Zum Inhalt springen

Wohnungseigentum

Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung

Wohnungseigentum - Wohnungseigentum ist die rechtliche Verbindung von Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes und des Grundstücks. Es wird durch Teilungserklärung und Eintragung im Wohnungsgrundbuch begründet. Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das 2020 grundlegend reformiert wurde.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Die Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist für jeden Wohnungseigentümer zentral. Diese Frage entscheidet, wer für Schäden haftet, wer Reparaturen beauftragen und wer Kosten tragen muss.

Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung einschließlich nicht tragender Innenwände, Bodenbeläge (nicht den Estrich), Innentüren, Sanitärinstallationen ab der Abzweigung vom Gemeinschaftsstrang und Einbaumöbel.

Gemeinschaftseigentum sind tragende Wände, das Dach, Fassade, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage, Versorgungsleitungen bis zur ersten Absperrung in der Wohnung, Fenster (Außenseite) und das Grundstück.

Die Teilungserklärung regelt die genaue Zuordnung und kann von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Der Miteigentumsanteil (MEA) bestimmt das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung und den Anteil an den Gemeinschaftskosten - er wird in Tausendstel angegeben (z. B. 85/1000).

Praxisrelevante Grenzfälle: Rohre und Leitungen, die durch mehrere Wohnungen verlaufen, sind Gemeinschaftseigentum bis zum Abzweig in die jeweilige Wohnung. Eine undichte Rohrverbindung innerhalb der Wohnung ist Sondereigentumssache - liegt sie im Gemeinschaftsbereich, trägt die WEG die Kosten.

Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers

Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, sein Sondereigentum frei zu nutzen, zu vermieten und zu verkaufen - eine Veräußerungsbeschränkung ist seit der WEG-Reform 2020 nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Gleichzeitig bestehen Pflichten:

  • Kostentragung: Beteiligung an den Kosten der Gemeinschaftsverwaltung und Instandhaltung gemäß MEA
  • Rücksichtnahme: keine baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ohne Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Instandhaltung des Sondereigentums auf eigene Kosten
  • Auskunftspflicht gegenüber der WEG bei meldepflichtigen Nutzungsänderungen

Seit der WEG-Reform hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen (z. B. E-Ladestation, Barrierefreiheit, Einbruchschutz) - die Kosten trägt grundsätzlich der antragstellende Eigentümer. Die WEG kann die Maßnahme nicht einfach ablehnen, wenn sie nicht das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt.

Wohnungseigentum als Kapitalanlage

Eigentumswohnungen sind in Nürnberg eine der beliebtesten Kapitalanlageformen. Wichtige Kennzahlen bei der Kaufentscheidung:

  • Kaufpreisfaktor: Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete. In Nürnberg aktuell ca. 20-28-fach je nach Lage
  • Bruttomietrendite: Jahresnettomiete geteilt durch Kaufpreis × 100. Zielwert: mindestens 3,5-4,5 % in guten Lagen
  • Hausgeld: monatliche Vorauszahlung auf Gemeinschaftskosten, typisch 2,50-5,00 Euro/m²/Monat
  • Rücklagenstand: je höher, desto geringer das Sonderumlagenrisiko

Ein vollständiges Investment-Kalkül berücksichtigt zusätzlich Kaufnebenkosten (ca. 9,5 % in Bayern: 3,5 % GrESt, 3,5 % Maklerprovision je Seite, 1,5-2 % Notar/Grundbuch), Verwaltungsaufwand und Mietausfallrisiko.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Käufern von Eigentumswohnungen in Nürnberg, vor dem Kauf die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen sorgfältig zu prüfen. Achten Sie besonders auf die Höhe der Instandhaltungsrücklage - in vielen Nürnberger Altbau-WEGs (besonders in Gostenhof, St. Johannis und der Südstadt) ist die Rücklage zu niedrig, was absehbar zu Sonderumlagen für Dachsanierung oder Heizungserneuerung führt.

