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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Erbschaft & Schenkung
Erblasser - Als Erblasser bezeichnet man diejenige Person, die nach ihrem Tod ihr Vermögen - einschließlich etwaiger Immobilien, Grundstücke und Grundpfandrechte - auf ihre Erben überträgt. Der Begriff tritt im Erbrecht als Gegenstück zum Erben auf: Während der Erbe das Vermögen empfängt, ist der Erblasser derjenige, von dem es stammt. Die rechtliche Stellung des Erblassers ist zu Lebzeiten aktiv (Errichtung von Testament, Schenkungen, Vermögensdispositionen) und erlischt mit dem Tod, ab dem der Nachlass auf die Erben übergeht.
Zu Lebzeiten hat der Erblasser weitgehende Freiheit über sein Vermögen:
Testierfreiheit (§ 1937 BGB):
Schenkungen unter Lebenden:
Vollmachten und Vorsorgeverfügungen:
Gehören Immobilien zum Nachlass, sind spezifische Punkte zu beachten:
Eine gute Nachlassplanung durch den Erblasser vermeidet Streit und spart Kosten. Folgende Punkte sollten geregelt werden:
Zuweisung konkreter Objekte: Wer erhält welche Immobilie? Eine Teilungsanordnung im Testament kann vorgeben, dass Erbe A das Familienhaus und Erbe B die Eigentumswohnung erhält. Das ändert zwar nicht die Erbquoten, regelt aber die Auseinandersetzung.
Ausgleich von Pflichtteilsansprüchen: Sind enterbte Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte vorhanden, muss der Erblasser vorab prüfen, ob genügend liquide Mittel vorhanden sind, um Pflichtteilsansprüche zu bedienen - ohne die Immobilie verkaufen zu müssen.
Nießbrauch und Wohnrecht: Der Erblasser kann im Testament oder Schenkungsvertrag einen Nießbrauch oder ein Wohnrecht vorbehalten. Damit bleibt er auch nach Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten berechtigt, diese zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erhalten.
Wir empfehlen Immobilieneigentümern in Nürnberg und der Metropolregion, die Nachlassplanung frühzeitig und aktiv anzugehen. Ein klares Testament oder ein Erbvertrag - idealerweise notariell beurkundet - erspart den Erben erheblichen Streit und Kosten. Besonders bei Mehrfamilienhäusern oder mehreren Erben sollte der Erblasser eine eindeutige Regelung treffen: Wer bekommt welches Objekt, wer übernimmt die Grundschuld, wer muss Pflichtteilsansprüche ausgleichen?
Notar und Fachanwalt für Erbrecht in Nürnberg helfen dabei, eine steueroptimierte und konfliktarme Lösung zu finden. Wir stehen Ihnen als Immobilienexperten zur Seite, um die immobilienspezifischen Aspekte (aktuelle Verkehrswerte, Vermietungssituation, Finanzierungsstatus) in die Nachlassplanung einzubringen.
Nein. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB. Bei einfachen Verhältnissen kann das ausreichend sein; bei Immobilienbesitz, Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolge empfehlen wir jedoch immer eine testamentarische Regelung.
Ja, Schenkungen von Immobilien zu Lebzeiten können Erbschaftsteuer reduzieren. Allerdings gelten dieselben Freibeträge wie im Erbschaftsteuerrecht - und diese erneuern sich alle 10 Jahre. Schenkungen innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod werden beim Pflichtteil angerechnet. Eine steuerliche Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.
Das Grundbuch weist zunächst noch den Erblasser als Eigentümer aus. Nach dem Erbfall muss die Grundbuchberichtigung beantragt werden - entweder mittels Erbschein oder durch Vorlage einer notariell beglaubigten Testamentsausfertigung mit Eröffnungsprotokoll. Bis zur Umschreibung sind die Erben zwar Eigentümer, im Grundbuch aber noch nicht eingetragen.
Durch die gestiegenen Immobilienwerte in der Metropolregion Nürnberg werden die persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge schneller ausgeschöpft. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro - ein typisches Nürnberger Einfamilienhaus übersteigt diesen Wert häufig. Deshalb ist die Nachlassplanung für Immobilieneigentümer besonders wichtig: Durch rechtzeitige Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen.
Mit einer Teilungsanordnung im Testament kann der Erblasser verbindlich regeln, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand - insbesondere welche Immobilie - erhalten soll. Die Teilungsanordnung ändert die Erbquoten nicht, regelt aber die Auseinandersetzung unter den Erben verbindlich. Ohne eine solche Anordnung wird der Nachlass zur Erbengemeinschaft, und jeder Erbe kann die Auseinandersetzung verlangen - was bei Immobilien häufig zu Verkaufszwang oder langwierigen Streitigkeiten führt. Besonders bei Familien mit mehreren Kindern und einem Immobilienbestand in Nürnberg oder Franken empfehlen wir, im Testament nicht nur Erbquoten, sondern auch konkrete Teilungsanordnungen für jede Immobilie festzulegen. Das gibt den Erben Planungssicherheit und reduziert das Konfliktpotenzial erheblich.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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