Legionellen-Trinkwasserprüfung: Pflicht für Vermieter in Neumarkt
Legionellen-Prüfung Neumarkt 2026: Trinkwasserverordnung-Pflichten, Probenahme-Intervalle, Kosten und Meldepflichten für Vermieter im Überblick.
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Ein Aufzug im Mehrfamilienhaus ist für ältere Mieter oft kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. In Herpersdorf - einem Stadtteil Nürnbergs mit gewachsenem Wohnungsbestand aus den 1960er bis 1980er Jahren - stehen viele Eigentümer vor der Frage, ob sich eine Nachrüstung lohnt. KfW-Förderung, demographischer Wandel und steigende Nachfrage nach barrierefreiem Wohnen sprechen 2026 deutlich dafür.
Deutschland altert schneller als viele andere Industrienationen. In der Metropolregion Nürnberg wird der Anteil der über 65-Jährigen bis 2035 auf rund 25 % steigen - jeder vierte Bewohner ist dann im Rentenalter. Diese Altersgruppe hat stark gestiegene Anforderungen an die Mobilität im Wohngebäude: Treppen werden zum Problem, wenn Knie und Hüfte nicht mehr mitmachen.
Gleichzeitig wächst in Nürnberg der Anteil von Mehrfamilienhäusern ohne Aufzug: Gut 60 % des Bestands der Baujahre 1950-1990 hat keinen Aufzug. Das schafft eine klare Nachfrage-Lücke, die Vermieter mit Nachrüstinvestition bedienen können - und dabei Mietsteigerungspotenzial heben.
Das ICE-Werk Herpersdorf beschäftigt eine Belegschaft mit breiter Altersstruktur: von jungen Auszubildenden bis zu erfahrenen Fachkräften über 55. Letztere sind zunehmend bereit, für barrierefreie Wohnungen mehr zu zahlen - besonders in der Wohnlage nahe ihrem Arbeitsplatz.
Eine gesetzliche Pflicht zur Aufzugs-Nachrüstung besteht in Bayern nicht generell. Die BayBO schreibt Aufzüge nur bei Neubauten ab fünf Geschossen vor (Art. 37 BayBO). Im Bestand gilt Bestandsschutz - außer bei wesentlichen Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, die eine vollständige Neuprüfung auslösen.
Allerdings schaffen mehrere Faktoren Handlungsdruck: Die KfW-Förderung macht die Nachrüstung wirtschaftlich interessanter denn je. Die demographische Entwicklung in der Metropolregion Nürnberg - der Anteil der über 65-Jährigen steigt bis 2030 auf ca. 22 % - erhöht die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum. Und Vermieter, die WEG-Wohnungen verwalten, erleben zunehmend Mehrheitsbeschlüsse für Aufzugs-Nachrüstungen nach § 20 WEG (bauliche Veränderungen auf Verlangen eines Eigentümers bei Zumutbarkeit).
§ 20 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ist seit der WEG-Reform 2020 der zentrale Paragraph: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann den Einbau eines Aufzugs verlangen, wenn er die Kosten trägt und die Maßnahme technisch umsetzbar ist. Die Gemeinschaft kann dies nicht dauerhaft verweigern, wenn der bauliche Eingriff vertretbar ist.
| Aufzugstyp | Gebäude-Typ | Investkosten (€) | KfW-Kredit möglich | Amortisationszeit (Jahre) |
|---|---|---|---|---|
| Innen-Aufzug (Treppenhaus) | MFH 4 WE, 3 Geschosse | 45.000-75.000 | Ja (KfW 159) | 15-25 |
| Außenschacht-Aufzug (Anbau) | MFH 6 WE, 4 Geschosse | 60.000-100.000 | Ja (KfW 159) | 18-28 |
| Plattformlift (eingeschränkt barriefrei) | MFH 4 WE, 3 Geschosse | 15.000-30.000 | Ja (KfW 159) | 10-16 |
| Kompakt-Aufzug (Wohngebäude) | EFH/ZFH, 2-3 Geschosse | 20.000-35.000 | Ja (KfW 159) | 12-20 |
| Aufzug mit Schachtbau Massiv | MFH 8 WE, 5 Geschosse | 90.000-150.000 | Ja (KfW 159) | 20-30 |
Quelle: KfW-Programm 159 Altersgerecht Umbauen, Konditionen Q2 2026; KfW-Programm 455-B Investitionszuschuss Barrierefreiheit; DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen; Kostenerhebung Zentralverband Deutsches Baugewerbe Q1 2026.
