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Versiegelung (Boden)

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Versiegelung (Boden) - Bodenversiegelung bezeichnet das Abdecken des natürlichen Bodens mit wasserundurchlässigen Materialien wie Asphalt, Beton, Pflaster oder Gebäuden. Sie verhindert das Versickern von Regenwasser, unterbindet den Gasaustausch des Bodens und zerstört Lebensraum. Im Bau- und Planungsrecht ist die Versiegelung durch die Grundflächenzahl (GRZ) reguliert, und Grundstückseigentümer müssen für versiegelte Flächen häufig eine Niederschlagswassergebühr zahlen.

Ökologische und klimatische Auswirkungen

Die Bodenversiegelung zählt zu den gravierendsten Eingriffen in das natürliche Bodensystem. Versiegelter Boden kann kein Regenwasser aufnehmen - es fließt oberflächlich ab und muss von der Kanalisation bewältigt werden. Bei Starkregenereignissen führt das zu Überflutungen, da die Kanalkapazität schnell erschöpft ist. Gleichzeitig fehlt das natürliche Puffervermögen des Bodens für die Grundwasserneubildung, was langfristig die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt.

In Städten verstärkt Versiegelung den sogenannten Wärmeinseleffekt: Asphalt und Beton speichern tagsüber Wärme und geben sie nachts ab, was die nächtliche Abkühlung verhindert. Nürnberg hat in einer Studie zum Klimaanpassungskonzept festgestellt, dass dicht versiegelte Stadtteile wie Gostenhof oder die Innenstadt in Hitzesommern um mehrere Grad wärmer sind als Grünanlagen wie der Stadtpark Marienberg - mit direkten gesundheitlichen Folgen für die Bewohner.

Für Grundstückseigentümer ist die Versiegelung daher nicht nur eine baurechtliche Frage, sondern auch eine Frage der Klimaresilienz des eigenen Objekts. Weniger Versiegelung bedeutet kühlere Grundstücke, geringere Überflutungsgefahr und niedrigere Abwassergebühren.

Baurechtliche Regulierung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) begrenzt die zulässige Versiegelung über die Grundflächenzahl (GRZ): Sie gibt an, welcher Anteil des Grundstücks maximal bebaut (versiegelt) werden darf. Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) beträgt die GRZ maximal 0,4 (40 Prozent der Grundstücksfläche), im Mischgebiet (MI) 0,6, im Urbanen Gebiet (MU) bis 0,8. Mit Nebenanlagen (Garagen, Zufahrten, Stellplätze) darf die GRZ um bis zu 50 Prozent überschritten werden - im WA also maximal 0,6.

In Bebauungsplänen können strengere Werte festgesetzt werden; manche Kommunen schreiben zudem Mindestbegrünungsgrade vor oder verlangen für jede neue versiegelte Fläche eine Ausgleichsmaßnahme (z. B. Entsiegelung an anderer Stelle oder Schaffung von Grünflächen). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert grundsätzlich einen Ausgleich für alle Neuversiegelungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

Überschreitungen der GRZ ohne Genehmigung können als Schwarzbau gewertet werden und zu Rückbauanordnungen führen. Bei Grundstückskäufen empfehlen wir daher, die tatsächliche Versiegelung mit dem genehmigten Umfang abzugleichen - besonders bei Grundstücken mit großen Terrassen, ausgedehnten Pflasterflächen oder zusätzlichen Carports.

Niederschlagswassergebühr

In vielen Kommunen zahlen Grundstückseigentümer eine Niederschlagswassergebühr (gesplittete Abwassergebühr) auf Basis der versiegelten Fläche. Die Gebühr beträgt in Nürnberg ca. 0,80-1,20 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche und Jahr. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 200 Quadratmeter Dachfläche, 40 Quadratmeter Terrasse und 30 Quadratmeter Einfahrt entstehen jährliche Gebühren von rund 200 bis 300 Euro.

Wird die versiegelte Fläche reduziert - zum Beispiel durch Entsiegelung von Parkplätzen, Anlage von Gründächern oder Versickerungsmulden - sinkt die Gebühr entsprechend. Gründächer werden in vielen Kommunen mit einem reduzierten Abflussbeiwert berechnet (50 bis 70 Prozent statt 100 Prozent), weil das Substrat einen Teil des Regenwassers zurückhält und verdunstet. Eigentümer, die Entsiegelungsmaßnahmen durchführen, sollten dies bei den Stadtentwässerungsbetrieben Nürnberg melden, um die Gebührenreduzierung zu erhalten.

