Zum Inhalt springen

Warmmiete

Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung

Warmmiete - Die Warmmiete, auch Bruttowarmmiete genannt, bezeichnet die monatliche Gesamtmiete, die ein Mieter an den Vermieter zahlt. Sie setzt sich aus der Kaltmiete (Nettokaltmiete) und den Nebenkosten (Betriebskostenvorauszahlung) zusammen und bildet damit die tatsächliche monatliche Belastung des Mieters ab.

Zusammensetzung der Warmmiete

Die Warmmiete besteht aus zwei Hauptkomponenten. Die Kaltmiete ist das Entgelt für die reine Nutzung der Wohnfläche und orientiert sich am örtlichen Mietspiegel, der Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Lage. Die zweite Komponente bilden die Betriebskostenvorauszahlungen, die der Vermieter monatlich erhebt, um die laufenden Bewirtschaftungskosten der Immobilie zu decken.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) unter anderem Heizung und Warmwasser, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Aufzugswartung, Gartenpflege und Hausmeisterdienste. Nicht alle Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden: Instandhaltungsrücklagen, Verwaltungskosten und Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters.

Die Betriebskostenvorauszahlung basiert auf einer Schätzung der voraussichtlichen Jahreskosten. Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die geleisteten Vorauszahlungen, schuldet der Mieter eine Nachzahlung. Liegen die Kosten unter den Vorauszahlungen, erhält der Mieter ein Guthaben zurück. Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen, andernfalls verfällt sein Nachforderungsanspruch.

Entwicklung der Warmmieten in Nürnberg

Die Warmmieten in der Metropolregion Nürnberg sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen - getrieben von steigenden Kaltmieten einerseits und steigenden Energiekosten andererseits. Nach dem Energiepreisschock 2022/2023 haben insbesondere schlecht gedämmte Bestandsgebäude (Energieklassen G und H) mit hohen Heizkosten zu kämpfen, was die Warmmiete für Mieter in diesen Objekten erheblich belastet. Vermieter solcher Objekte stehen vor der Herausforderung, dass Mieter die Wohnungen trotz niedriger Kaltmiete wegen der hohen Nebenkosten als teuer empfinden. Eine energetische Sanierung kann helfen, die Warmmiete langfristig zu stabilisieren.

Warmmietenneutralität bei Modernisierung

Ein zunehmend relevantes Konzept in der Vermietungspraxis ist die sogenannte Warmmietenneutralität. Dieses Prinzip besagt, dass sich die Warmmiete nach einer energetischen Modernisierung nicht erhöhen soll. Die durch die Modernisierung zulässige Mieterhöhung wird durch die eingesparten Heiz- und Energiekosten kompensiert. In der Praxis ist echte Warmmietenneutralität allerdings schwer erreichbar, da die tatsächlichen Einsparungen von individuellen Nutzungsgewohnheiten und Energiepreisentwicklungen abhängen. Vermieter sollten realistische Annahmen zugrunde legen und Mieter transparent über die zu erwartenden Veränderungen informieren.

Seit 2023 gilt zudem die gesetzliche Regelung zur CO₂-Kostenaufteilung (§ 9 CO₂KostAufG): Die Kosten für den CO₂-Preis auf Heizenergie werden zwischen Vermieter und Mieter geteilt - der Vermieteranteil hängt von der Energieeffizienzklasse des Gebäudes ab. In schlecht gedämmten Gebäuden (Klassen F, G, H) trägt der Vermieter einen höheren Anteil. Das schafft für Vermieter einen finanziellen Anreiz zur energetischen Sanierung.

Praxis-Tipp für Nürnberg und die Metropolregion

In der Metropolregion Nürnberg liegt die durchschnittliche Warmmiete je nach Stadtteil und Baujahr deutlich auseinander. Während in gefragten Lagen wie der Altstadt, St. Johannis oder Erlangen-Zentrum höhere Kaltmieten den Löwenanteil ausmachen, schlagen in älteren Bestandsobjekten in Nürnberg-Südstadt oder Fürth-Ronhof vor allem hohe Heizkosten zu Buche. Wir empfehlen Vermietern, die Vorauszahlungen jährlich anhand der letzten Abrechnung anzupassen, um sowohl hohe Nachzahlungen als auch unverhältnismäßige Guthaben zu vermeiden. Mieter sollten bei der Wohnungssuche stets die Warmmiete als Vergleichsgröße heranziehen, da allein die Kaltmiete kein verlässliches Bild der monatlichen Belastung liefert.

Für Investoren und Kapitalanleger empfehlen wir, bei der Kaufentscheidung nicht nur die Kaltmietrendite zu betrachten, sondern auch die Energieeffizienz des Gebäudes zu berücksichtigen. Hohe Nebenkosten können die Vermietbarkeit beeinträchtigen und langfristig die Kaltmiete unter Druck setzen. Ein gut gedämmtes Gebäude erzielt in der Regel sowohl höhere Kaltmieten als auch geringere Leerstandsrisiken.

Häufige Fragen zur Warmmiete

Wie berechnet sich die Warmmiete?

Die Warmmiete ergibt sich aus der Addition von Kaltmiete und monatlicher Betriebskostenvorauszahlung. Beispiel: Beträgt die Kaltmiete 700 Euro und die Vorauszahlung für Betriebskosten 200 Euro, liegt die Warmmiete bei 900 Euro. Die tatsächliche Jahresbelastung kann jedoch durch Nachzahlungen oder Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung abweichen.

Darf der Vermieter die Warmmiete einfach erhöhen?

Nein. Eine Erhöhung der Kaltmiete ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig, etwa bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung. Die Betriebskostenvorauszahlung darf der Vermieter anpassen, wenn sich dies aus der letzten Abrechnung ergibt. Beide Bestandteile unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen und dürfen nicht willkürlich geändert werden.

Was tun bei einer unerwartet hohen Nebenkostennachzahlung?

Wir empfehlen, zunächst die Betriebskostenabrechnung sorgfältig zu prüfen und Belegeinsicht beim Vermieter zu verlangen. Mieter haben das Recht, die zugrunde liegenden Rechnungen und Verträge einzusehen. Fehlerhafte Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kostenpositionen oder Rechenfehler sind häufige Ursachen für überhöhte Abrechnungen. Die Einspruchsfrist beträgt zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Warm- und Kaltmiete im Mietspiegel?

Der Nürnberger Mietspiegel weist ausschließlich Nettokaltmieten aus - also ohne Betriebskosten. Der Mietspiegel dient als Vergleichsmaßstab für Mieterhöhungen nach § 558 BGB. Die Betriebskosten werden separat vereinbart und abgerechnet. Achten Sie bei Wohnungsangeboten darauf, ob die genannte Miete eine Kalt- oder Warmmiete ist - beide Varianten sind in der Praxis anzutreffen, was Vergleiche erschwert.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Verwandte Fachbegriffe

Aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung könnten diese Begriffe für Sie interessant sein.

Immobilie verkaufen in der Metropolregion: Nürnberg · Fürth · Erlangen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.