Die Amortisationszeit berechnet sich aus der Mietsteigerung durch den Aufzug plus dem Vermeidung von Leerstand in Oberschoss-Wohnungen, nicht allein aus dem direkten Aufzugs-Erlös. Bei einem 4-Parteien-Haus mit zwei Obergeschoss-Wohnungen, die durch einen Aufzug je 50 Euro/Monat Mietsteigerung erfahren, sind das 1.200 Euro/Jahr - die Amortisationszeit eines 60.000-Euro-Aufzugs nach KfW-Förderung (Eigenanteil ca. 30.000 Euro) beträgt dann ca. 25 Jahre, ohne weitere Wertsteigerungseffekte.
Für Nachkriegs-MFH in Herpersdorf kommen üblicherweise drei Aufzugs-Typen in Frage:
Maschinenraumloser Seilaufzug (MRL): Der modernste Standard. Der Antrieb sitzt im Schachtkopf statt in einem separaten Maschinenraum. Geeignet für neue Schächte mit ausreichend Deckenhöhe. Energieverbrauch ca. 1-2 kWh pro Tag bei normalem Betrieb. Wartungskosten günstig, weil standardisierte Technik.
Hydraulik-Aufzug: Günstig in der Anschaffung (10-20 % weniger als Seilaufzug), aber höherer Energieverbrauch und empfindlichere Hydraulik bei Temperaturschwankungen. Geeignet für Gebäude mit flachem Schacht und geringer Höhe (bis 3-4 Etagen). In Herpersdorf bei einfachen 3-geschossigen Bauten eine wirtschaftliche Option.
Plattformlift: Kein vollwertiger Aufzug, aber eine kostengünstige Lösung für eingeschränkte Barrierefreiheit (nicht nach DIN 18040-2 voll konform). Geeignet für Gebäude, bei denen baulich kein vollständiger Aufzugsschacht möglich ist. Kosten ca. 15.000-30.000 Euro - weniger als die Hälfte eines echten Aufzugs. Wird von KfW 159 und 455-B gefördert, aber nicht als vollumfängliche Barrierefreiheitslösung anerkannt.
Die Nachrüstung eines Aufzugs ist ein bauliches Projekt, das sorgfältige Vorplanung erfordert.
Bauliche Voruntersuchung: Zunächst muss ein Architekt oder Fachplaner prüfen, ob und wie ein Aufzug eingebaut werden kann. Drei Grundvarianten existieren: Innen-Aufzug im Treppenhaus (Reduktion der Treppenhausfläche), Aufzug im Lichtschacht (falls vorhanden) oder Außenaufzug als Anbau. In den Nachkriegsbauten Herpersdorfs sind Außenaufzüge oft die baulich einfachere Lösung, da die Treppenhäuser eng sind.
BIM-Planung: Building Information Modeling (BIM) findet bei größeren Aufzugs-Nachrüstprojekten zunehmend Anwendung. BIM-fähige Planungsbüros in Nürnberg ermöglichen eine präzise Kollisionsplanung - besonders relevant bei Außenaufzügen, die in enger Nachbarschaftsbebauung nicht einfach positioniert werden können. In Herpersdorf, wo viele MFH in geschlossener Bauweise stehen, ist diese Präzision wichtig.
Baugenehmigung: Beim Landratsamt Nürnberger Land oder beim Baurechtsamt der Stadt Nürnberg (für Stadtgebiet Herpersdorf) ist ein Baugenehmigungsantrag zu stellen. Aufzugsanlagen unterliegen der Aufzugsverordnung (BetrSichV) und müssen von einem Sachverständigen (DEKRA, TÜV) abgenommen werden.
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KfW-Antrag: KfW 159-Darlehen und KfW 455-B-Zuschüsse müssen vor Baubeginn beantragt werden. Der Zuschuss beträgt pro Wohneinheit bis zu 6.250 Euro bei einem maximal förderfähigen Betrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Nürnberg-Herpersdorf ist geprägt durch die Nähe zum ICE-Instandhaltungswerk der Deutschen Bahn im Nürnberger Nordwesten. Die Wohnbevölkerung ist gemischt: jüngere Familien, Berufseinsteiger und ältere Menschen, die seit den 1960er Jahren in den gleichen Gebäuden wohnen.
