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Einzug (Termin) - Der Einzugstermin bezeichnet den vereinbarten Tag, an dem ein neuer Mieter oder Käufer die Schlüssel für eine Immobilie erhält und offiziell in die Wohnung oder das Haus einziehen darf. Er ist vertraglich festgelegt und markiert den Beginn des Mietverhältnisses bzw. den Übergang von Besitz und Nutzen bei einem Kaufvertrag. Der Einzugstermin hat sowohl praktische als auch rechtliche Bedeutung für alle Beteiligten.
Der Einzugstermin ist Teil des Miet- oder Kaufvertrags und sollte stets eindeutig und schriftlich vereinbart werden:
Wichtig: Kann der Vermieter den Einzugstermin nicht einhalten (z. B. weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist), hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz.
Eine gute Vorbereitung des Einzugstermins erspart Streit und Kosten:
Vor dem Einzug:
Am Einzugstag:
Beim Erwerb einer Immobilie ist der Einzugstermin rechtlich anspruchsvoller als bei einem Mietverhältnis. Mit dem Besitzübergang - dem Tag, an dem der Käufer die Schlüssel erhält - wechselt nicht nur die physische Nutzungsmöglichkeit, sondern auch die wirtschaftliche Verantwortung für das Objekt. Ab diesem Tag trägt der Käufer Grundsteuer, laufende Betriebskosten und ist für die Gebäudeversicherung zuständig - entweder durch Übernahme der bestehenden Police des Verkäufers (automatischer Übergang nach § 95 VVG) oder durch Abschluss einer eigenen Versicherung. Wir empfehlen Käufern dringend, spätestens zwei Wochen vor dem Einzugstermin die Gebäudeversicherung zu klären: Entweder die übernommene Police kündigen (Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Eigentumsübergang) und eine eigene abschließen, oder die bestehende prüfen und ggf. anpassen. Auf den Einzugstermin folgt in der Regel noch der Eigentumsübergang im Grundbuch - bis zur Umschreibung bleibt der Verkäufer formaler Eigentümer, was keine praktischen Auswirkungen hat, da der Käufer durch die Auflassungsvormerkung gesichert ist.
In Nürnberg und der Metropolregion sind beliebte Einzugstermine der 1. und 15. eines Monats. Wir empfehlen Vermietern, den Einzugstermin mindestens 2-3 Wochen vor dem geplanten Datum fest zu kommunizieren, damit Mieter Strom, Gas, Internet und Ummeldung rechtzeitig organisieren können. Die Ummeldung erfolgt bei den Bürgerämtern der Stadt Nürnberg (Marienplatz, Plobenhofstraße oder das jeweilige Stadtteil-Bürgeramt) - in stark nachgefragten Stadtteilen wie Gostenhof, Südstadt oder St. Johannis empfiehlt sich eine frühzeitige Online-Terminbuchung über das Nürnberger Stadtportal, da Wartezeiten von mehreren Wochen keine Seltenheit sind. Als Vermieter schützen Sie sich mit einem sorgfältig ausgefüllten Übergabeprotokoll vor späteren Streitigkeiten über Vorschäden - Fotos jedes Raums mit Zeitstempel sind dabei als Ergänzung unverzichtbar. Bei Kaufobjekten in Nürnberg sollten Käufer außerdem frühzeitig prüfen, ob ein Stellplatz, Kellerabteil oder Gartenanteil zum Objekt gehört und ob diese beim Einzug ebenfalls übergeben und protokolliert werden.
Nein. Der Einzugstermin kann auf jeden beliebigen Tag gelegt werden. Fällt er auf einen anderen Tag als den Monatsersten, wird die Miete für den ersten Monat anteilig (pro rata temporis) berechnet - bei einem Einzug am 15. zahlt der Mieter also die Hälfte der Monatsmiete. Viele Mieter und Vermieter bevorzugen dennoch den Monatsersten, da dies die monatliche Mietabrechnung vereinfacht und eventuelle Nebenkostenabrechnungen klarer abgrenzt. Bei Kaufverträgen richtet sich der Übergabetermin nach dem Zahlungseingang des Kaufpreises, nicht nach Monatsgrenzen.
Mängel, die beim Einzug festgestellt werden, müssen im Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Bei erheblichen Mängeln - etwa einer defekten Heizung im Winter oder starken Feuchtigkeitsschäden - kann der Mieter die Miete mindern (typischerweise 10-20 % je nach Schwere) oder im Extremfall vom Vertrag zurücktreten. Dokumentieren Sie alle Mängel mit Fotos und fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Schweigen des Vermieters oder Untätigkeit nach der Frist kann zur Selbstvornahme mit Kostenerstattungsanspruch berechtigen.
Eine Verschiebung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die schriftliche Einigung beider Parteien. Der Mieter hat bei unverschuldeter Verzögerung durch den Vermieter Anspruch auf Schadensersatz - dazu zählen Kosten für ein Übergangshotel, doppelte Mietzahlungen für alte und neue Wohnung oder Einlagerungskosten für bereits umgezogene Möbel. Vermieter sollten daher nur realistisch einhaltbare Termine zusagen und sich im Mietvertrag absichern, falls der Vormieter das Objekt später als geplant räumt. Eine klare vertragliche Regelung mit Schadensersatzhaftung bei Verzögerung schafft Anreize für alle Beteiligten, den vereinbarten Termin einzuhalten.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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