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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung
Gartenanteil bezeichnet den Teil einer Grundstücksfläche, der einem Mieter oder Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung als Garten zugewiesen ist - im Gegensatz zur gemeinschaftlichen Grünfläche, die allen Bewohnern eines Gebäudes gemeinsam zur Verfügung steht. Im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht ist der Gartenanteil ein relevanter Begriff, da er besondere Nutzungsrechte, Pflichten und Bewertungsfragen aufwirft.
Im Mietrecht wird der Gartenanteil häufig im Mietvertrag gesondert geregelt. Dabei ist zu unterscheiden:
Der Mieter eines Gartenanteils ist in der Regel zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet (Rasenmähen, Hecken schneiden). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter nach Abmahnung die Kosten auf den Mieter umlegen oder im Extremfall die Kündigung aussprechen.
Wichtig für Vermieter: Die Pflegepflichten des Mieters müssen im Mietvertrag eindeutig und konkret beschrieben sein. Vage Formulierungen wie „der Mieter hat den Garten zu pflegen” reichen für eine wirksame Haftungsgrundlage häufig nicht aus. Besser sind konkrete Angaben zu Häufigkeit und Art der Pflegearbeiten: wöchentliches Rasenmähen in der Wachstumsperiode, Heckenrückschnitt zweimal jährlich, ordnungsgemäße Unkrautbekämpfung.
In Eigentumswohnanlagen kann der Gartenanteil auf zwei Arten geregelt sein:
Ein Sondernutzungsrecht am Garten geht beim Kauf der Eigentumswohnung automatisch auf den neuen Eigentümer über, sofern es in der Teilungserklärung oder im Grundbuch verankert ist. Sondernutzungsrechte, die nur durch Beschluss der WEG begründet wurden und nicht im Grundbuch eingetragen sind, sind gegenüber einem Käufer unter Umständen nicht bindend - ein wichtiger Prüfpunkt beim Wohnungskauf mit Gartenanteil.
Der Unterschied zwischen Sondernutzungsrecht und Sondereigentum am Gartenanteil hat praktische Konsequenzen:
Ein privat nutzbarer Gartenanteil steigert den Wert einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung erheblich - insbesondere in städtischen Lagen. In Nürnberg sind Erdgeschosswohnungen mit Gartenanteil gefragt und erzielen deutliche Preisaufschläge gegenüber vergleichbaren Wohnungen ohne Außenfläche. Bei der Bewertung berücksichtigen wir Größe, Lage, Ausrichtung (Süd-, West- oder Nordgarten) und Pflegezustand des Gartenanteils.
Konkret beobachten wir im Nürnberger Markt: Eine Erdgeschosswohnung mit exklusivem Garten von 100 bis 150 Quadratmetern erzielt gegenüber einer identischen Wohnung ohne Garten einen Preisaufschlag von 15.000 bis 40.000 Euro - abhängig von Lage, Qualität und Ausrichtung des Gartens. In Stadtteilen mit hohem Grünflächenmangel wie dem Südlichen Wöhrd oder Gostenhof fällt dieser Aufschlag tendenziell höher aus.
In Nürnberger Mehrfamilienhäusern - insbesondere in gründerzeitlichen Stadtteilen wie Gostenhof oder St. Johannis - sind Gartenanteile für Erdgeschosswohnungen oft vertraglich nicht klar geregelt. Wir empfehlen Vermietern, die Nutzungsrechte im Mietvertrag eindeutig zu definieren und die Pflegepflichten des Mieters detailliert festzuhalten. Das verhindert Streit und erleichtert Übergaben beim Mieterwechsel.
Beim Verkauf von Wohnungen mit Gartenanteil achten wir außerdem auf die genaue Dokumentation des Sondernutzungsrechts: Ein professionell erstelltes Exposé mit Gartenplan, Maßangaben und Fotos der Außenfläche in gutem Zustand erzielt in unserer Erfahrung signifikant bessere Verhandlungsergebnisse als Angebote ohne diese Unterlagen. Auch die Frage, ob der Gartenanteil von der Straße unbeobachtbar ist (Privacy-Faktor), spielt für viele Kaufinteressenten eine wichtige Rolle.
Wenn der Mietvertrag eine Gartenpflege vorsieht, ja. Die Pflege muss jedoch zumutbar sein (Grundpflege wie Rasenmähen, Unkraut jäten). Aufwendige Pflegemaßnahmen (z. B. Baumfällungen, größere Gartenumgestaltungen) obliegen in der Regel dem Vermieter. Der genaue Umfang muss im Mietvertrag klar geregelt sein, andernfalls gelten die gesetzlichen Grundsätze.
Kleinere Gestaltungsmaßnahmen (Bepflanzung mit Blumen und Gemüse, Aufstellung von Gartengeräten) sind in der Regel ohne besondere Erlaubnis möglich. Größere Eingriffe wie das Anlegen von Beeten, Aufstellung von Gewächshäusern oder das Fällen von Bäumen erfordern die Zustimmung des Vermieters - und ggf. eine behördliche Genehmigung. Bei Mietende muss der Mieter den Garten grundsätzlich in dem Zustand zurückgeben, in dem er ihn übernommen hat - es sei denn, der Vermieter stimmt Veränderungen ausdrücklich zu.
Ein Gartenanteil mit Sondernutzungsrecht wird in der Immobilienbewertung über einen Zuschlag auf den Ertragswert oder Sachwert berücksichtigt. Typisch sind Zuschläge zwischen 5 und 15 Prozent des Wohnungswerts, abhängig von Lage, Größe und Qualität des Gartens. In Nürnberger Innenstadtlagen können auch höhere Zuschläge erzielt werden.
Ein in der Teilungserklärung verankertes und im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Berechtigten geändert werden. Ein lediglich durch Beschluss begründetes Sondernutzungsrecht ist deutlich schwächer und kann unter Umständen durch erneuten Beschluss der WEG widerrufen werden - insbesondere wenn es nicht ordnungsgemäß ins Grundbuch eingetragen wurde. Käufer sollten beim Erwerb einer Wohnung mit Gartenanteil stets prüfen, ob das Sondernutzungsrecht durch Eintragung im Grundbuch gesichert ist.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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