Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung
Wohngeld - Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der einkommensschwache Haushalte finanziell entlastet. Es wird als Mietzuschuss (für Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer) gewährt. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Seit der Wohngeldreform 2023 (“Wohngeld Plus”) hat sich der Kreis der Berechtigten auf rund 2 Millionen Haushalte bundesweit erweitert - deutlich mehr als die rund 600.000 Haushalte, die vor der Reform Wohngeld bezogen.
Wohngeld erhalten Haushalte, die über ein Mindesteinkommen verfügen (kein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe), aber deren Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu tragen. Die Berechnung basiert auf drei Faktoren:
Für Nürnberg gilt die Mietenstufe IV (von VI Stufen). Die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete liegen für:
Der durchschnittliche Wohngeldbetrag liegt seit der Reform 2023 bei ca. 370 Euro pro Monat - gegenüber ca. 180 Euro vor der Reform. Die genaue Höhe wird nach einer Formel berechnet, in der Haushaltsgröße, Einkommen und Miete berücksichtigt werden. Online-Wohngeldrechner (z. B. auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen) geben eine erste Orientierung.
Die Wohngeldreform 2023 brachte folgende wesentliche Verbesserungen:
Ab 2025 erfolgt zudem eine automatische Dynamisierung: Die Leistungsbeträge werden regelmäßig an die Einkommens- und Mietenentwicklung angepasst, sodass das Wohngeld nicht durch Inflation entwertet wird.
Für Vermieter hat das Wohngeld eine wichtige Funktion: Es sichert die Zahlungsfähigkeit einkommensschwacher Mieter und reduziert das Mietausfallrisiko. Mieter mit Wohngeldbescheid gelten bei vielen Vermietern als solide Zahler, da der Zuschuss regelmäßig überwiesen wird.
Bei der Nebenkostenabrechnung ist zu beachten: Die Heizkostenkomponente des Wohngeldes deckt einen Teil der warmen Betriebskosten ab - Mieter können Nachzahlungen dadurch leichter leisten. Eigentümer von vermieteten Immobilien haben selbst keinen Wohngeldanspruch für die vermietete Wohnung - der Lastenzuschuss gilt ausschließlich für die selbstgenutzte Immobilie.
Wir empfehlen selbstnutzenden Eigentümern in Nürnberg, den Lastenzuschuss zu prüfen, wenn die monatliche Belastung aus Zins, Tilgung und Bewirtschaftungskosten das Haushaltsbudget stark belastet. Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Stadt Nürnberg (Sozialamt, Dietzstraße 4) gestellt - persönlich, per Post oder über das BayernPortal online.
Besonders für Eigentümer älterer Immobilien in Stadtteilen wie Langwasser, Eibach oder Kornburg mit moderaten Immobilienwerten kann der Lastenzuschuss eine spürbare Entlastung von 100-400 Euro monatlich bringen. Anrechenbar auf den Lastenzuschuss sind Zins- und Tilgungsleistungen, Betriebs- und Instandhaltungskosten sowie öffentliche Abgaben - bis zu den gleichen Höchstbeträgen wie beim Mietzuschuss.
Die Bewilligung erfolgt für 12 Monate - rechtzeitig vor Ablauf (spätestens 2 Monate vorher) den Folgeantrag stellen. Bei der Reform 2023 wurden viele frühere Ablehner wieder anspruchsberechtigt - wir empfehlen, auch bei früherer Ablehnung erneut zu prüfen.
Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Stadt Nürnberg eingereicht - persönlich (Dietzstraße 4, nach Terminvereinbarung), per Post oder online über das BayernPortal. Erforderliche Unterlagen sind: Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide bei Selbstständigen), Mietvertrag bzw. Darlehens- und Tilgungsplan, Personalausweise aller Haushaltsmitglieder und aktuelle Kontoauszüge. Die Bearbeitungszeit beträgt in Nürnberg aktuell ca. 6-10 Wochen. Bei Bewilligung wird Wohngeld rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt.
Nein, Wohngeld und Bürgergeld (früher ALG II) schließen sich gegenseitig aus, da im Bürgergeld bereits Kosten der Unterkunft enthalten sind. Auch Empfänger von Sozialhilfe, BAföG mit Vollzuschuss oder Asylbewerberleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Bei knapper Überschreitung der Bürgergeld-Grenze kann Wohngeld jedoch die wirtschaftlich bessere Alternative sein - eine Berechnung im Einzelfall lohnt sich.
Nein, Wohngeld ist ein zweckgebundener Zuschuss an den Mieter bzw. Eigentümer - es wird nicht direkt an den Vermieter gezahlt und nicht auf die Miete angerechnet. Der Vermieter erfährt in der Regel nicht, ob ein Mieter Wohngeld bezieht. Wohngeld ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei der Einkommensteuererklärung angegeben. Es muss jedoch dem Vermieter gegenüber nicht offengelegt werden.
Zusätzlich zu den allgemeinen Unterlagen (Einkommensnachweise, Personalausweis) benötigen Eigentümer für den Lastenzuschuss: den aktuellen Darlehensvertrag mit Tilgungsplan, Nachweise über Zins- und Tilgungszahlungen der letzten 12 Monate (Kontoauszüge), den Grundbuchauszug, die aktuelle Grundsteuerrechnung und Nachweise über Betriebs- und Instandhaltungskosten (z. B. Nebenkostenabrechnungen). Bei mehreren laufenden Darlehen auf die Immobilie müssen alle aufgeführt werden.
Wohngeld hat keine direkte Auswirkung auf den Immobilienwert - es ist ein Zuschuss an den Bewohner, nicht an das Objekt. Mittelbar kann jedoch die Nachfrage in Stadtteilen, in denen viele Haushalte wohngeldberechnigt sind (z. B. Nürnberg-Langwasser, Eibach oder Kornburg), durch eine Stabilisierung der Kaufkraft der Mieter beeinflusst werden. Für Vermieter in diesen Stadtteilen senkt das Wohngeld das Mietausfallrisiko, da einkommensschwache Mieter mit Wohngeldbezug einen Teil ihrer Miete staatlich subventioniert bekommen. Bei der Bewertung von vermieteten Immobilien mit sozial schwacher Mieterstruktur berücksichtigen Gutachter das Mietausfallrisiko im Liegenschaftszins - eine stabile Mietzahlung dank Wohngeld kann sich daher positiv auf den Ertragswert auswirken. Wir analysieren bei der Bewertung von Renditeobjekten in der Metropolregion die Mieterstruktur und das Mietausfallrisiko als Teil einer vollständigen Markteinschätzung.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.