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Warmmiete - Die Warmmiete, auch Bruttowarmmiete genannt, bezeichnet die monatliche Gesamtmiete, die ein Mieter an den Vermieter zahlt. Sie setzt sich aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den Nebenkosten (Betriebskostenvorauszahlung) zusammen und bildet damit die tatsächliche monatliche Belastung des Mieters ab.
Die Warmmiete besteht aus zwei Hauptkomponenten. Die Kaltmiete ist das Entgelt für die reine Nutzung der Wohnfläche und orientiert sich am örtlichen Mietspiegel, der Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Lage. Die zweite Komponente bilden die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Vermieter monatlich erhebt, um die laufenden Bewirtschaftungskosten der Immobilie zu decken.
Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter anderem Heizung und Warmwasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Gartenpflege und Hausmeisterdienste. Nicht alle Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden: Instandhaltungsrücklagen, Verwaltungskosten und Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters.
Die Betriebskostenvorauszahlung basiert auf einer Schätzung der voraussichtlichen Jahreskosten. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die geleisteten Vorauszahlungen, schuldet der Mieter eine Nachzahlung. Liegen die Kosten unter den Vorauszahlungen, erhält der Mieter ein Guthaben zurück. Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen, andernfalls verfällt sein Nachforderungsanspruch.
Die Warmmieten in der Metropolregion Nürnberg sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen - getrieben von steigenden Kaltmieten einerseits und steigenden Energiekosten andererseits. Nach dem Energiepreisschock 2022/2023 haben insbesondere schlecht gedämmte Bestandsgebäude (Energieklassen G und H) mit hohen Heizkosten zu kämpfen, was die Warmmiete für Mieter in diesen Objekten erheblich belastet. Vermieter solcher Objekte stehen vor der Herausforderung, dass Mieter die Wohnungen trotz niedriger Kaltmiete wegen der hohen Nebenkosten als teuer empfinden. Eine energetische Sanierung kann helfen, die Warmmiete langfristig zu stabilisieren.
Ein zunehmend relevantes Konzept in der Vermietungspraxis ist die sogenannte Warmmietenneutralität. Dieses Prinzip besagt, dass sich die Warmmiete nach einer energetischen Modernisierung nicht erhöhen soll. Die durch die Modernisierung zulässige Mieterhöhung wird durch die eingesparten Heiz- und Energiekosten kompensiert. In der Praxis ist echte Warmmietenneutralität allerdings schwer erreichbar, da die tatsächlichen Einsparungen von individuellen Nutzungsgewohnheiten und Energiepreisentwicklungen abhängen. Vermieter sollten realistische Annahmen zugrunde legen und Mieter transparent über die zu erwartenden Veränderungen informieren.
Seit 2023 gilt zudem die gesetzliche Regelung zur CO₂-Kostenaufteilung (§ 9 CO₂KostAufG): Die Kosten für den CO₂-Preis auf Heizenergie werden zwischen Vermieter und Mieter geteilt - der Vermieteranteil hängt von der Energieeffizienzklasse des Gebäudes ab. In schlecht gedämmten Gebäuden (Klassen F, G, H) trägt der Vermieter einen höheren Anteil. Das schafft für Vermieter einen finanziellen Anreiz zur energetischen Sanierung.
In der Metropolregion Nürnberg liegt die durchschnittliche Warmmiete je nach Stadtteil und Baujahr deutlich auseinander. Während in gefragten Lagen wie der Altstadt, St. Johannis oder Erlangen-Zentrum höhere Kaltmieten den Löwenanteil ausmachen, schlagen in älteren Bestandsobjekten in Nürnberg-Südstadt oder Fürth-Ronhof vor allem hohe Heizkosten zu Buche. Wir empfehlen Vermietern, die Vorauszahlungen jährlich anhand der letzten Abrechnung anzupassen, um sowohl hohe Nachzahlungen als auch unverhältnismäßige Guthaben zu vermeiden. Mieter sollten bei der Wohnungssuche stets die Warmmiete als Vergleichsgröße heranziehen, da allein die Kaltmiete kein verlässliches Bild der monatlichen Belastung liefert.
Für Investoren und Kapitalanleger empfehlen wir, bei der Kaufentscheidung nicht nur die Kaltmietrendite zu betrachten, sondern auch die Energieeffizienz des Gebäudes zu berücksichtigen. Hohe Nebenkosten können die Vermietbarkeit beeinträchtigen und langfristig die Kaltmiete unter Druck setzen. Ein gut gedämmtes Gebäude erzielt in der Regel sowohl höhere Kaltmieten als auch geringere Leerstandsrisiken.
Die Warmmiete ergibt sich aus der Addition von Kaltmiete und monatlicher Betriebskostenvorauszahlung. Beispiel: Beträgt die Kaltmiete 700 Euro und die Vorauszahlung für Betriebskosten 200 Euro, liegt die Warmmiete bei 900 Euro. Die tatsächliche Jahresbelastung kann jedoch durch Nachzahlungen oder Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung abweichen.
Nein. Eine Erhöhung der Kaltmiete ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung. Die Betriebskostenvorauszahlung darf der Vermieter anpassen, wenn sich dies aus der letzten Abrechnung ergibt. Beide Bestandteile unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und dürfen nicht willkürlich geändert werden.
Wir empfehlen, zunächst die Betriebskostenabrechnung sorgfältig zu prüfen und Belegeinsicht beim Vermieter zu verlangen. Mieter haben das Recht, die zugrunde liegenden Rechnungen und Verträge einzusehen. Fehlerhafte Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kostenpositionen oder Rechenfehler sind häufige Ursachen für überhöhte Abrechnungen. Die Einspruchsfrist beträgt zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.
Der Nürnberger Mietspiegel weist ausschließlich Nettokaltmieten aus - also ohne Betriebskosten. Der Mietspiegel dient als Vergleichsmaßstab für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Die Betriebskosten werden separat vereinbart und abgerechnet. Achten Sie bei Wohnungsangeboten darauf, ob die genannte Miete eine Kalt- oder Warmmiete ist - beide Varianten sind in der Praxis anzutreffen, was Vergleiche erschwert.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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