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ETW (Eigentumswohnung) bezeichnet eine Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus, die im Sondereigentum einer Privatperson oder eines Unternehmens steht. Der Eigentümer hält dabei anteiliges Miteigentum am gemeinschaftlichen Grundstück und den Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Dach, Fassade). Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Bei einer Eigentumswohnung unterscheidet das Recht zwischen zwei Eigentumsformen:
Sondereigentum umfasst:
Gemeinschaftseigentum umfasst:
Die genaue Abgrenzung regelt die Teilungserklärung, die beim Grundbuchamt hinterlegt ist. Kaufinteressenten sollten diese stets vor dem Erwerb prüfen.
Alle Eigentümer einer Anlage bilden automatisch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Diese trifft gemeinsam Entscheidungen über Instandhaltung, Modernisierung und Verwaltung. Wichtige Instrumente:
| Element | Bedeutung |
|---|---|
| Hausgeld | Monatliche Vorauszahlung für Bewirtschaftungskosten und Rücklagen |
| Instandhaltungsrücklage | Angespartes Kapital für künftige Reparaturen (Dach, Heizung etc.) |
| Verwalter | Bestellter Profi-Verwalter oder Selbstverwaltung |
| Eigentümerversammlung | Jährliches Entscheidungsgremium aller WEG-Mitglieder |
Seit der WEG-Reform 2020 können Beschlüsse auch in reinen Online-Versammlungen gefasst werden; Eigentümer haben zudem einen individuellen Anspruch auf Gestattung baulicher Veränderungen (z. B. Ladepunkt für E-Auto, Barrierefreiheit).
Eigentumswohnungen sind in der Metropolregion Nürnberg eine der beliebtesten Anlageformen. Besonders gefragt sind Bestands-ETW in Stadtteilen wie Gostenhof, St. Johannis, Maxfeld und der Südstadt, wo stabile Mietrenditen zwischen 3,5 % und 5 % erzielt werden. Neubauprojekte in Lichtenreuth (Südstadtquartier) oder Am Wegfeld sprechen eher Selbstnutzer an.
Beim Kauf als Kapitalanlage sollten Kaufinteressenten stets die Höhe der Instandhaltungsrücklage und ausstehende Sonderumlagen prüfen - beides kann den Ertrag erheblich beeinflussen. Eine gut ausgestattete Erhaltungsrücklage (Richtwert: mindestens 1 % des Gebäudewerts pro Jahr) schützt vor unerwarteten Kostenbeiträgen. Eine niedrige oder gar nicht vorhandene Rücklage kann dagegen kurz nach dem Kauf zu erheblichen Sonderumlagen führen.
Vor dem Notartermin sollten folgende Dokumente eingeholt und geprüft werden:
Wir empfehlen jedem ETW-Käufer, vor dem Notartermin die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung sowie die aktuelle Jahresabrechnung anzufordern. Daraus lässt sich ablesen, ob größere Sanierungen (Dach, Aufzug, Heizung) beschlossen wurden oder anstehen. Das Nürnberger Grundbuchamt (Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße) stellt auf Antrag die Teilungserklärung zur Einsicht bereit. Wir helfen Ihnen dabei, diese Dokumente fachkundig zu bewerten und versteckte Risiken zu erkennen.
ETW ist lediglich die gebräuchliche Abkürzung für Eigentumswohnung - beide Begriffe bezeichnen exakt dasselbe Rechtskonstrukt nach dem WEG.
Ja. Das Hausgeld wird vom Eigentümer getragen, unabhängig davon, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet ist. Teile davon (Betriebskosten) können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Maßgeblich sind Lage, Wohnfläche (nach WoFlV), Baujahr, Ausstattung und der Zustand des Gemeinschaftseigentums. Wir erstellen für Sie eine fundierte Marktwertanalyse auf Basis aktueller Vergleichspreise aus der Nürnberger Kaufpreissammlung.
Sondereigentum umfasst Flächen, die einem Eigentümer allein gehören und als solche im Grundbuch eingetragen sind - z. B. die Wohnung selbst oder eine Tiefgaragenbox. Ein Sondernutzungsrecht hingegen ist das alleinige Nutzungsrecht an Gemeinschaftseigentum - z. B. einem Gartenanteil oder einem Stellplatz im Freien. Das Sondernutzungsrecht ist kein Eigentum, kann aber im Grundbuch gesichert oder in der Gemeinschaftsordnung geregelt werden. Bei einem Kauf ist es wichtig, diesen Unterschied zu kennen, da ein Sondernutzungsrecht einfacher geändert werden kann als eingetragenes Sondereigentum.
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung haben Sie einerseits umfangreiche Rechte: Sie dürfen Ihre Wohnung frei nutzen, vermieten oder veräußern. Andererseits bestehen Pflichten, die sich aus der Gemeinschaft ergeben. Dazu zählt insbesondere die Pflicht zur Zahlung des monatlichen Hausgelds, unabhängig davon, ob die Wohnung leer steht oder vermietet ist. Beschlüsse der Eigentümerversammlung binden alle Mitglieder, auch wenn Sie dagegen gestimmt haben - sofern der Beschluss rechtmäßig zustande gekommen ist.
Wichtig ist außerdem: Bauliche Veränderungen innerhalb Ihrer Wohnung, die das Gemeinschaftseigentum betreffen (z. B. der Durchbruch einer tragenden Wand oder Eingriffe in Heizungsleitungen), bedürfen der Genehmigung durch die WEG. Auch Umbaumaßnahmen wie der Einbau einer Klimaanlage oder einer Ladestation für Elektrofahrzeuge werden seit der WEG-Reform 2020 erleichtert: Individuelle Ansprüche auf privilegierte bauliche Veränderungen können unter bestimmten Bedingungen nicht mehr pauschal abgelehnt werden.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage prüfen Banken neben der Bonität des Käufers auch den Zustand der WEG. Eine gut ausgestattete Instandhaltungsrücklage und ein niedriger Leerstand im Gebäude wirken sich positiv auf die Kreditwürdigkeit aus. Viele Banken verlangen bei der Finanzierung eines ETW-Kaufs zur Kapitalanlage einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 bis 30 %, da das Risiko von Mietausfall und Sonderumlagen in die Kreditwürdigkeitsprüfung einfließt.
In Nürnberg können Käufer von Eigentumswohnungen je nach Einkommens- und Familiensituation Fördermittel der LfA Förderbank Bayern oder KfW-Darlehen nutzen. Wir empfehlen, diese Möglichkeiten frühzeitig im Finanzierungsgespräch zu klären - idealerweise vor dem Notartermin, da manche Programme eine Antragstellung vor Kaufvertragsabschluss erfordern.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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