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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Gelbe Liste (Altlasten) bezeichnet im bayerischen Altlastenrecht ein behördliches Verzeichnis von Grundstücken, bei denen ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten besteht, der bisher noch nicht abschließend untersucht wurde. Sie ist Teil des Altlastenkatasters und steht zwischen der „weißen Liste” (unverdächtige Grundstücke) und der „roten Liste” (bestätigte Altlastenflächen). Ein Eintrag in die gelbe Liste ist für Eigentümer, Käufer und Investoren ein bedeutsames Warnsignal.
In Bayern führt das Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen mit den Landratsämtern und kreisfreien Städten das Kataster der schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (KBSA). Dieses wird in drei Kategorien geführt:
Typische Ursachen für einen Eintrag in die gelbe Liste sind frühere industrielle Nutzungen, Tankanlagen, Chemikalienhandel, Galvanikbetriebe, Druckereien, Gießereien oder Deponien.
Ein Eintrag in die gelbe Liste ist kein automatisches Kaufhindernis, aber ein ernstes Signal, das eine Due Diligence erfordert:
Im Kaufvertrag sollten Altlastenfragen ausdrücklich geregelt sein - insbesondere, wer die Kosten einer Voruntersuchung trägt und was bei Bestätigung einer Altlast gilt.
Ist ein Grundstück in der gelben Liste erfasst, sollte vor dem Kauf eine orientierende Untersuchung (Phase I: Recherche und Ortsbegehung) und ggf. eine Detailuntersuchung (Phase II: Bodenproben, Grundwasseranalyse) durchgeführt werden. Diese Untersuchungen werden von spezialisierten Gutachterbüros durchgeführt; die Ergebnisse entscheiden darüber, ob der Altlastverdacht entkräftet oder bestätigt wird.
Konkret läuft eine Altlastenuntersuchung in zwei Phasen ab:
Phase I (Orientierende Untersuchung): Historische Recherche zur früheren Grundstücksnutzung, Auswertung von Luftbildern und Archivunterlagen, Begehung des Grundstücks. Kosten: typisch 1.500 bis 5.000 Euro. Ergebnis: qualitative Einschätzung des Risikos.
Phase II (Detailuntersuchung): Bohrungen, Bodenprobenahmen, Grundwasseranalyse, Laborauswertungen. Kosten: stark variabel, je nach Grundstücksgröße und Untersuchungsumfang zwischen 5.000 und über 50.000 Euro. Ergebnis: quantitative Feststellung von Schadstoffbelastungen und deren Ausbreitung.
Im Grundsatz gilt: Wer den Schaden verursacht hat (Verhaltensstörer), muss für die Untersuchungs- und Sanierungskosten aufkommen. In der Praxis ist der Verursacher oft nicht mehr greifbar - Unternehmen wurden liquidiert, Eigentümer sind verstorben. In diesen Fällen greift die Zustandsstörerhaftung: Der aktuelle Grundstückseigentümer muss für Untersuchung und Sanierung aufkommen.
Käufer können sich durch vertragliche Regelungen schützen: Eine Haftungsfreistellung durch den Verkäufer für alle bekannten und unbekannten Altlasten, eine Pflicht des Verkäufers zur Voruntersuchung vor Kaufpreiszahlung oder eine Preisanpassungsklausel für den Fall bestätigter Altlasten.
Nürnberg hat als alter Industriestandort zahlreiche altlastverdächtige Flächen - besonders in den ehemaligen Industrie- und Gewerbegebieten im Süden (Hafen, Schweinau) und in der Nähe ehemaliger Bahnbetriebsanlagen. Auch in der Nürnberger Südstadt finden sich historische Gewerbeareale, die in der Nachkriegszeit industriell genutzt wurden und nunmehr für Wohnbebauung interessant sind.
Wer in solchen Lagen ein Grundstück kaufen oder entwickeln möchte, sollte das Altlastenkataster der Stadt Nürnberg (Umweltamt) frühzeitig einsehen. Wir weisen unsere Kunden bei jedem Grundstückskauf auf die Notwendigkeit hin, das Altlastenkataster zu prüfen - und koordinieren bei Bedarf die Beauftragung eines spezialisierten Umweltgutachters. In einem konkreten Nürnberger Projekt haben wir durch eine frühzeitige Altlastenuntersuchung vermieden, dass unser Käufer ein kontaminiertes Grundstück zu einem nicht angemessenen Preis erworben hätte - die Untersuchungskosten von 8.000 Euro verhinderten einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro.
In Nürnberg kann das Umweltamt (Abteilung Boden und Altlasten) oder das Landratsamt des jeweiligen Landkreises Auskunft geben. In Bayern können Eigentümer über das LfU Informationen zu ihrer Liegenschaft anfordern. Kreditinstitute und Notare fragen das Altlastenkataster häufig im Rahmen einer Immobilientransaktion ab.
Die Sanierungspflicht trifft grundsätzlich den Verursacher (Verhaltensstörer) und den Eigentümer (Zustandsstörer). Als Käufer, der von der Altlast wusste oder hätte wissen müssen, können Sie zur Sanierung verpflichtet werden. Deshalb ist eine vollständige Information vor dem Kauf und eine klare vertragliche Regelung im Kaufvertrag unerlässlich.
Ja. Wenn eine Untersuchung ergibt, dass keine schädlichen Bodenveränderungen vorliegen, wird das Grundstück aus der gelben Liste gestrichen und in die weiße Liste überführt. Die Behörde entscheidet auf Basis der Untersuchungsergebnisse. Eine solche Entlastung kann den Grundstückswert erheblich steigern und das Grundstück für Investoren und Banken wieder attraktiv machen.
In Bayern gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zuschüsse für die Altlastenuntersuchung und -sanierung, insbesondere wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist und eine öffentliche Nutzung (z. B. Wohnbebauung) beabsichtigt ist. Informationen erteilt das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie das Umweltamt der Stadt Nürnberg. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Behörde ist ratsam, da die Förderprogramme an Voraussetzungen geknüpft sind.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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