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Bilanzwert - Der Bilanzwert (auch Buchwert) einer Immobilie ist der Wert, mit dem das Gebäude und das Grundstück in der Bilanz eines Unternehmens ausgewiesen werden. Er ergibt sich aus den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen. Der Bilanzwert weicht häufig erheblich vom aktuellen Marktwert ab - insbesondere bei langjährig gehaltenen Immobilien.
Die Berechnung folgt den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 253 ff. HGB):
Eine kritische Frage für bilanzierende Immobilieneigentümer ist die Einordnung von Sanierungsmaßnahmen: Erhaltungsaufwand (Instandhaltung) wird sofort als Aufwand verbucht und mindert den Gewinn im Jahr der Entstehung. Herstellungskosten (Verbesserung, Erweiterung) erhöhen den Bilanzwert und werden über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Die Abgrenzung ist in § 255 HGB geregelt und in der Praxis häufig Streitpunkt bei Betriebsprüfungen. Die Finanzbehörden prüfen große Sanierungsprojekte sorgfältig auf die korrekte Einordnung.
Der Bilanzwert ist ein historisch basierter Wert, der Marktwert dagegen ein stichtagsbezogener Wert. Bei Immobilien, die vor Jahrzehnten erworben wurden, liegt der Bilanzwert häufig weit unter dem aktuellen Marktwert - dies wird als stille Reserve bezeichnet. Beispiel: Ein 1990 für 500.000 Euro erworbenes Mehrfamilienhaus in Nürnberg hat nach 35 Jahren Abschreibung einen Bilanzwert von ca. 150.000 Euro (Grundstück) - der Marktwert liegt möglicherweise bei 1.500.000 Euro. Die stille Reserve beträgt somit 1.350.000 Euro.
Bei Veräußerung wird die stille Reserve aufgedeckt und muss versteuert werden - dies ist bei der Verkaufsplanung zu berücksichtigen.
Objekt: Mehrfamilienhaus Nürnberg-Mögeldorf, erworben 1995 für 450.000 Euro (Grundstück 120.000 Euro, Gebäude 330.000 Euro).
| Jahr | Restwert Gebäude (2 % p.a.) | Grundstückswert (konstant) | Buchwert gesamt | Marktwertvgl. |
|---|---|---|---|---|
| 1995 (Kauf) | 330.000 € | 120.000 € | 450.000 € | - |
| 2005 (nach 10 J) | 264.000 € | 120.000 € | 384.000 € | ca. 500.000 € |
| 2015 (nach 20 J) | 198.000 € | 120.000 € | 318.000 € | ca. 900.000 € |
| 2025 (nach 30 J) | 132.000 € | 120.000 € | 252.000 € | ca. 1.400.000 € |
Stille Reserve 2025: ca. 1.148.000 Euro - steuerlich relevant bei Veräußerung.
Wir empfehlen gewerblichen Immobilieneigentümern in der Metropolregion Nürnberg, den Bilanzwert ihrer Immobilien regelmäßig mit dem aktuellen Marktwert zu vergleichen. Hohe stille Reserven können bei einer Kreditverhandlung als zusätzliche Bonität dargestellt werden - viele Banken berücksichtigen den Marktwert bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Vor einem geplanten Verkauf sollte die steuerliche Belastung durch die Aufdeckung stiller Reserven genau kalkuliert und gegebenenfalls steueroptimierte Gestaltungen (Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, Übertragung auf Ersatzimmobilie) geprüft werden. In Nürnberg hat die Preisentwicklung der letzten 15 Jahre dazu geführt, dass Bestandsobjekte in gefragten Stadtteilen wie Erlenstegen, Mögeldorf oder St. Johannis erhebliche stille Reserven aufgebaut haben, die bei einer Unternehmensübergabe oder Nachfolgeplanung steuerlich relevant werden.
Weil der Bilanzwert auf den historischen Anschaffungskosten basiert und jährlich um die Abschreibung gemindert wird, während der Marktwert die aktuelle Nachfrage und Preisentwicklung widerspiegelt. In Regionen mit Wertsteigerung - wie den meisten deutschen Großstädten in den letzten Jahrzehnten - entsteht eine wachsende Lücke zwischen beiden Werten. In Nürnberg, das seit 2010 erhebliche Preissteigerungen erlebt hat, sind diese Lücken besonders ausgeprägt - Bilanzwerte aus dem Jahr 2000 bilden die heutige Marktlage gar nicht mehr ab.
Nein, nach deutschem Handelsrecht gilt das Anschaffungskostenprinzip - Immobilien dürfen nicht über die fortgeführten Anschaffungskosten hinaus aufgewertet werden (Zuschreibung maximal bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten). Nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) ist bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) möglich. Unternehmen, die IFRS anwenden - etwa börsennotierte Immobilien-AGs - weisen ihre Immobilien daher mit dem aktuellen Marktwert aus, was stille Reserven transparent macht.
Der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Bilanzwert (Buchwert) ist der Veräußerungsgewinn, der der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer unterliegt. Bei Kapitalgesellschaften kann der Gewinn durch eine Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) auf eine Ersatzimmobilie übertragen werden, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden - so lässt sich die Steuerbelastung zeitlich verschieben. Wir empfehlen, diese Gestaltungsoption frühzeitig mit einem Steuerberater zu besprechen, da die Fristen für die Reinvestition kurz sind und die Voraussetzungen streng geprüft werden.
Für Familienunternehmen und gewerbliche Immobilienbesitzer in der Metropolregion Nürnberg gewinnt der Bilanzwert bei der Nachfolgeplanung besondere Relevanz. Hohe stille Reserven - also die Differenz zwischen dem niedrigen Buchwert und dem aktuellen Marktwert - können bei einer Unternehmensübergabe oder Erbschaft erhebliche Steuerlasten auslösen. Wird ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft mit Immobilienvermögen vererbt oder verschenkt, werden die stillen Reserven häufig aufgedeckt und unterliegen der Einkommen- oder Erbschaftsteuer. Bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG können Immobilien zu Buchwerten in die nächste Generation übertragen werden, sofern bestimmte Behaltensfristen eingehalten werden - ein erheblicher Vorteil gegenüber dem direkten Eigentum. In der Praxis empfehlen wir Unternehmern mit Immobilienvermögen in Nürnberg und der Metropolregion, die Bilanzwerte ihrer Objekte mindestens alle drei Jahre mit dem aktuellen Marktwert zu vergleichen und frühzeitig eine steueroptimierte Nachfolgestrategie zu entwickeln. Dabei sollten Verkehrswertgutachten, Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses Nürnberg und die aktuellen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater bewertet werden.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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