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Flurstück ist die kleinste katasterrechtliche Einheit des amtlichen Liegenschaftskatasters in Deutschland. Es handelt sich dabei um einen geometrisch abgegrenzten, eindeutig bezeichneten Teil der Erdoberfläche, dem eine Flurstücksnummer innerhalb eines Flurs zugewiesen ist. Im Grundbuch wird jedes Flurstück als Objekt geführt, dem Eigentumsrechte, Dienstbarkeiten und Lasten zugeordnet sind.
Jedes Flurstück wird durch die Kombination aus Gemarkungsname, Flurnummer und Flurstücksnummer eindeutig identifiziert. Im notariellen Kaufvertrag lautet diese Angabe etwa: „Gemarkung Nürnberg, Flur 12, Flurstück 345/6.” Ein Flurstück kann einem einzelnen Eigentümer gehören oder im Miteigentum mehrerer Personen stehen. Es kann bebaut oder unbebaut sein und jede beliebige Größe aufweisen - von wenigen Quadratmetern bis zu mehreren Hektar.
Umgangssprachlich werden Flurstück und Grundstück oft gleichgesetzt, rechtlich sind es jedoch verschiedene Begriffe. Ein Grundstück im Rechtssinn ist die Buchungseinheit im Grundbuch; es kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Typisch ist etwa die Situation, dass ein Hausgrundstück aus zwei Flurstücken zusammengesetzt ist - dem bebauten Hauptflurstück und einem angrenzenden Gartenflurstück. Für den Kauf oder Verkauf ist stets die Gesamtheit der im Grundbuch gebuchten Flurstücke relevant.
Flurstücke entstehen bei der amtlichen Vermessung eines Gebiets. Im Laufe der Zeit können sie durch verschiedene Maßnahmen verändert werden:
Teilung: Ein Flurstück wird durch amtliche Vermessung in zwei oder mehr neue Flurstücke aufgeteilt. Typisches Beispiel: Ein Eigentümer möchte ein Hinterliegergrundstück abspalten und getrennt verkaufen. Die neuen Flurstücke erhalten neue Nummern; das alte Flurstück wird im Kataster als erloschen vermerkt.
Verschmelzung: Zwei oder mehr benachbarte Flurstücke desselben Eigentümers werden zu einem einzigen neuen Flurstück zusammengefasst. Das vereinfacht die Grundbuchführung und erleichtert eine einheitliche Bewirtschaftung.
Grenzänderung: Grenzen zwischen benachbarten Flurstücken werden durch amtliche Vermessung neu festgelegt. Dies kann notwendig sein, wenn alte Grenzen unklar sind oder wenn Flächen zwischen Eigentümern getauscht werden.
Flurstücke können geteilt oder mit benachbarten Flurstücken verschmolzen werden. Eine Teilung (z. B. um ein Hinterliegergrundstück zu verkaufen) erfordert eine amtliche Vermessung durch das zuständige Vermessungsamt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Anschließend werden die neuen Flurstücke im Kataster und im Grundbuch eingetragen. Die Kosten trägt in der Regel der Antragsteller.
Im Großraum Nürnberg kommt es häufig vor, dass ältere Immobilien aus mehreren historisch gewachsenen Flurstücken bestehen, die nie verschmolzen wurden. Vor einem Verkauf lohnt es sich, den aktuellen Katasterauszug beim ADBV Nürnberg einzuholen und zu prüfen, ob alle Flurstücke korrekt im Grundbuch eingetragen sind. Unstimmigkeiten können den Verkaufsprozess verzögern; wir helfen unseren Kunden, diese frühzeitig zu erkennen und zu klären. Besonders in alten Dorflagen der Umlandgemeinden (Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Roth) gibt es häufig Flurstücke mit historisch gewachsenen Grenzen, die seit Jahrzehnten nicht neu vermessen wurden und bei denen Grenzverlauf und physische Bebauung nicht immer deckungsgleich sind.
In Bayern erhalten Sie den amtlichen Katasterauszug (Flurstücks- und Eigentumsnachweis) beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) oder online über das Bayerische Vermessungsverwaltungsportal. Eigentümer können den Auszug kostenlos, Dritte gegen eine geringe Gebühr anfordern.
Ja. Wenn mehrere Personen gemeinsam Eigentümer eines Flurstücks sind, spricht man von Bruchteilseigentum (z. B. je ½) oder von einer Gesamthandsgemeinschaft (z. B. bei Erbengemeinschaften). Jeder Miteigentümer muss einem Verkauf des gesamten Grundstücks zustimmen.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie keinen Anteil an einem einzelnen Flurstück, sondern einen Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück des Gebäudes verbunden mit dem Sondereigentum an Ihrer Wohnung. Die genauen Flurstücksangaben finden sich in der Teilungserklärung und im Grundbuch.
Ja, ein Kaufvertrag über ein noch nicht amtlich vermessenes Teilgrundstück (z. B. bei einer geplanten Grundstücksteilung) kann notariell beurkundet werden. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch erfolgt jedoch erst, nachdem die amtliche Vermessung abgeschlossen und der Fortführungsnachweis erstellt wurde. Die Wartezeit kann mehrere Monate betragen.
Das Flurstück ist nicht nur eine katasterrechtliche, sondern auch eine planungsrechtliche Größe. Im Bebauungsplan werden Baufenster, Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) auf Flurstücksbasis festgesetzt. Wer prüfen möchte, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, muss daher die Flurstücksfläche kennen, um die zulässige Bebauungsfläche ausrechnen zu können.
Auch bei der Einheitsbewertung und der neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell (bzw. der bayerischen Grundsteuerreform 2025) ist die Flurstücksfläche Ausgangsgröße für die Berechnung des Grundsteuerwerts. In Bayern gilt das Flächenmodell, das allein auf der Fläche von Grundstück und Gebäude basiert - die genaue Flurstücksgröße aus dem Kataster ist damit unmittelbar steuerrelevant.
Wenn ein Grundstück im Rahmen einer Erbschaft oder eines Familienstreckungsgeschäfts auf mehrere Personen aufgeteilt werden soll, ist eine amtliche Teilung des Flurstücks oft unumgänglich. Die Teilung muss vom Vermessungsamt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden; anschließend erhalten die neuen Teilflächen eigene Flurstücksnummern und werden im Grundbuch separat eingetragen.
Gerade bei Erbengemeinschaften in der Metropolregion Nürnberg, die Ackerland oder ältere Hofstellen in den Umlandgemeinden geerbt haben, erleben wir in der Praxis häufig, dass eine Klärung der Flurstücksgrenzen der erste notwendige Schritt vor jedem Verkauf ist. Wir koordinieren diese Prozesse und sorgen dafür, dass alle Beteiligten - Erbengemeinschaft, Vermessungsamt und Notar - abgestimmt handeln.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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