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Bonitätsprüfung

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Bonitätsprüfung - Die Bonitätsprüfung ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Im Immobilienbereich wird sie von Banken vor der Darlehensvergabe und von Vermietern vor Abschluss eines Mietvertrags durchgeführt. Die Prüfung umfasst Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft, bestehende Verbindlichkeiten und Vermögensverhältnisse. Eine positive Bonitätsprüfung ist Voraussetzung für die Darlehenszusage und beeinflusst die Zinskonditionen.

Bonitätsprüfung bei der Immobilienfinanzierung

Banken prüfen die Bonität anhand mehrerer Kriterien:

  • Einkommensverhältnisse: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, Einkommensteuerbescheide, bei Selbständigen BWA und Bilanzen der letzten zwei bis drei Jahre
  • SCHUFA-Score: Der Score (0-100 %, wobei höhere Werte besser sind) fasst die Kredithistorie zusammen - negative Einträge (Mahnbescheide, Inkasso, Insolvenz) verschlechtern den Score erheblich
  • Bestehende Verbindlichkeiten: Laufende Kredite, Leasingverträge, Unterhaltspflichten und Bürgschaften werden von der Kapitaldienstfähigkeit abgezogen
  • Eigenkapital: Höhe und Herkunft des Eigenkapitals (Sparguthaben, Wertpapiere, Bausparvertrag, Schenkung)
  • Beschäftigungsstatus: Unbefristetes Angestelltenverhältnis wird bevorzugt, Beamte erhalten Bestnoten, Selbständige und Freiberufler müssen mehr nachweisen

Die Bank errechnet die Kapitaldienstfähigkeit: Das verfügbare Einkommen nach Abzug aller Lebenshaltungskosten und bestehenden Verpflichtungen muss die monatliche Darlehensrate mit einem Sicherheitspuffer abdecken.

Bonitätsprüfung bei der Vermietung

Vermieter dürfen und sollten die Bonität potenzieller Mieter prüfen:

  • Mieterselbstauskunft: Freiwillige Angaben zu Einkommen, Arbeitgeber und Mietrückständen
  • SCHUFA-Bonitätsauskunft: Der Mieter kann eine Verbraucherauskunft (kostenlos einmal jährlich über meineschufa.de) vorlegen
  • Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnung oder Einkommenssteuerbescheid - die Miete sollte maximal 30-35 % des Nettoeinkommens betragen
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietrückstände bestehen

Scoring-Modelle und ihre Grenzen

Die SCHUFA und andere Auskunfteien nutzen statistische Scoring-Modelle, die aus Vergangenheitsdaten die Wahrscheinlichkeit berechnen, mit der eine Person ihre Verbindlichkeiten pünktlich erfüllt. Diese Modelle haben Stärken - sie sind schnell und vergleichbar - aber auch Grenzen: Neueinwanderer, Selbständige in der Gründungsphase oder Personen mit wenig Kredithistorie werden durch gängige Scores oft schlechter bewertet, obwohl sie kreditwürdig sind. Wer mit einem niedrigen Score konfrontiert ist, sollte zunächst eine kostenlose Eigenauskunft anfordern und fehlerhafte Einträge korrigieren lassen.

Typische Bonitätsprüfung bei Immobilienfinanzierung - Unterlagen im Überblick

UnterlagenkategorieDokumentZeitraum
Einkommensnachweise (Angestellte)GehaltsabrechnungenLetzte 3 Monate
Einkommensnachweise (Selbständige)BWA, Einkommensteuerbescheid, BilanzenLetzte 2-3 Jahre
SteuernachweiseEinkommensteuerbescheidLetzte 2 Jahre
SCHUFA-AuskunftVerbraucherauskunft oder BankauskunftAktuell
EigenkapitalnachweisKontoauszüge, Depotauszug, BausparvertragAktuell
Bestehende VerbindlichkeitenKreditverträge, LeasingverträgeAktuell
ObjektunterlagenGrundbuchauszug, Grundriss, WohnflächenberechnungAktuell
Mieteinnahmen (bei Kapitalanlage)Mietvertrag + BetriebskostenabrechnungAktuell

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wir empfehlen Vermietern in der Metropolregion Nürnberg, bei der Mieterauswahl systematisch vorzugehen: Mieterselbstauskunft, SCHUFA-Bonitätsauskunft und Gehaltsnachweis bilden die Mindestprüfung. Die Faustregel „Kaltmiete maximal ein Drittel des Nettoeinkommens” schützt vor Mietausfällen. Datenschutzrechtlich dürfen Sie diese Unterlagen erst vom engeren Bewerberkreis (nach Besichtigung) anfordern, nicht von allen Interessenten. In Nürnberg ist der Wohnungsmarkt angespannt - bei mehreren gleichwertigen Bewerbern empfehlen wir, die Bonität sachlich zu vergleichen und die Entscheidung schriftlich zu dokumentieren, um möglichen Vorwürfen der Diskriminierung zu begegnen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein guter SCHUFA-Score?