Diese Altersstruktur macht Aufzugs-Nachrüstungen besonders relevant: Ältere Mieter in Obergeschoss-Wohnungen ohne Aufzug haben eingeschränkte Mobilität. Leerstandsrisiken in diesen Wohnungen steigen. Ein nachrüstbarer Aufzug ist ein Argument für Bestandsmieter, im Gebäude zu bleiben, und für neue Mieter der Altersgruppe 60+, die Barrierefreiheit priorisieren.
In Herpersdorf gibt es mehrere Wohnblöcke aus den 1960er-1970er Jahren, die baulich gut für Außenaufzüge geeignet sind - breite Laubengänge und freistehende Giebelwände bieten Raum für Schachtkonstruktionen. Eine Machbarkeitsstudie kostet 800-2.500 Euro und ist die sinnvolle erste Investition vor einer konkreten Entscheidung.
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die Aufzugs-Nachrüstung eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Seit der WEG-Reform 2020 gilt:
Einzelner Eigentümer kann Aufzugseinbau auf eigene Kosten verlangen. Angemessene Duldung durch die Gemeinschaft ist vorgesehen, sofern keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen. Bei einer Zustimmung der einfachen Mehrheit trägt die Gemeinschaft die Kosten; bei Ablehnung durch Mehrheit kann der Antragsteller die Maßnahme auf eigene Kosten durchführen.
Verwalter und Beiräte in Herpersdorfer WEG-Gemeinschaften berichten, dass Aufzugs-Anträge seit 2022 zugenommen haben und die Bereitschaft zur Gemeinschaftsfinanzierung wächst.
Nach der Inbetriebnahme entstehen laufende Kosten, die in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einzubeziehen sind. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt regelmäßige Prüfungen durch einen zugelassenen Sachverständigen (ZÜS, z.B. DEKRA, TÜV) vor: Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung alle 2 Jahre zwischen Hauptprüfungen (also jährlicher Wechsel). Kosten: 150-350 Euro pro Prüfung.
Wartungsvertrag mit dem Aufzugshersteller oder einem unabhängigen Aufzugswartungsunternehmen: ca. 800-2.000 Euro pro Jahr für ein einfaches Wohngebäude-Modell. Im Wartungsvertrag ist Notfalldienst (24/7-Erreichbarkeit bei Personeneinschluss) enthalten - Pflicht nach BetrSichV.
Diese Betriebskosten können über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 BetrKV Nr. 7 Aufzugskosten). Im Gegenzug rechtfertigt der Aufzug die erwähnte Mietpreiserhöhung bei Neuvermietung. Für Wohngebäude in Nürnberg-Herpersdorf berechnen Vermieter für Aufzugsbetrieb durchschnittlich 15-30 Euro pro Wohneinheit und Monat in der Betriebskostenabrechnung.
Ein Aufzug ist 2026 für viele Herpersdorfer MFH-Eigentümer eine wirtschaftlich sinnvolle Investition: KfW-Förderung senkt den Eigenanteil, demographischer Wandel erhöht die Nachfrage, und Mietsteigerungen und Leerstandsvermeidung schaffen reale Rendite. Die Planung sollte früh beginnen - Genehmigungen und KfW-Antrag kosten Zeit. Wer im ICE-Werk-Umfeld Herpersdorf barrierefreie Wohnungen anbietet, trifft auf eine Nachfrage, die in den kommenden Jahren weiter wachsen wird.
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Nicht jeder Aufzug ist für jedes Bestandsgebäude geeignet. Für Herpersdorfer MFH-Eigentümer sind diese Typen relevant:
Hydraulikaufzug: Platzsparend, kein separater Maschinenraum erforderlich. Geeignet für Gebäude bis 4 Stockwerke. Langsamer als Seilaufzüge (0,6 m/s), aber für Wohngebäude vollkommen ausreichend. Energieverbrauch höher als Seilaufzüge wegen Hydrauliköl-Erwärmung. Kosten: 35.000-55.000 € im Neubau, 50.000-75.000 € in der Nachrüstung.
