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Flurkarte

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Flurkarte - eine amtliche Karte des Katasteramts (Liegenschaftskataster), die Lage, Form und Größe aller Grundstücke und Flurstücke eines bestimmten Gebiets maßstabsgetreu darstellt. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die Zuordnung von Grundstücksgrenzen und ist ein unverzichtbares Dokument bei Immobilientransaktionen, Bauanträgen und Grundbucheintragungen.

Welche Informationen enthält die Flurkarte?

Die Flurkarte - auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt - zeigt eine Vielzahl grundstücksbezogener Informationen. Jedes Grundstück ist durch eine eindeutige Flurstücksnummer gekennzeichnet, die eine zweifelsfreie Identifikation ermöglicht. Darüber hinaus sind die Gebäudeumrisse aller auf dem Flurstück stehenden Bauwerke eingezeichnet, sodass sich die Bebauungssituation auf einen Blick erfassen lässt.

Die Karte enthält außerdem Angaben zur Nutzungsart der Flächen, etwa ob es sich um Wohnbaufläche, Ackerland oder Waldfläche handelt. Grenzen der Gemarkungen und Flure sind ebenfalls verzeichnet. Zusammen mit dem Liegenschaftsbuch, das die beschreibenden Daten zu jedem Flurstück führt, bildet die Flurkarte das amtliche Liegenschaftskataster.

Für Immobilienkäufer ist die Flurkarte besonders wertvoll, weil sie die tatsächlichen Grundstücksgrenzen aufzeigt. In der Praxis erleben wir immer wieder, dass Zäune, Hecken oder Mauern nicht exakt auf der Grundstücksgrenze stehen. Die Flurkarte schafft hier Klarheit. Auch beim Bauantrag verlangt die Baubehörde in der Regel einen aktuellen Auszug aus der Flurkarte als Bestandteil der Bauvorlagen.

Flurkarte, Lageplan und Bebauungsplan - die Unterschiede

Die Flurkarte wird häufig mit dem Lageplan oder dem Bebauungsplan verwechselt. Während die Flurkarte den Ist-Zustand der Grundstücke und Gebäude dokumentiert, zeigt der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Vorgaben der Gemeinde - also was auf einem Grundstück gebaut werden darf. Der amtliche Lageplan wiederum wird von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt und basiert auf der Flurkarte, enthält aber zusätzliche Informationen wie Höhenangaben und Baugrenzen. Für einen vollständigen Überblick vor dem Grundstückskauf empfehlen wir, alle drei Dokumente heranzuziehen.

Digitale Flurkarte und ALKIS in Bayern

Bayern führt das Liegenschaftskataster im modernen ALKIS-Format (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem). Dieses einheitliche Datenformat wurde schrittweise seit 2010 eingeführt und hat die frühere papierbasierte Flurkarte abgelöst. Die Daten werden laufend aktualisiert und können von Behörden, Notaren und - in einer eingeschränkten Ansicht - auch von der Öffentlichkeit abgerufen werden.

Die digitale Erfassung ermöglicht präzisere Grenzangaben und eine schnellere Aktualisierung bei Vermessungen. Dennoch gilt: Auch in ALKIS können ältere, nicht neu vermessene Grenzen noch auf historischen Messungen beruhen, die mit modernen GPS-Methoden nicht vollständig deckungsgleich sind. Bei grenzstreitigen Situationen ist immer eine amtliche Vermessung notwendig.

Praxis-Tipp für Nürnberg und Franken

In Bayern stellt das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung die Flurkarten bereit. Für die Metropolregion Nürnberg können Flurkarten bequem über den BayernAtlas oder das Geoportal Bayern online eingesehen werden - eine erste Orientierung ist dort sogar kostenlos möglich. Wer einen beglaubigten Auszug benötigt, etwa für den Notar oder einen Bauantrag, kann diesen beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Nürnberg beantragen. Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der Auskunft. Wir unterstützen unsere Kunden in der Region gerne bei der Beschaffung der relevanten Katasterunterlagen, damit beim Kauf oder Bauvorhaben keine offenen Fragen bleiben. Besonders vor dem Kauf von Grundstücken mit unklaren Grenzen - etwa in gewachsenen Dorfstrukturen im fränkischen Umland - ist ein aktueller Flurkartenauszug unverzichtbar.

Häufig gestellte Fragen

Wie aktuell ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte wird vom Katasteramt fortlaufend aktualisiert, etwa nach Grundstücksteilungen, Verschmelzungen oder Neuvermessungen. Dennoch kann es vorkommen, dass kürzlich errichtete Gebäude noch nicht erfasst sind. Wir empfehlen daher, beim Kauf stets einen möglichst aktuellen Auszug anzufordern und das Ausstellungsdatum zu prüfen.

Kann ich die Flurkarte online einsehen?

Ja, in Bayern ist eine Einsicht über den BayernAtlas und das Geoportal Bayern möglich. Dort lassen sich Flurstücke mit Flurstücksnummern und Gemarkungsgrenzen anzeigen. Für rechtsverbindliche Zwecke wie Grundbuchanträge oder Baugenehmigungen wird jedoch ein beglaubigter Auszug benötigt, der beim zuständigen Vermessungsamt beantragt werden muss.

Wozu braucht der Notar eine Flurkarte?

Bei der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufs dient die Flurkarte der eindeutigen Identifikation des Kaufgegenstands. Der Notar stellt anhand der Flurstücksnummer und Gemarkung sicher, dass Käufer und Verkäufer dasselbe Grundstück meinen. Ohne Flurkarte ist eine rechtssichere Beurkundung nicht möglich.

Wer darf eine Flurkarte anfordern?

Eigentümer eines Grundstücks können kostenfrei einen Flurstücksnachweis anfordern. Dritte - also Käufer, Makler, Architekten - können Auszüge gegen eine geringe Gebühr erhalten, benötigen dafür aber ein berechtigtes Interesse oder die Vollmacht des Eigentümers. Die genauen Regelungen sind im Bayerischen Vermessungsgesetz geregelt.

Was kostet ein amtlicher Flurkartenauszug in Bayern?

Die Gebühren richten sich nach der Bayerischen Vermessungsgebührenordnung (BayVermGebO). Ein einfacher Flurstücksnachweis in digitaler Form kostet je nach Auskunftsumfang und zuständigem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zwischen 15 und 40 Euro. Beglaubigte Ausdrucke für notarielle oder behördliche Zwecke sind etwas teurer. Die Beantragung kann in der Metropolregion Nürnberg persönlich beim Amt in Nürnberg (Alexanderstraße), postalisch oder in vereinfachter Form über das Online-Portal BayernAtlas erfolgen. Wer den Auszug für einen Bauantrag benötigt, sollte beim zuständigen Bauordnungsamt nachfragen, welches Format und welche Maßstabsebene verlangt wird - in der Regel ist ein beglaubigter Auszug im Maßstab 1:500 oder 1:1000 erforderlich. Bei komplexeren Grundstückssituationen mit mehreren Flurstücken oder unklaren Grenzverläufen empfehlen wir, einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hinzuzuziehen, der den Auszug fachkundig interpretiert.

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