigung und dem verbindlichen Kreditangebot nach Abschluss der Bonitäts- und Objektprüfung. Eine schriftliche, verbindliche Kreditzusage ist für Käufer und Verkäufer von zentraler Bedeutung - sie ermöglicht den sicheren Abschluss eines Kaufvertrags.

Unverbindliches Indikativangebot versus verbindliche Kreditzusage

Das Indikativangebot (auch Vorabzusage oder Finanzierungsbestätigung) gibt eine erste, vorbehaltliche Einschätzung der Bank über die Finanzierbarkeit - ohne vollständige Unterlagenprüfung. Es ist kein Vertrag, sondern eine Orientierungshilfe für die Kaufverhandlung. Die verbindliche Kreditzusage hingegen setzt eine abgeschlossene Bonitätsprüfung (Einkommensnachweise, Schufa, Selbstauskunft) sowie eine vollständige Objektbewertung durch die Bank voraus. Erst mit dieser Zusage sollten Käufer den Kaufvertrag unterzeichnen - anderenfalls besteht das Risiko, ohne Finanzierung vertraglich gebunden zu sein.

In der Praxis existiert zwischen diesen beiden Polen noch eine dritte Stufe: die konditionierte Finanzierungsbestätigung. Sie bestätigt die grundsätzliche Finanzierbarkeit unter bestimmten Bedingungen (z. B. Eigenkapitalnachweis, Vorlage des Exposés, Grundbucheinsicht). Sie ist verbindlicher als ein reines Indikativangebot, aber noch nicht die finale Zusage. Käufer und Verkäufer müssen sich also im Klaren sein, welchen Verbindlichkeitsgrad das vorliegende Bankdokument tatsächlich hat - und nicht einfach annehmen, dass jedes Schreiben der Bank eine sichere Finanzierungszusage ist.

Voraussetzungen für eine Kreditzusage

Banken prüfen vor einer Zusage standardmäßig: Bonität (Schufa-Auskunft, Einkommenshöhe und -stabilität), Eigenkapitalquote (mindestens 20 % des Kaufpreises plus Nebenkosten sind üblich), Beleihungsauslauf (Verhältnis von Darlehensbetrag zu Beleihungswert der Immobilie) sowie die Schlüssigkeit des Finanzierungskonzepts (monatliche Rate im Verhältnis zum Nettoeinkommen). Zusätzlich erfolgt eine technische Bewertung des Kaufobjekts. Bei Auffälligkeiten - etwa Mängeln am Objekt oder instabilem Einkommen - erteilt die Bank entweder keine Zusage oder stellt Bedingungen.

Die Einkommensbetrachtung erfolgt bei Angestellten auf Basis der letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen und des aktuellen Arbeitsvertrags. Bei Selbstständigen verlangen Banken in der Regel die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen. Wer kurz vor einer Gehaltserhöhung steht oder eine neue Stelle antritt, sollte das der Bank mitteilen - entsprechende Bestätigungen können die Zusage ermöglichen oder verbessern.

Bei der Objektbewertung ermittelt die Bank ihren internen Beleihungswert, der häufig unter dem Kaufpreis liegt: Banken kalkulieren konservativ und berücksichtigen langfristige Wertentwicklungen. Ein Kaufpreis von 500.000 Euro kann intern mit einem Beleihungswert von 420.000 Euro bewertet werden - das bedeutet, dass der Beleihungsauslauf höher erscheint als der reine Kaufpreis-zu-Darlehen-Vergleich suggeriert. Käufer sollten diesen Unterschied kennen und ausreichend Eigenkapital einplanen.

Bedingungen und Gültigkeitsdauer der Kreditzusage

Kreditzusagen sind in der Regel befristet (typisch: 4-12 Wochen) und können mit Bedingungen verknüpft sein, z. B. dem Nachweis einer Gebäudeversicherung, der Eintragung einer Grundschuld oder der Vorlage bestimmter Dokumente. Werden die Bedingungen nicht fristgerecht erfüllt, erlischt die Zusage. Käufer sollten daher die zeitliche Planung - zwischen Kreditzusage, Notartermin und Kaufpreiszahlung - sorgfältig abstimmen.

Grundschulden werden in der Praxis erst nach dem Notartermin eingetragen - da die Grundschuld auf dem Grundbucheintrag beruht, der erst nach Auflassung und Eintragung erfolgt. Zwischen Notartermin und tatsächlicher Kaufpreiszahlung (Fälligkeit) vergehen oft vier bis acht Wochen. Käufer sollten mit ihrer Bank klären, ob die Kreditzusage diese Vorlaufzeit abdeckt, und ggf. eine Verlängerung anfordern.