Maschinenraumloser Seilaufzug (MRL): Moderner Standard, Maschinenraum entfällt (Motor im Schacht). Energieeffizienter als Hydraulikaufzüge. Für 4-6 Stockwerke ideal. Kosten: 40.000-65.000 € Neubau, 55.000-85.000 € Nachrüstung.
Plattformlift / Hebelift: Kostengünstiger (15.000-30.000 €), aber kein vollwertiger Personenaufzug. Für Herpersdorf als Übergangslösung in kleinen Gebäuden denkbar. Geringere Versicherungsanforderungen.
| Typ | Kosten Nachrüstung | Stockwerke | Geschwindigkeit | Förderfähig |
|---|---|---|---|---|
| Hydraulikaufzug | 50.000-75.000 € | bis 4 | 0,6 m/s | KfW 455-B |
| MRL-Seilaufzug | 55.000-85.000 € | bis 6 | 1,0 m/s | KfW 455-B |
| Plattformlift | 15.000-30.000 € | bis 3 | 0,15 m/s | bedingt |
Ein nachgerüsteter Aufzug erfordert eine Baugenehmigung. Das Bauordnungsamt Nürnberg bearbeitet Anträge für MFH-Aufzugnachrüstungen im Stadtgebiet, zu dem Herpersdorf als Teil des Nürnberger Nordwestens gehört.
Baugenehmigungsantrag: Pläne (Grundriss, Schnitt, Ansicht), statische Berechnung für den Schacht, Nachweis der Einhaltung von Abstandsflächen und Brandschutzanforderungen. Bearbeitungszeit beim Bauordnungsamt Nürnberg: 8-16 Wochen.
Abnahme durch ZÜS: Nach Fertigstellung nimmt ein Prüfsachverständiger (ZÜS) die Anlage ab und stellt eine Inbetriebnahmebescheinigung aus. Erst nach dieser Bescheinigung darf der Aufzug betrieben werden. In Nürnberg sind DEKRA, TÜV Rheinland und GTÜ als ZÜS zugelassen.
Wichtig: Die KfW-455-B-Förderung muss vor Beauftragung der Aufzugsfirma beantragt werden - nicht erst nach der Abnahme. Ansonsten entfällt der Zuschuss.
Erstellt von der my-home.de Redaktion in Zusammenarbeit mit regionalen Immobilien-Analysten. Stand der Daten: Q2 2026.
Die Gesamtkosten für einen nachgerüsteten Aufzug in einem 4-geschossigen MFH liegen 2026 bei 60.000-120.000 Euro, je nach Schachtbauart, Aufzugstyp und baulichen Gegebenheiten. Außenschächte (Anbau) sind oft günstiger als Innenschächte in engen Treppenhäusern.
Ja. Das KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen) fördert Aufzug-Nachrüstungen mit zinsgünstigen Darlehen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich können Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-B (Investitionszuschuss Barrierefreiheit) von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit beantragt werden.
Ja. Aufzugs-Nachrüstungen sind in Bayern baugenehmigungspflichtig, wenn ein neuer Aufzugsschacht errichtet wird. Bei Innen-Aufzügen ohne neue Schachterrichtung kann eine vereinfachte Genehmigung ausreichen. Zuständig ist das Landratsamt des jeweiligen Landkreises.
Gemäß DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen) muss eine barrierefreie Aufzugskabine mindestens 1,10 m × 1,40 m groß sein. Die Schachttür muss mindestens 0,90 m breit sein. Rollstuhlgerechte Aufzüge (DIN EN 81-70, Typ 2) erfordern 1,10 m × 1,40 m Kabinengröße.
Ja, messbar. In der Metropolregion Nürnberg liegt der Mietaufschlag für Wohnungen im Obergeschoss mit Aufzug gegenüber Wohnungen ohne Aufzug bei 3-8 % (Gutachterausschuss-Daten 2025). Bei älteren Mietern (65+) ist Aufzug zunehmend ein Mietentscheidungskriterium.
Verantwortliche Redaktion
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Hinweis zum Inhalt
Dieser Ratgeber-Beitrag dient der allgemeinen Information rund um den Immobilienmarkt in Nürnberg und Umgebung. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine fachkundige Wertermittlung im Einzelfall. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen zertifizierten Sachverständigen.
Marktdaten, Preisangaben und gesetzliche Regelungen können sich kurzfristig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte.
Stand des Artikels: 25. Juni 2026
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