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Entwässerungsantrag - Ein Entwässerungsantrag ist ein Gesuch an die zuständige Gemeinde oder den Abwasserzweckverband, ein Grundstück an das öffentliche Abwasser- und Kanalisationsnetz anschließen zu dürfen. Er ist Voraussetzung für die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung und muss in der Regel vor Baubeginn gestellt werden. Der Entwässerungsantrag enthält Angaben zum Grundstück, zu den geplanten Abwassermengen und zur Entwässerungsanlage des Gebäudes.
Ein Entwässerungsantrag ist in folgenden Situationen notwendig:
Grundlage ist in Bayern die Wasserrechtsverordnung sowie die jeweilige kommunale Entwässerungssatzung.
Ein vollständiger Entwässerungsantrag enthält typischerweise:
Verfahrensablauf:
| Schritt | Zuständig | Dauer | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Antragstellung mit Planunterlagen | Eigentümer / Architekt | - | Eingang bei Behörde |
| Prüfung durch Tiefbauamt / Zweckverband | Behörde | 4-8 Wochen | Rückfragen oder Genehmigung |
| Erteilung Entwässerungsgenehmigung | Behörde | Sofort nach Prüfung | Bescheid mit Auflagen |
| Hausanschlussarbeiten | Zugelassener Fachbetrieb | Je nach Bauvorhaben | Anschluss hergestellt |
| Dichtigkeitsprüfung (§ 61 WHG) | Zertifizierter Betrieb | 1 Tag | Prüfprotokoll |
| Abnahme durch Netzbetreiber | Tiefbauamt / Versorger | 1-2 Wochen nach Fertigstellung | Freigabe Anschluss |
Bei der Planung der Entwässerung müssen Eigentümer zwischen zwei grundlegenden Systemen unterscheiden:
Mischsystem: Schmutzwasser und Regenwasser werden gemeinsam in einem Kanal geführt. Dieses System ist in älteren Stadtgebieten verbreitet, wird aber aufgrund der Überlastungsgefahr bei Starkregen zunehmend umgebaut. In Nürnberg bestehen in vielen Innenstadtbereichen noch Mischsysteme.
Trennsystem: Schmutzwasser und Regenwasser werden in getrennten Kanälen abgeführt. Das Regenwasser kann so dezentral versickert oder in Rückhaltebecken geleitet werden. In Neubaugebieten ist das Trennsystem heute Standard. Bei einem Trennsystem ist zu prüfen, ob Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert werden kann (Sickerschacht, Mulde) - das spart Abwassergebühren und entlastet das öffentliche Netz.
Auch die Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz NRW bzw. den entsprechenden bayerischen Regelungen wird zunehmend bedeutsam: Undichte Leitungen können Grundwasser verschmutzen und müssen instandgesetzt werden.
In der Stadt Nürnberg ist der Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt der Stadt Nürnberg (Abteilung Abwasser) zu stellen. Im Umland sind je nach Gemeinde unterschiedliche Zweckverbände zuständig - etwa der Abwasserzweckverband Raum Fürth oder der Knoblauchsland Wasserver- und Abwasserentsorgungsverband.
Wir empfehlen Bauherren, den Entwässerungsantrag frühzeitig (mindestens 6-8 Wochen vor Baubeginn) einzureichen, da Bearbeitungszeiten variieren und ohne Genehmigung keine Anschlussarbeiten durchgeführt werden dürfen. Die Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen ist in Bayern Pflicht - lassen Sie diese durch zertifizierte Kanalsanierungsbetriebe durchführen. Bei Altbauten in Nürnberg empfiehlt sich eine Kamerabefahrung der bestehenden Hausanschlüsse, um den Leitungszustand vor dem Kauf zu kennen. Schäden an der Anschlussleitung können teuer werden und liegen in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Der Antrag wird vom Grundstückseigentümer gestellt, in der Praxis jedoch oft vom beauftragten Architekten oder Fachplaner vorbereitet und eingereicht. Der Eigentümer muss den Antrag unterzeichnen und ist gegenüber der Behörde verantwortlich.
Eine Entwässerungsgenehmigung ist an das konkrete Vorhaben geknüpft und gilt grundsätzlich unbefristet, sofern das Gebäude und die genehmigten Anlagen nicht verändert werden. Bei wesentlichen Änderungen ist eine neue Genehmigung einzuholen.
Die Kosten setzen sich aus einer Anschlussgebühr (einmalig, nach Fläche oder Aufwand berechnet) und laufenden Abwassergebühren zusammen. In Nürnberg berechnet sich die Anschlussgebühr nach dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnis des Tiefbauamts. Zusätzlich fallen Kosten für die Hausanschlussleitung und die Abnahme an.
Unbedingt. Das Vorhandensein eines genehmigten Anschlusses an die öffentliche Kanalisation ist ein wesentliches Kriterium für die Bebaubarkeit und den Wert eines Grundstücks. Wir empfehlen, sich vor dem Kauf schriftlich vom Tiefbauamt bestätigen zu lassen, dass ein Anschluss besteht oder rechtlich gesichert ist. Ist kein Anschluss vorhanden, können erhebliche Kosten für die erstmalige Erschließung anfallen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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