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CO2-Abgabe - Die CO2-Abgabe ist eine staatliche Preiskomponente auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl, die seit Januar 2021 in Deutschland erhoben wird und die Kosten des Klimawandels in die Heizkosten einpreisen soll. Seit 2023 werden die CO2-Kosten bei vermieteten Gebäuden nach einem gesetzlich festgelegten Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.
Die CO2-Abgabe wurde im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eingeführt und verteuert gezielt den Verbrauch fossiler Brennstoffe. Der Preis wird pro Tonne ausgestoßenem CO2 berechnet und auf den Brennstoffpreis aufgeschlagen. Seit der Einführung ist der CO2-Preis stufenweise angestiegen: von zunächst 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 über 30 Euro (2022), 30 Euro (2023), 45 Euro (2024) auf 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025. Weitere Erhöhungen sind vorgesehen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Für Immobilieneigentümer und Mieter macht sich die CO2-Abgabe unmittelbar in den Heizkosten bemerkbar. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit Gasheizung und einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden liegen die zusätzlichen Kosten durch die CO2-Abgabe im Jahr 2025 bei etwa 220 bis 250 Euro jährlich. Bei Heizöl fällt die Belastung aufgrund des höheren CO2-Ausstoßes pro Kilowattstunde noch etwas höher aus.
Bis Ende 2022 trugen Mieter die CO2-Abgabe vollständig über die Heizkostenabrechnung. Mit dem Inkrafttreten des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber ein Stufenmodell eingeführt, das die Kosten nach dem energetischen Zustand des Gebäudes zwischen Vermieter und Mieter aufteilt.
Das CO2KostAufG sieht ein 10-Stufen-Modell vor, das den jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche als Maßstab nimmt. Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter tragen muss. Die Logik dahinter: Der Vermieter hat es in der Hand, durch energetische Sanierung den CO2-Ausstoß zu senken, während der Mieter lediglich sein Heizverhalten beeinflussen kann.
Bei sehr effizienten Gebäuden mit einem Ausstoß unter 12 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr trägt der Mieter die CO2-Kosten vollständig. Mit steigendem Ausstoß verschiebt sich der Vermieteranteil schrittweise nach oben: Bei einem Ausstoß von 12 bis 17 Kilogramm übernimmt der Vermieter zehn Prozent, bei 17 bis 22 Kilogramm bereits zwanzig Prozent, und so weiter. Bei besonders ineffizienten Gebäuden mit einem Ausstoß von über 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr muss der Vermieter 95 Prozent der CO2-Kosten tragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Aufteilung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung zu berechnen und den eigenen Anteil entsprechend abzuziehen.
| CO2-Ausstoß (kg/m²·Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil | Typische Gebäudekategorie |
|---|---|---|---|
| Unter 12 | 100 % | 0 % | Neubau KfW 40/55, Wärmepumpe |
| 12-17 | 90 % | 10 % | Sanierter Altbau, gute Dämmung |
| 17-22 | 80 % | 20 % | Teils sanierter Bestand |
| 22-27 | 70 % | 30 % | Altbau mit neuer Heizung |
| 27-32 | 60 % | 40 % | Altbau, mittlerer Standard |
| 32-37 | 50 % | 50 % | Schlechter Bestand |
| 37-42 | 40 % | 60 % | Energieeffizienzklasse F |
| 42-47 | 30 % | 70 % | Energieeffizienzklasse G |
| 47-52 | 20 % | 80 % | Schlechtester Bestand |
| Über 52 | 5 % | 95 % | Sanierungspflichtig |
Rechenbeispiel: Altbau Nürnberg-Gostenhof, Gasheizung, 35 kg CO2/m²·Jahr → Vermieteranteil 60 %. Bei 500 m² Wohnfläche und CO2-Kosten von 1.500 €/Jahr trägt der Vermieter 900 €.
In der Metropolregion Nürnberg gibt es einen erheblichen Altbaubestand aus der Nachkriegszeit, der häufig noch mit Gas- oder Ölheizungen betrieben wird und energetisch in den unteren Klassen liegt. Vermieter in Stadtteilen wie Gostenhof, Südstadt, Schweinau oder auch in den Fürther Gründerzeitvierteln sollten den CO2-Ausstoß ihrer Gebäude genau kennen, denn bei schlechten Energiewerten kann der eigene Kostenanteil schnell mehrere hundert Euro pro Wohnung und Jahr erreichen. Wir empfehlen, die Daten aus dem Energieausweis als Orientierung heranzuziehen und bei unsaniertem Bestand die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Modernisierung zu prüfen. Die Stadt Nürnberg und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten Förderprogramme für den Heizungstausch und die Gebäudedämmung an, die den Vermieteranteil an den CO2-Kosten langfristig deutlich senken können.
Die CO2-Abgabe fällt nur auf fossile Brennstoffe an, also auf Erdgas, Heizöl, Flüssiggas und Kohle. Wer mit einer elektrischen Wärmepumpe, einer Pelletheizung oder Solarthermie heizt, ist von der CO2-Abgabe nicht betroffen. Bei Fernwärme hängt es davon ab, aus welchen Quellen die Wärme erzeugt wird - wird Erdgas als Brennstoff eingesetzt, fließt die CO2-Abgabe anteilig in den Fernwärmepreis ein.
Der Brennstofflieferant weist die CO2-Kosten auf der Rechnung aus. Vermieter müssen dann anhand des Energieverbrauchs und der beheizten Wohnfläche den spezifischen CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter berechnen und die entsprechende Stufe des 10-Stufen-Modells anwenden. Viele Hausverwaltungen und Heizkostenabrechnungsunternehmen übernehmen diese Berechnung inzwischen automatisch. Wir empfehlen, die Einstufung bei der ersten Abrechnung sorgfältig zu prüfen.
Die CO2-Abgabe ist keine umlagefähige Betriebskostenposition im Sinne der Betriebskostenverordnung. Der Vermieteranteil an den CO2-Kosten darf weder über die Heizkostenabrechnung noch über eine Mieterhöhung auf den Mieter abgewälzt werden. Lediglich der nach dem Stufenmodell ermittelte Mieteranteil darf in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen und vom Mieter getragen werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann vom Mieter beanstandet werden.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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