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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung
Wohnungsverwaltung - Die Wohnungsverwaltung umfasst die kaufmännische, technische und rechtliche Betreuung von vermieteten Wohnimmobilien im Auftrag des Eigentümers. Sie reicht von der Mietersuche und Mietvertragsgestaltung über die Betriebskostenabrechnung bis hin zur Instandhaltungsplanung. Professionelle Wohnungsverwaltung sichert den Werterhalt der Immobilie und sorgt für stabile Mieteinnahmen.
Die Tätigkeiten einer Wohnungsverwaltung lassen sich in drei Bereiche gliedern.
Die kaufmännische Verwaltung umfasst die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung, die Überwachung der Mieteingänge, das Mahnwesen bei Zahlungsverzug und die Anpassung der Miete an den Mietspiegel. Dazu gehören auch die korrekte Anlage und Verzinsung der Mietkaution auf einem Treuhandkonto sowie die steuerliche Aufbereitung der Einnahmen und Ausgaben für den Eigentümer.
Zur technischen Verwaltung gehören die regelmäßige Objektbegehung, die Beauftragung und Überwachung von Handwerkern bei Reparaturen und die Planung größerer Instandhaltungsmaßnahmen. Eine gute Verwaltung führt ein vollständiges Objektbuch mit allen Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchwarnmelder), Messprotokollen und Handwerkerleistungen.
Der dritte Bereich, die rechtliche Verwaltung, beinhaltet die Erstellung mietrechtskonformer Verträge, die Durchführung von Mieterhöhungen nach § 558 BGB sowie die Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern und Behörden. Bei Mietstreitigkeiten, Mahnung und - im äußersten Fall - Kündigung unterstützt die Verwaltung den Eigentümer rechtssicher.
Die Kosten für eine Wohnungsverwaltung liegen in Deutschland typischerweise zwischen 20 und 35 Euro pro Wohneinheit und Monat - je nach Umfang der Leistungen und Größe des Bestands.
Die Wohnungsverwaltung für Mietobjekte (auch Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung genannt) ist von der WEG-Verwaltung zu unterscheiden. Während die WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut, kümmert sich die Mietverwaltung ausschließlich um das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter.
In der Praxis beauftragen viele Eigentümer für beides denselben Verwalter, was Synergien schafft: Die technische Betreuung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum liegt in einer Hand. Seit der WEG-Reform 2020 hat der Verwalter erweiterte Befugnisse bei baulichen Veränderungen erhalten, was die Abstimmung zwischen Miet- und WEG-Verwaltung noch wichtiger macht.
Für Eigentümer eines freistehenden Mehrfamilienhauses (ohne WEG) liegt die Verantwortung für das gesamte Objekt beim Mietverwalter: Er koordiniert alle Gewerke, überwacht die Hausordnung, steuert Mieterwechsel und hält das Gebäude in ordnungsmäßigem Zustand.
Bei der Wahl eines Verwalters empfehlen wir, folgende Kriterien zu prüfen:
Seit Dezember 2023 müssen WEG-Verwalter (nicht zwingend Mietverwalter) eine IHK-Sachkundeprüfung absolviert haben. Für Mietverwalter gibt es bisher keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation - umso wichtiger ist eine sorgfältige eigene Prüfung.
Wir empfehlen Eigentümern vermieteter Wohnungen in Nürnberg, bei der Auswahl einer Verwaltung auf lokale Marktkenntnis zu achten. Eine Verwaltung, die den Nürnberger Mietspiegel und die stadtteilspezifischen Besonderheiten kennt - etwa die Nachfrage in der Südstadt, die studentische Mieterklientel nahe der Hochschule oder die gehobenen Ansprüche in Erlenstegen - kann die Mieten marktgerecht anpassen und Leerstände minimieren.
Wir beraten Eigentümer bei der Wahl des passenden Verwalters und prüfen bestehende Verwaltungsverträge auf versteckte Zusatzkosten wie Sonderumlagen oder Bearbeitungsgebühren bei Mieterwechseln. Auch die Qualität bestehender Betriebskostenabrechnungen analysieren wir - fehlerhafte Abrechnungen können zu Rückforderungen durch Mieter führen und unnötigen Rechtsstreit verursachen.
Die monatlichen Kosten für eine Mietverwaltung liegen in Nürnberg zwischen 22 und 35 Euro pro Wohneinheit netto - abhängig von Objektgröße, Anzahl der Einheiten und Leistungsumfang. Für die Neuvermietung einer Wohnung berechnen viele Verwalter eine zusätzliche Pauschale von 1 bis 2 Nettokaltmieten. Technische Sonderleistungen wie die Begleitung größerer Sanierungen werden häufig separat nach Aufwand abgerechnet. Die Verwaltungskosten sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar.
Der Verwaltungsvertrag enthält in der Regel eine Laufzeit von 1 bis 2 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 bis 6 Monaten. Eine fristlose Kündigung ist bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich, etwa bei nicht erstellten Abrechnungen oder unterschlagenen Mieteinnahmen. Beim Wechsel sollte eine saubere Übergabe aller Unterlagen, Mietverträge, Kautionskonten und offenen Vorgänge sichergestellt sein - wir unterstützen Eigentümer bei der Übergangsplanung.
Die Verwaltung ist verpflichtet, dem Eigentümer jederzeit Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren und jährlich eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Darüber hinaus gehören Mietverträge, Übergabeprotokolle, Korrespondenz mit Mietern, Handwerkerrechnungen und der Nachweis über die Anlage der Mietkaution auf einem separaten Treuhandkonto zu den Pflichtunterlagen. Bei Vertragsende muss die Verwaltung sämtliche Dokumente vollständig und geordnet an den Eigentümer oder den Nachfolgeverwalter übergeben.
Fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen können erhebliche Konsequenzen haben: Überhöhte Abrechnungen berechtigen den Mieter zur Rückforderung, fehlerhafte Abrechnungen können den Nachzahlungsanspruch des Vermieters gefährden, wenn sie nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Der Eigentümer kann die Verwaltung für Schäden aus Fehlern haftbar machen - vorausgesetzt, der Fehler liegt eindeutig im Verantwortungsbereich der Verwaltung. Wir empfehlen, Abrechnungen regelmäßig selbst zu prüfen oder durch einen Steuerberater gegenzuchecken.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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