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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Flur bezeichnet im Katasterwesen einen Teilbereich der Gemarkung, der aus einer zusammenhängenden Gruppe von Flurstücken besteht. Der Begriff hat damit eine doppelte Bedeutung: Im alltäglichen Sprachgebrauch meint er den Eingangsbereich einer Wohnung; im amtlichen Grundstücksrecht ist der Flur eine Gliederungsebene des Liegenschaftskatasters unterhalb der Gemarkung. Für Immobilientransaktionen ist stets die katasterrechtliche Bedeutung relevant.
Das Liegenschaftskataster gliedert das gesamte Staatsgebiet hierarchisch in Gemarkungen, Flure und Flurstücke. Jede Gemarkung entspricht in der Regel einer Gemeinde oder einem Gemeindeteil. Diese wiederum ist in mehrere Flure unterteilt, die mit einer Flurnummer bezeichnet sind. Innerhalb eines Flurs sind alle Flurstücke eindeutig nummeriert. Die vollständige Adresse eines Grundstücks im Kataster lautet daher: Gemarkung - Flurnummer - Flurstücksnummer.
Im Grundbuch und in amtlichen Lageplänen wird bei jedem Grundstück die Flurnummer angegeben. Beim Kauf einer Immobilie in Bayern ist die Flurnummer Bestandteil des notariellen Kaufvertrags und wird zur eindeutigen Identifikation des Grundstücks benötigt. Das Bayerische Vermessungsamt stellt die aktuellen Flurkarten über das Geodatenportal Bayern (BayernAtlas) öffentlich bereit, sodass Käufer Lage und Zuschnitt eines Flurstücks vorab prüfen können.
Historisch geht der Flurbegriff auf die mittelalterliche Dorfflur zurück - das gemeinsam genutzte Feld- und Wiesenland einer Dorfgemeinschaft außerhalb der Siedlung. Die heutigen Flurnummern im Kataster spiegeln diese historische Einteilung wider: Die Grenzen zwischen Fluren verlaufen häufig entlang alter Feld-, Bach- oder Waldgrenzen, die Jahrhunderte alt sind. Wer ein Grundstück in einem alten Dorfkern in der Metropolregion Nürnberg kauft, bemerkt gelegentlich, dass die Flurgrenzen noch die historischen Eigentums- und Nutzungsstrukturen abbilden.
In bestimmten Situationen - etwa bei der Erschließung neuer Baugebiete oder bei Umlegungsverfahren - werden Flurstücke und Fluren durch amtliche Verfahren neu geordnet (Flurneuordnung, Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB). Dabei erhalten Grundstücke neue Flurstücksnummern; die Flurgrenzen können sich ebenfalls verschieben. Eigentümer werden in dieses Verfahren einbezogen und erhalten einen Bescheid über die neue Katastereintragung.
Im Alltag bezeichnet „Flur” auch den Eingangs- oder Dielenbereich einer Wohnung. In der Wohnflächenberechnung nach WoFlV wird dieser Flur als vollwertige Wohnfläche angerechnet, sofern er die nötige Raumhöhe aufweist. Bei der Vermarktung von Wohnungen in Nürnberg sollte im Exposé klar sein, welche Bedeutung gemeint ist, um Missverständnisse mit Kaufinteressenten zu vermeiden.
Der Eingangsflur einer Wohnung ist oft ein unterschätzter Raumteil: In Gründerzeithäusern Nürnbergs sind die Dielen mitunter großzügig geschnitten und zählen vollwertig zur Wohnfläche, was bei der Flächenberechnung relevant ist.
Im Nürnberger Stadtgebiet und in den fränkischen Umlandgemeinden haben gewachsene Flurgrenzen historischen Ursprung. Bei Teilungen oder Zusammenlegungen von Grundstücken muss stets das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV Nürnberg) eingebunden werden. Die Bearbeitungszeiten für Vermessungsaufträge können mehrere Monate betragen; wir empfehlen, solche Maßnahmen frühzeitig vor einer geplanten Transaktion einzuleiten. Wir begleiten unsere Kunden bei der Klärung katasterrechtlicher Fragen und koordinieren bei Bedarf die Kommunikation mit dem Vermessungsamt, damit Kaufverträge reibungslos abgewickelt werden können.
Die Flurnummer ist im Grundbuchauszug und im amtlichen Lageplan vermerkt. Alternativ können Sie im BayernAtlas (geoportal.bayern.de) die Flurkarte kostenlos einsehen und Ihr Grundstück anhand der Adresse suchen.
Nein. Das Katasterwesen ist Ländersache; Bayern führt das Liegenschaftskataster im ALKIS-Format (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem). Die Begriffe Gemarkung, Flur und Flurstück sind aber bundesweit einheitlich geregelt.
Der Notar recherchiert die Flurnummer selbst anhand der Grundbuchdaten. Als Käufer sollten Sie jedoch überprüfen, ob das im Exposé beschriebene Grundstück mit der im Kaufvertrag angegebenen Flurstücksbezeichnung übereinstimmt.
Eine fehlerhafte Flurstücksbezeichnung im notariellen Kaufvertrag kann berichtigt werden, solange beide Parteien übereinstimmend dasselbe Grundstück gemeint haben. Der Notar nimmt eine Berichtigungserklärung vor. Im Extremfall - wenn die falsche Bezeichnung zu einem anderen Grundstück führt - wäre der Kaufvertrag unwirksam und müsste neu beurkundet werden.
Seit der Digitalisierung des Liegenschaftskatasters im ALKIS-System (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) sind Flur- und Flurstücksdaten in Bayern online einsehbar. Der BayernAtlas (geoportal.bayern.de) stellt die Flurkarte als freie Kartenebene bereit: Nutzer können die Ebene „Flurstücke” aktivieren und jedes Grundstück per Klick mit Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer identifizieren. Diese Möglichkeit ist für Kaufinteressenten, Eigentümer und Planer gleichermaßen nützlich.
Wer einen amtlich verbindlichen Nachweis benötigt - etwa für eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag - muss jedoch den Flurstücks- und Eigentumsnachweis beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) beantragen. Dieser enthält neben der Flurnummer auch die Flächenangabe, die Lagebezeichnung und die eingetragenen Eigentümer.
Im Nürnberger Stadtgebiet sind die Gemarkungen teilweise feinteilig strukturiert, was auf die historisch gewachsene Besiedlungsstruktur der fränkischen Region zurückgeht. Einzelne Stadtteile wie Mögeldorf, Wöhrd oder Ziegelstein entsprechen eigenen Gemarkungen mit eigenen Flureinteilungen. In den Umlandgemeinden - etwa in Feucht, Lauf an der Pegnitz oder Zirndorf - finden sich ebenfalls mehrere Flure innerhalb einer Gemarkung, die noch die alten Feldfluren der Dorfgemeinschaften widerspiegeln.
Für Bauvorhaben in Randgebieten, bei denen Flurstücke verschiedener Flure zusammengelegt oder neu erschlossen werden sollen, ist frühzeitig die Kommunikation mit dem ADBV sowie der zuständigen Baugenehmigungsbehörde zu suchen. Wir begleiten unsere Kunden bei solchen Projekten von der Katasterrecherche bis zum Notartermin.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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