Ein SCHUFA-Score von 97,5 % und höher gilt als sehr gut und signalisiert ein minimales Ausfallrisiko. Werte zwischen 95 und 97,5 % sind gut, darunter steigt das Risiko. Ein Score unter 90 % erschwert die Kreditvergabe erheblich. Der Score basiert auf Zahlungshistorie, Kreditanzahl, Laufzeiten und etwaigen Negativmerkmalen. Wichtig: Der Score ist keine absolute Garantie - selbst Personen mit sehr gutem Score können in Zahlungsschwierigkeiten geraten, etwa durch Jobverlust oder Scheidung.

Kann ich meine Bonität verbessern?

Ja - durch pünktliche Zahlung aller Rechnungen, Reduktion laufender Kredite, Kündigung nicht genutzter Kreditkarten und Korrektur fehlerhafter SCHUFA-Einträge. Vor einer Immobilienfinanzierung empfehlen wir, die eigene SCHUFA-Auskunft zu prüfen und fehlerhafte Einträge berichtigen zu lassen - dies kann mehrere Wochen dauern, lohnt sich aber, wenn dadurch bessere Kreditkonditionen erreichbar werden. Auch eine längere Berufsstabilität und der Aufbau von Eigenkapital verbessern die Bonität nachhaltig.

Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?

Der Vermieter darf den Mieter um eine SCHUFA-Selbstauskunft bitten, aber nicht eigenständig bei der SCHUFA anfragen. Die Vorlage ist freiwillig - allerdings kann der Vermieter die Ablehnung als negatives Signal werten. Datenschutzrechtlich genügt die Verbraucherauskunft (ohne detaillierte Kredithistorie), die der Mieter selbst bei der SCHUFA abruft. In Nürnberg ist es in einem umkämpften Wohnungsmarkt üblich, dass Bewerber proaktiv eine SCHUFA-Auskunft vorlegen - das stärkt die eigene Bewerbung erheblich.

Wer als Vermieter mehrere Bewerber für eine Wohnung in Nürnberg hat, sollte die Bonitätsprüfung standardisiert und dokumentiert durchführen - das schützt vor möglichen Anfechtungen der Ablehnung und stärkt die rechtliche Absicherung bei der Mieterauswahl.

Welche besonderen Anforderungen stellen Banken bei der Finanzierung eines Mehrfamilienhauses?

Bei der Finanzierung von Mehrfamilienhäusern als Kapitalanlage prüfen Banken zusätzlich zur persönlichen Bonität die Objektqualität: Mieteinnahmen, Leerstandsquote, Instandhaltungszustand und Lage fließen in die Bewertung ein. Die Kreditentscheidung basiert auf dem Beleihungswert des Objekts, der in der Regel 10-20 % unter dem Kaufpreis angesetzt wird. Für Selbständige und Freiberufler, die ein Mehrfamilienhaus finanzieren möchten, gelten besonders strenge Nachweispflichten: Bilanzen und Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre, aktuelle BWA sowie ein Nachweis stabiler Unternehmensgewinne sind Mindestanforderung. Wer als Selbständiger in Nürnberg eine Kapitalanlage finanzieren möchte, sollte frühzeitig einen Finanzierungsberater einbeziehen, der auf Selbständigenfinanzierungen spezialisiert ist - da die Anforderungen von Bank zu Bank erheblich variieren.

Bonitätsprüfung und Datenschutz: Was der Vermieter beachten muss

Die Bonitätsprüfung bei der Mieterauswahl berührt das Recht der Bewerber auf informationelle Selbstbestimmung. Der Vermieter darf nur die Informationen erheben, die zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit notwendig sind. Fragen nach Krankheiten, Schwangerschaften, politischen Überzeugungen oder der Religion sind unzulässig und können zu Schadensersatzansprüchen führen. Die erhobenen Bonitätsdaten dürfen ausschließlich für die Mieterauswahl verwendet und müssen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht werden. In Nürnberg empfehlen wir Vermietern, einen standardisierten Bewerbungsbogen zu verwenden, der nur rechtlich zulässige Fragen enthält, und für alle Bewerber denselben Prüfprozess anzuwenden. Ein einheitlicher, dokumentierter Prozess schützt vor Vorwürfen der Diskriminierung und erleichtert die Entscheidungsfindung bei mehreren gleichermaßen geeigneten Bewerbern.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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