Entsiegelung und Förderung

Die Entsiegelung von Grundstücksflächen wird in Nürnberg durch das städtische Klimaanpassungsprogramm gefördert. Förderfähige Maßnahmen umfassen die Anlage von Gründächern, den Umbau von Vollpflasterflächen in wasserdurchlässige Beläge (Rasengittersteine, Schotterrasen), die Schaffung von Versickerungsmulden und die Begrünung von Fassaden.

Die Investitionskosten für typische Entsiegelungsmaßnahmen: Aufbrechen von Asphalt und Anlage einer Grünfläche ca. 30-60 Euro pro Quadratmeter; Austausch von Vollpflaster gegen Rasengittersteine ca. 40-70 Euro pro Quadratmeter; extensive Gründachbegrünung ca. 50-100 Euro pro Quadratmeter. Die Amortisation errechnet sich aus der jährlichen Ersparnis bei der Niederschlagswassergebühr plus etwaiger Förderung - bei größeren Flächen ist die Rechnung oft positiv.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg

Wir empfehlen Eigentümern in der Metropolregion Nürnberg, die versiegelte Fläche ihres Grundstücks zu überprüfen und Entsiegelungspotenziale zu nutzen. In Nürnberg lässt sich die Niederschlagswassergebühr durch einfache Maßnahmen senken: Rasengittersteine statt Vollpflaster für Stellplätze, Gründächer auf Garagen und Nebengebäuden, Versickerungsmulden für Dachflächenwasser.

Für Käufer von Grundstücken und Bestandsimmobilien empfehlen wir, die tatsächliche Versiegelung zu erfassen und mit dem baurechtlich zulässigen Maß abzugleichen. Insbesondere in älteren Wohngebieten in Nürnberg (Erlenstegen, Mögeldorf, Zerzabelshof) wurden Gärten über Jahrzehnte sukzessive mit Terrassen, Garagenzufahrten und Pflasterflächen bebaut - oft über die zulässige GRZ hinaus. Die Stadt Nürnberg fördert Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen des Klimaanpassungsprogramms. Sprechen Sie uns an - wir beraten Eigentümer und Käufer auch zu baurechtlichen Fragen der Grundstücksnutzung.

Häufig gestellte Fragen

Was zählt als versiegelte Fläche?

Als versiegelt gelten: Gebäudeflächen (Dachprojektion), Asphalt- und Betonflächen, Pflasterflächen mit fugendichter Verlegung, Terrassenplatten auf Mörtel und sonstige wasserundurchlässige Beläge. Nicht versiegelt gelten: Rasenflächen, Kiesflächen, Rasengittersteine, Schotterrasen, Gründächer (zählen als teilversiegelt mit reduziertem Abflussbeiwert) und Flächen mit angeschlossener Versickerungsanlage. Die genaue Definition variiert je nach Kommune - die Stadtentwässerung Nürnberg stellt auf ihrer Website eine Berechnungshilfe zur Verfügung.

Kann ich eine Baugenehmigung erhalten, wenn die GRZ überschritten ist?

Eine Überschreitung der GRZ ist nur im Rahmen der gesetzlich zulässigen Überschreitungsmöglichkeiten durch Nebenanlagen erlaubt. Darüber hinaus kann eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB beantragt werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden. Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) orientiert sich die zulässige Versiegelung am Maß der Umgebungsbebauung. Befreiungen werden restriktiv erteilt - planen Sie keine größeren Versiegelungsmaßnahmen ohne vorherige Bauvoranfrage beim Stadtplanungsamt Nürnberg.

Was kostet eine Entsiegelung?

Die Kosten hängen vom Umfang ab: Aufbrechen von Asphalt oder Beton und Anlage einer Grünfläche kostet ca. 30-60 Euro pro Quadratmeter. Austausch von Vollpflaster gegen Rasengittersteine ca. 40-70 Euro pro Quadratmeter. Gründach auf einer Garage: ca. 50-100 Euro pro Quadratmeter für extensive Begrünung. Die Investition amortisiert sich durch die Einsparung bei der Niederschlagswassergebühr - bei 100 Quadratmeter Entsiegelung spart man in Nürnberg ca. 80 bis 120 Euro pro Jahr; dazu kommen etwaige Fördermittel der Stadt, die die Amortisationszeit deutlich verkürzen können.

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