Ändert sich zwischen Kreditzusage und Kaufvertragsunterzeichnung die persönliche Situation des Käufers (Jobwechsel, Krankheit, neue Verbindlichkeiten), ist die Bank zu informieren. Sie kann in solchen Fällen die Zusage widerrufen oder Bedingungen neu setzen. Das Verschweigen wesentlicher Veränderungen kann als arglistige Täuschung gewertet werden und zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Zinsbindung und Bereitstellungszinsen

Mit der Kreditzusage wird in der Regel auch der angebotene Zinssatz festgelegt. Dieser gilt für eine bestimmte Frist - und läuft danach ab, wenn das Darlehen nicht abgerufen wird. Viele Banken verlangen ab einem bestimmten Zeitpunkt nach der Zusage (häufig vier bis sechs Wochen) sogenannte Bereitstellungszinsen: eine Gebühr für das Freihalten der zugesagten Mittel. Diese liegen typischerweise bei 0,25 % des offenen Darlehensbetrags pro Monat. Wer also einen späten Notartermin oder eine lange Bauphase hat, sollte die Bereitstellungszinsregelung im Kreditangebot genau prüfen - die Kosten können erheblich sein.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Auf dem Nürnberger Immobilienmarkt gehen begehrte Objekte oft schnell weg. Wer als Käufer bereits eine verbindliche Finanzierungsbestätigung in der Tasche hat, kann in Verhandlungen wesentlich selbstsicherer auftreten und zeigt dem Verkäufer Ernsthaftigkeit. Wir empfehlen unseren Kaufinteressenten, vor der aktiven Objektsuche eine Finanzierungsberatung zu absolvieren und eine Vorabzusage einzuholen - das spart Zeit und Nerven im entscheidenden Moment.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass in Nürnberg auch Verkäufer profitieren, wenn sie frühzeitig um einen Nachweis der Finanzierungssituation des Käufers bitten. Wir unterstützen als Makler bei der Prüfung vorliegender Bestätigungen und erkennen aus Erfahrung, ob eine Finanzierungsbestätigung einer seriösen Bank tragfähig ist oder ob sie lediglich ein unverbindliches Indikativangebot darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Finanzierungsbestätigung dasselbe wie eine Kreditzusage?

Nein. Eine Finanzierungsbestätigung ist eine vorbehaltliche Erklärung der Bank, die zeigt, dass die Finanzierung grundsätzlich darstellbar ist - ohne vollständige Prüfung. Eine verbindliche Kreditzusage setzt die abgeschlossene Bonitäts- und Objektprüfung voraus und ist rechtlich deutlich belastbarer. Wer die beiden Begriffe verwechselt, kann in eine gefährliche Situation geraten: beim Notar sitzen, aber keine gesicherte Finanzierung haben.

Kann ich einen Kaufvertrag unterzeichnen, bevor ich eine Kreditzusage habe?

Rechtlich ist das möglich, aber riskant: Wer einen Kaufvertrag unterschreibt, ohne die Finanzierung sicherzustellen, ist bei einem Scheitern der Kreditvergabe vertraglich gebunden und haftet für Schäden des Verkäufers (Schadensersatz, Stornogebühren). In der Praxis verlangen viele Verkäufer und Notare eine Finanzierungsbestätigung vor Vertragsunterzeichnung. Eine vorsorgliche Rücktrittsklausel für den Fall der Nichtfinanzierung schützt den Käufer - muss aber ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.

Wie lange gilt eine Kreditzusage?

Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Bank zwischen vier und zwölf Wochen. Verstreicht diese Frist, muss die Bank erneut prüfen - was bei veränderten Marktzinsen zu anderen Konditionen führen kann. Es empfiehlt sich daher, Notartermin und Kaufpreiszahlung innerhalb der Gültigkeitsdauer zu planen oder rechtzeitig eine Verlängerung bei der Bank zu beantragen.

Was passiert, wenn die Bank die Zusage trotz positiver Prüfung widerruft?

Eine erteilte verbindliche Kreditzusage ist grundsätzlich bindend - die Bank kann sie nicht ohne weiteres einseitig widerrufen, wenn die Voraussetzungen unverändert geblieben sind. Ändert sich jedoch die Situation des Kreditnehmers wesentlich (Jobverlust, neue Schulden) oder stellt sich heraus, dass Angaben unrichtig waren, ist ein Widerruf möglich. In strittigen Fällen können Kreditnehmer rechtliche Beratung in Anspruch nehmen; der konkrete Anspruch hängt von den vertraglichen Formulierungen ab.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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