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Die Management-Fee ist eine laufende Vergütung, die an einen externen oder internen Dienstleister für die strategische oder operative Verwaltung von Immobilien oder Immobilienfonds gezahlt wird - sie vergütet nicht eine einmalige Transaktion (wie die Maklercourtage), sondern die dauerhaft erbrachte Managementleistung. Im Bereich der gewerblichen Immobilien und der Kapitalanlage unterscheidet man zwischen Asset Management Fee (strategische Steuerung des Portfolios), Property Management Fee (operative Hausverwaltung) und Fund Management Fee (Fondsebene bei Immobilienfonds). Für Privatanleger und Eigentümer kleinerer Portfolios tritt der Begriff vor allem im Kontext von Immobilienverwaltungsverträgen auf.
In der gewerblichen Immobilienwirtschaft berechnet das Asset Management typischerweise 0,3-1,0 % des verwalteten Immobilienvermögens als jährliche Fee. Das Property Management - also die operative Verwaltung von Wohn- und Gewerbeeinheiten, Mieterbetreuung, Betriebskostenabrechnung - wird entweder als Prozentsatz der Miete (3-8 % der Netto-Kaltmiete) oder als Pauschale je Einheit abgerechnet.
Bei WEG-Verwaltungen spricht man eher von einer Hausgeldverwaltungsgebühr; der Begriff Management-Fee ist hier seltener, wird aber von professionellen WEG-Verwaltern für umfassende Leistungspakete genutzt. Die Marktpreise für professionelle WEG-Verwaltung in der Metropolregion Nürnberg liegen bei 20-35 € pro Einheit und Monat, je nach Leistungsumfang. Für Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung) sind 4-8 % der Nettokaltmiete üblich.
Für gewerbliche Immobilieneigentümer und -gesellschaften ist die Management-Fee als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig und mindert den steuerpflichtigen Gewinn. Für private Vermieter, die ihre Immobilien durch einen Verwalter betreuen lassen, sind die Verwaltungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar (§ 9 EStG). Die Abzugsfähigkeit setzt voraus, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde, eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Fee nicht unangemessen hoch ist.
Wichtig: Innerhalb von Konzernstrukturen oder Familiengesellschaften müssen Management-Fees einem Fremdvergleich standhalten - zu hohe Vergütungen zwischen verbundenen Unternehmen können als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden. Das Finanzamt kann in solchen Fällen die steuerliche Anerkennung versagen, was zu Steuernachzahlungen und Zinsen führen kann. Eine klare vertragliche Grundlage und marktübliche Preise sind hier entscheidend.
Ein häufiger Fehler bei der Beauftragung von Hausverwaltungen ist die unklare Abgrenzung zwischen inkludierten Grundleistungen und zusätzlichen Leistungen, für die separate Vergütungen anfallen. Typische Grundleistungen sind: Mietverwaltung (Mieterkorrespondenz, Mahnung, Betriebskostenabrechnung), Buchhaltung und Reporting sowie die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen bis zu einer definierten Schwelle.
Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden: Wohnungsübergaben, Vermietung (oft als Prozentsatz einer Monatsmiete), Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen, rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern oder Sondereigentümerversammlungen. Lesen Sie den Verwaltervertrag sorgfältig und vergleichen Sie Leistungsumfang und Gesamtkosten verschiedener Anbieter.
Wenn Sie mehrere Mietobjekte in Nürnberg und der Metropolregion besitzen und die Verwaltung auslagern möchten, vergleichen Sie nicht nur die Höhe der Management-Fee, sondern vor allem die enthaltenen Leistungen. Eine günstige Fee mit vielen Zusatzkosten (z. B. für Nebenkostenabrechnungen, Wohnungsübergaben, Handwerkerkoordinierung) kann teurer sein als eine höhere Pauschalgebühr mit Vollservice.
Wir empfehlen, die Leistungsbeschreibung im Verwaltungsvertrag genau zu lesen und auf eine klare Regelung von Zusatzleistungen zu achten. Für Portfolios ab 5-10 Einheiten lohnt es sich in der Regel, einen professionellen Verwalter einzusetzen - die Zeitersparnis und die professionelle Abwicklung überwiegen die Kosten der Management-Fee deutlich.
Beide Begriffe beschreiben Vergütungen für Verwaltungsleistungen. „Management-Fee” ist der professionelle, angloamerikanisch geprägte Begriff, der im institutionellen Immobilienbereich genutzt wird. „Hausverwaltungsgebühr” ist der im privaten und WEG-Umfeld gebräuchlichere deutsche Begriff. Inhaltlich können beide identische Leistungen umfassen.
Ja, als privater Vermieter können Sie die Hausverwaltungskosten als Werbungskosten geltend machen und von den Mieteinnahmen abziehen. Voraussetzung ist, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Ja, aber nur wenn sie dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht - also in der Höhe liegt, die auch ein unabhängiger Dritter zahlen würde. Das Finanzamt kann unangemessen hohe Fees als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln, was steuerliche Nachteile auslöst. Im Zweifel sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Management-Fees sollten spätestens alle drei bis fünf Jahre überprüft werden - beim nächsten Vertragsauslauf. Marktpreise ändern sich, und Verwaltungsleistungen können heute effizienter erbracht werden als früher. Ein Vergleichsangebot einzuholen ist auch bei langjährigen Verwaltungsbeziehungen legitim und führt oft zu einer Optimierung des Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Hausverwaltungsverträge haben in der Regel Laufzeiten von einem bis drei Jahren mit automatischer Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei bis sechs Monate vor Vertragsende. Bei WEG-Verwaltern muss die Kündigung durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen (§ 26 WEG). Wir empfehlen, Vertragsende und Kündigungsfristen im Kalender zu hinterlegen und spätestens sechs Monate vor Ablauf zu prüfen, ob Anpassungsbedarf besteht. Ein Wechsel der Verwaltung erfordert eine Einarbeitungsphase von drei bis sechs Monaten - planen Sie diesen Zeitraum realistisch ein.
Ein professioneller Verwalter für Mietobjekte in der Metropolregion Nürnberg sollte folgende Kernleistungen abdecken: monatliche Kontoauszüge und transparente Buchhaltung, jährliche Betriebskostenabrechnungen fristgerecht erstellt (Frist: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums), zeitnahe Bearbeitung von Mängelanzeigen und Koordination von Handwerkern, Dokumentation von Wohnungsübergaben mit Protokoll und Fotos, regelmäßige Objektbegehungen mindestens einmal jährlich sowie rechtssichere Mieterhöhungsverfahren nach Mietspiegel oder Vergleichsmieten. Für WEG-Objekte kommen die Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie die Umsetzung von Beschlüssen hinzu. Wir empfehlen, diese Leistungen explizit in den Verwaltervertrag aufzunehmen und keine Pauschalformulierungen zu akzeptieren, die den Leistungsumfang unklar lassen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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