Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Vermietung & Verwaltung
Jahreskaltmiete ist die Summe aller im Laufe eines Jahres vereinnahmten Nettokaltmieten für eine Immobilie oder ein Immobilienportfolio - ohne Betriebskosten, ohne Heizkosten und ohne sonstige Nebenkostenvorauszahlungen. Sie ist die zentrale Bezugsgröße für Renditeberechnungen, Kaufpreisfaktoren und die steuerliche Bewertung von Mietobjekten. Die Jahreskaltmiete kann entweder die Ist-Miete (tatsächlich gezahlte Miete) oder die Sollmiete (marktüblich erzielbare Miete) abbilden.
Die Jahreskaltmiete ist die Rechengrundlage für die wichtigsten immobilienwirtschaftlichen Kennzahlen:
Im Ertragswertverfahren (§§ 27-34 ImmoWertV) - dem Standardverfahren zur Bewertung von Renditeobjekten - bildet die Jahreskaltmiete die Basis des Rohertrags. Sachverständige unterscheiden zwischen:
Liegt die Ist-Jahreskaltmiete erheblich unter der marktüblichen, wird im Gutachten ein Abschlag (für Mietanpassungsrisiko, Kündigungsschutz) vorgenommen. Liegt sie darüber, droht ein Aufschlag zugunsten des Mieters (Rückfallrisiko auf Marktmiete).
Eine besonders praxisrelevante Anwendung der Jahreskaltmiete ist die steuerliche Prüfung der verbilligten Vermietung. Wer eine Immobilie an Angehörige oder zu besonders günstigen Konditionen vermietet, muss prüfen, ob die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete erreicht. Liegt sie darunter, können die Werbungskosten nur anteilig geltend gemacht werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete (= Basis für die Jahreskaltmiete) entnimmt man dem qualifizierten Mietspiegel oder vergleichbaren Mietwertgutachten.
Für Eigentümer, die an Familienangehörige vermieten, ist dieser Schwellenwert daher regelmäßig zu überprüfen - insbesondere wenn sich die Marktmieten erhöhen, ohne dass die vereinbarte Miete angepasst wird.
Wer in Nürnberg oder dem Umland ein Mietobjekt kauft oder verkauft, sollte die Jahreskaltmiete stets in drei Varianten kennen: Ist-Jahreskaltmiete (heute), Soll-Jahreskaltmiete (nach möglicher Anpassung auf Mietspiegel) und Markt-Jahreskaltmiete (bei Neuvermietung). Die Differenz zwischen diesen drei Werten bestimmt das Wertsteigerungspotenzial und damit einen wesentlichen Teil des Verhandlungsspielraums beim Kaufpreis.
In der aktuellen Marktphase (2025) beobachten wir in Nürnberg, dass viele Bestandsobjekte mit Ist-Jahreskaltmieten weit unter dem Marktniveau verkauft werden. Das bietet Käufern Mieterhöhungspotenzial - aber nur im Rahmen der gesetzlichen Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren in Nürnberg). Wir analysieren für Sie die Mietpotenziale anhand des aktuellen Nürnberger Mietspiegels und unserer Marktdaten.
Die Jahreskaltmiete umfasst nur die Grundmiete (Nettokaltmiete) ohne Betriebskosten. Die Jahresmiete kann sowohl Warm- als auch Kaltmiete meinen; in der Praxis wird der Begriff oft synonym mit Jahreskaltmiete verwendet. Im professionellen Immobilienbereich ist die Jahreskaltmiete als Bezugsgröße vorzuziehen, da sie Betriebskosten aus der Renditeberechnung herauslässt.
Nein. Betriebskosten werden getrennt ausgewiesen und sind nicht Teil der Nettokaltmiete. Sie werden einmal jährlich über die Betriebskostenabrechnung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet; Überschüsse werden erstattet, Defizite vom Mieter nachgezahlt.
In der aktuellen Marktphase (2025) liegen die Kaufpreisfaktoren für Mehrfamilienhäuser in Nürnberg je nach Lage und Zustand zwischen 18 und 28 Jahresmieten. Premiumobjekte in zentralen Lagen oder mit geringem Instandsetzungsbedarf erzielen höhere Faktoren. Wir analysieren Ihnen auf Anfrage den marktüblichen Faktor für Ihr konkretes Objekt.
Bei leerstehendem Mietobjekt unterscheidet man die tatsächliche (Ist-)Jahreskaltmiete (Einnahmen aus vermieteten Einheiten) und die potenzielle (Soll-)Jahreskaltmiete bei Vollvermietung. Im Ertragswertverfahren wird ein Mietausfallwagnis (meist 2-5 % der Sollmiete) vom Jahresrohertrag abgezogen, um statistisch erwartbare Leerstandsphasen zu berücksichtigen.
Die Differenz zwischen Ist- und Soll-Jahreskaltmiete ist ein zentrales Argument in Kaufpreisverhandlungen. Ein Käufer, der erkennt, dass die aktuelle Miete deutlich unterhalb des Marktwertes liegt, kann dieses Potenzial in seine Renditekalkulation einbauen - muss dabei aber die gesetzliche Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren in Nürnberg) einplanen. Umgekehrt kann ein Verkäufer bei stark vermietetem Objekt mit gesichertem Mietstrom einen Aufschlag zum Liegenschaftszinswert durchsetzen. Die Analyse der drei Mietvarianten - Ist, Soll (nach Anpassung auf Mietspiegel) und Markt (bei Neuvermietung) - gibt beiden Parteien eine faktenbasierte Grundlage für die Preisfindung. Wir analysieren diese Kennzahlen im Rahmen unserer Kaufberatung für Investoren in der Metropolregion Nürnberg.
Bei Indexmietverträgen wird die Jahreskaltmiete nicht durch eine einmalige Staffel, sondern an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gebunden. Die Miete darf angepasst werden, wenn sich der Index seit der letzten Mietanpassung um einen vertraglich festgelegten Mindestprozentsatz verändert hat. In einem Inflationsumfeld mit VPI-Anstiegen von 5-8 % jährlich, wie zwischen 2022 und 2024 beobachtet, können Indexmietverträge erhebliche Mietsteigerungen ermöglichen - ohne die üblichen Beschränkungen durch Kappungsgrenze oder Mietpreisbremse. Vermieter, die langfristig stabile Mietentwicklungen anstreben, bevorzugen daher häufig Indexmietverträge, insbesondere bei Gewerbemietern. Bei Wohnraum sind Indexmietverträge ebenfalls zulässig, unterliegen aber den allgemeinen Mieterschutzvorschriften.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.