Eine solide Rücklage sollte mindestens 10-15 Euro/m²/Jahr betragen - bei älteren Gebäuden eher 15-20 Euro/m²/Jahr. Prüfen Sie außerdem, ob Beschlüsse zur energetischen Sanierung anstehen - das kann den Wert der Wohnung steigern, erfordert aber kurzfristige Investitionen. Wir analysieren diese Risiken für unsere Käuferkunden und können auf Basis der WEG-Unterlagen eine belastbare Einschätzung geben, bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum?

Wohnungseigentum bezieht sich auf Einheiten, die zu Wohnzwecken bestimmt sind. Teileigentum ist Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen - z. B. Gewerbeeinheiten, Ladenlokale, Büros oder Tiefgaragenstellplätze. Rechtlich gelten für beide die gleichen Regelungen des WEG. Die Zweckbestimmung ergibt sich aus der Teilungserklärung und kann nur durch Vereinbarung aller Eigentümer geändert werden.

Kann die Eigentümergemeinschaft mir die Vermietung verbieten?

Nein, ein generelles Vermietungsverbot ist unwirksam - es widerspricht dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG). Auch eine Klausel in der Gemeinschaftsordnung, die Vermietung nur mit Zustimmung des Verwalters erlaubt, ist seit der WEG-Reform stark eingeschränkt. Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft gegen störende Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) vorgehen, wenn diese die Zweckbestimmung als Dauerwohnung verletzt.

Wie wird Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen?

Für jede Wohnungseinheit wird ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt angelegt. Es enthält: den Miteigentumsanteil am Grundstück, die Beschreibung des Sondereigentums (mit Bezug auf den Aufteilungsplan) und die Grundbuchabteilungen I-III (Eigentümer, Lasten und Beschränkungen, Hypotheken/Grundschulden). Die Eintragung erfolgt beim Grundbuchamt Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg). Die Kosten für die Grundbucheintragung bei Kauf betragen ca. 0,5 % des Kaufpreises.

Was bedeutet die Teilungserklärung für mich als Käufer?

Die Teilungserklärung ist das Gründungsdokument der WEG. Sie legt fest, welche Flächen zum Sondereigentum gehören (mit Aufteilungsplan), wie die Miteigentumsanteile verteilt sind und welche Sondernutzungsrechte (z. B. Stellplatz, Gartenanteil) welcher Einheit zugeordnet sind. Ältere Teilungserklärungen enthalten manchmal veraltete oder nachteilige Regelungen - etwa ungünstige Kostenverteilungsschlüssel. Wir empfehlen, die Teilungserklärung vor dem Kauf von einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht prüfen zu lassen.

Kann ich meine Eigentumswohnung in Nürnberg bei Airbnb oder anderen Plattformen vermieten?

Die kurzfristige Vermietung über Plattformen wie Airbnb ist in vielen Nürnberger WEGs ein Konfliktthema. Rechtlich gilt: Kurzzeitvermietung ist grundsätzlich eine zulässige Nutzung, sofern die Wohneinheit nicht dauerhaft als Ferienwohnung zweckentfremdet wird. In Nürnberg gilt die bayerische Zweckentfremdungsverordnung - eine dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung ohne Genehmigung ist verboten. Zudem kann die Eigentümergemeinschaft in der Gemeinschaftsordnung Kurzzeitvermietungen einschränken, wenn die Nutzung die Hausgemeinschaft erheblich beeinträchtigt. Eine einzelne Wochenendvermietung ist schwer zu unterbinden, ein gewerbsmäßiges Betreiben von Ferienwohnungen hingegen kann die WEG mit einer Unterlassungsklage stoppen. Wer als Eigentümer in Nürnberg kurzfristig vermieten möchte, sollte vorab die Gemeinschaftsordnung und den örtlichen Rechtsstand prüfen.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Verwandte Fachbegriffe

Aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung könnten diese Begriffe für Sie interessant sein.

Immobilie verkaufen in der Metropolregion: Nürnberg · Fürth · Erlangen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.