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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Erschließungszustand - Der Erschließungszustand beschreibt, in welchem Umfang ein Grundstück mit den für eine Bebauung notwendigen Infrastruktureinrichtungen versorgt ist. Er gibt an, ob und in welchem Maß ein Grundstück über Straßenzugang, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und ggf. Telekommunikation verfügt. Der Erschließungszustand ist ein wesentlicher Faktor für die Bewertung eines Grundstücks und bestimmt maßgeblich, welche Restkosten vor einer Bebauung noch anfallen.
In der Immobilienwirtschaft unterscheidet man typischerweise vier Erschließungsstufen:
1. Rohbauland (nicht erschlossen):
2. Baureifes Land / erschlossenes Grundstück:
3. Teilerschlossen:
4. Im Außenbereich (§ 35 BauGB):
| Erschließungsstufe | Anschlüsse vorhanden | Bebaubarkeit | Wert ggü. Vollerschlossen | Offene Kosten (Richtwert) |
|---|---|---|---|---|
| Vollerschlossen (baureifes Land) | Straße, Wasser, Kanal, Strom | Sofort möglich | Referenz (100 %) | Keine |
| Teilerschlossen | Teilweise (z. B. Straße + Strom) | Unter Auflagen | 70-85 % | 10.000-50.000 € |
| Rohbauland (im B-Plan) | Keine | Nach Erschließung | 50-80 % | 20.000-80.000 € |
| Außenbereich (§ 35 BauGB) | Keine | Nur privilegiert | <50 % | >100.000 € möglich |
Hinweis: Bodenrichtwerte (BORIS Bayern) gelten für beitragsfrei erschlossene Grundstücke. Bei Rohbauland sind Abschläge vorzunehmen (§ 6 ImmoWertV).
Der Erschließungszustand beeinflusst den Grundstückswert erheblich:
Prüfungshinweise beim Grundstückskauf:
Der Erschließungszustand ist ein zentrales Merkmal bei der Grundstücksbewertung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Gutachterausschuss berücksichtigt ihn bei der Ableitung von Bodenrichtwerten: Bodenrichtwerte gelten grundsätzlich für beitragsfrei erschlossene Grundstücke. Bei Rohbauland werden entsprechende Abschläge vorgenommen, die die noch ausstehenden Erschließungskosten widerspiegeln.
In der Praxis bedeutet das: Ein Rohbaugrundstück, für das Erschließungskosten von 30.000 Euro anfallen, sollte nicht nur um diesen Betrag günstiger sein als ein voll erschlossenes Grundstück - sondern auch um die Unsicherheit über den genauen Kostenbetrag und den Erschließungszeitpunkt.
In der Metropolregion Nürnberg entstehen laufend neue Baugebiete - etwa in Schwaig, Wendelstein, Schwarzenbruck oder im Nürnberger Norden. Wir empfehlen Kaufinteressenten in Neubaugebieten, den Erschließungszustand und die noch offenen Erschließungskosten als festen Bestandteil der Gesamtkostenkalkulation zu erfassen.
Gerade bei Grundstücken von privaten Verkäufern in Randlagen gibt es häufig noch ausstehende Anschlusskosten (z. B. Hausanschluss Breitband, Glasfaser), die schnell mehrere tausend Euro ausmachen. Das Tiefbauamt Nürnberg und die jeweiligen Gemeindeverwaltungen geben auf Anfrage Auskunft über den aktuellen Erschließungszustand. Wir empfehlen grundsätzlich, vor dem Kaufangebot eine schriftliche Bestätigung der Gemeinde über den Erschließungsstatus einzuholen - diese ist auch für die Finanzierungsplanung bei der Bank wichtig.
Eine vollständige Erschließung liegt vor, wenn alle für die Bebauung notwendigen öffentlichen Anlagen tatsächlich hergestellt und dem Grundstück zugänglich sind: Straße (benutzbar), Wasserversorgung (Anschluss möglich), Abwasserkanal (Anschluss möglich), Stromversorgung (Anschluss möglich). Die Gemeinde bestätigt den Erschließungszustand auf Anfrage schriftlich.
Die Kosten variieren je nach Lage, Entfernung zu vorhandener Infrastruktur und Umfang der Maßnahmen erheblich. Als Richtwert für eine normale Erschließung (Straße, Wasser, Kanal, Strom) können 20.000-80.000 Euro und mehr anfallen. Diese Kosten sind vor dem Kauf von Rohbauland einzuholen und zu verhandeln.
Nur sehr eingeschränkt. Nach § 30 BauGB darf ein Grundstück nur bebaut werden, wenn es erschlossen ist. Bei Teilerschlossen kann eine Baugenehmigung unter Auflagen erteilt werden (z. B. Baubeginn erst nach Fertigstellung der Erschließung). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist eine Bebauung grundsätzlich unzulässig, außer für privilegierte Vorhaben.
Faustformel: Ein voll erschlossenes Grundstück ist das Referenzobjekt zum Bodenrichtwert. Rohbauland liegt erfahrungsgemäß 20-50 % darunter, abhängig davon, wie konkret die Erschließung absehbar ist und wie hoch die ausstehenden Kosten sind. In begehrten Lagen der Metropolregion Nürnberg kann Rohbauland trotzdem teuer sein, weil die künftige Wertsteigerung nach Erschließung eingepreist wird.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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