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Entwässerungsantrag

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Entwässerungsantrag - Ein Entwässerungsantrag ist ein Gesuch an die zuständige Gemeinde oder den Abwasserzweckverband, ein Grundstück an das öffentliche Abwasser- und Kanalisationsnetz anschließen zu dürfen. Er ist Voraussetzung für die Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung und muss in der Regel vor Baubeginn gestellt werden. Der Entwässerungsantrag enthält Angaben zum Grundstück, zu den geplanten Abwassermengen und zur Entwässerungsanlage des Gebäudes.

Wann ist ein Entwässerungsantrag erforderlich?

Ein Entwässerungsantrag ist in folgenden Situationen notwendig:

  • Neubau: Jedes neu zu errichtende Gebäude muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden; der Antrag ist Teil der Baugenehmigungsunterlagen
  • Umbau und Erweiterung: Bei wesentlichen Umbauten (z. B. Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung) ist ein neuer oder ergänzender Antrag erforderlich
  • Ersterschließung: Wenn ein Grundstück erstmals an das Kanalnetz angeschlossen wird (z. B. bei Neubaugebieten)
  • Änderung der Entwässerungsanlage: Wenn Abwassermengen oder -arten sich wesentlich ändern (z. B. Gewerbeansiedlung mit Prozesswasser)

Grundlage ist in Bayern die Wasserrechtsverordnung sowie die jeweilige kommunale Entwässerungssatzung.

Inhalt und Ablauf des Antragsverfahrens

Ein vollständiger Entwässerungsantrag enthält typischerweise:

  • Angaben zum Grundstück (Adresse, Flurstück, Eigentümer)
  • Lageplan mit Grundstücks- und Gebäudegrenzen
  • Entwässerungsplan: Grundrisse mit Lage der Abwasserleitungen, Schächte und Anschlüsse
  • Berechnung der Abwassermengen (Schmutzwasser, Niederschlagswasser)
  • Angaben zum Entwässerungssystem (Trennsystem oder Mischsystem)
  • Nachweis der Dichtheit der Leitungen (Dichtigkeitsprüfung, § 61 WHG)

Verfahrensablauf:

  1. Antragstellung beim zuständigen Tiefbauamt oder Abwasserzweckverband
  2. Prüfung durch die Behörde (in der Regel 4-8 Wochen)
  3. Erteilung der Entwässerungsgenehmigung mit Auflagen
  4. Ausführung der Hausanschlussarbeiten durch zugelassene Fachbetriebe
  5. Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber

Entwässerungsantrag - Ablauf und Zuständigkeiten (Bayern)

SchrittZuständigDauerErgebnis
Antragstellung mit PlanunterlagenEigentümer / Architekt-Eingang bei Behörde
Prüfung durch Tiefbauamt / ZweckverbandBehörde4-8 WochenRückfragen oder Genehmigung
Erteilung EntwässerungsgenehmigungBehördeSofort nach PrüfungBescheid mit Auflagen
HausanschlussarbeitenZugelassener FachbetriebJe nach BauvorhabenAnschluss hergestellt
Dichtigkeitsprüfung (§ 61 WHG)Zertifizierter Betrieb1 TagPrüfprotokoll
Abnahme durch NetzbetreiberTiefbauamt / Versorger1-2 Wochen nach FertigstellungFreigabe Anschluss

Trennsystem und Mischsystem: Was Eigentümer wissen müssen

Bei der Planung der Entwässerung müssen Eigentümer zwischen zwei grundlegenden Systemen unterscheiden:

Mischsystem: Schmutzwasser und Regenwasser werden gemeinsam in einem Kanal geführt. Dieses System ist in älteren Stadtgebieten verbreitet, wird aber aufgrund der Überlastungsgefahr bei Starkregen zunehmend umgebaut. In Nürnberg bestehen in vielen Innenstadtbereichen noch Mischsysteme.

Trennsystem: Schmutzwasser und Regenwasser werden in getrennten Kanälen abgeführt. Das Regenwasser kann so dezentral versickert oder in Rückhaltebecken geleitet werden. In Neubaugebieten ist das Trennsystem heute Standard. Bei einem Trennsystem ist zu prüfen, ob Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickert werden kann (Sickerschacht, Mulde) - das spart Abwassergebühren und entlastet das öffentliche Netz.

Auch die Verpflichtung zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz NRW bzw. den entsprechenden bayerischen Regelungen wird zunehmend bedeutsam: Undichte Leitungen können Grundwasser verschmutzen und müssen instandgesetzt werden.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

In der Stadt Nürnberg ist der Entwässerungsantrag beim Tiefbauamt der Stadt Nürnberg (Abteilung Abwasser) zu stellen. Im Umland sind je nach Gemeinde unterschiedliche Zweckverbände zuständig - etwa der Abwasserzweckverband Raum Fürth oder der Knoblauchsland Wasserver- und Abwasserentsorgungsverband.

Wir empfehlen Bauherren, den Entwässerungsantrag frühzeitig (mindestens 6-8 Wochen vor Baubeginn) einzureichen, da Bearbeitungszeiten variieren und ohne Genehmigung keine Anschlussarbeiten durchgeführt werden dürfen. Die Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen ist in Bayern Pflicht - lassen Sie diese durch zertifizierte Kanalsanierungsbetriebe durchführen. Bei Altbauten in Nürnberg empfiehlt sich eine Kamerabefahrung der bestehenden Hausanschlüsse, um den Leitungszustand vor dem Kauf zu kennen. Schäden an der Anschlussleitung können teuer werden und liegen in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt den Entwässerungsantrag - Eigentümer oder Architekt?

Der Antrag wird vom Grundstückseigentümer gestellt, in der Praxis jedoch oft vom beauftragten Architekten oder Fachplaner vorbereitet und eingereicht. Der Eigentümer muss den Antrag unterzeichnen und ist gegenüber der Behörde verantwortlich.

Wie lange ist eine Entwässerungsgenehmigung gültig?

Eine Entwässerungsgenehmigung ist an das konkrete Vorhaben geknüpft und gilt grundsätzlich unbefristet, sofern das Gebäude und die genehmigten Anlagen nicht verändert werden. Bei wesentlichen Änderungen ist eine neue Genehmigung einzuholen.

Was kostet der Anschluss an die öffentliche Kanalisation?

Die Kosten setzen sich aus einer Anschlussgebühr (einmalig, nach Fläche oder Aufwand berechnet) und laufenden Abwassergebühren zusammen. In Nürnberg berechnet sich die Anschlussgebühr nach dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnis des Tiefbauamts. Zusätzlich fallen Kosten für die Hausanschlussleitung und die Abnahme an.

Muss ich bei einem Grundstückskauf prüfen, ob ein Entwässerungsanschluss vorhanden ist?

Unbedingt. Das Vorhandensein eines genehmigten Anschlusses an die öffentliche Kanalisation ist ein wesentliches Kriterium für die Bebaubarkeit und den Wert eines Grundstücks. Wir empfehlen, sich vor dem Kauf schriftlich vom Tiefbauamt bestätigen zu lassen, dass ein Anschluss besteht oder rechtlich gesichert ist. Ist kein Anschluss vorhanden, können erhebliche Kosten für die erstmalige Erschließung anfallen.

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