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Eine Mietgarantie ist eine vertragliche Zusage eines Dritten - häufig eines Bauträgers, Verkäufers oder Mietgarantiegebers - gegenüber einem Immobilienkäufer, für einen definierten Zeitraum eine bestimmte Miethöhe sicherzustellen, auch wenn die tatsächlich erzielte Miete darunter liegt. Sie wird oft als Vermarktungsargument bei Kapitalanlage-Immobilien eingesetzt und soll das Mietausfallrisiko für den Käufer reduzieren. Wer eine Mietgarantie erhält, sollte deren Bedingungen und die Bonität des Garantiegebers genau prüfen.
Der Garantiegeber verpflichtet sich, dem Eigentümer für die Garantielaufzeit (oft zwei bis fünf Jahre) eine Mindestmiete auszuzahlen - unabhängig davon, ob und zu welchem Preis die Wohnung vermietet ist. Liegt die tatsächliche Miete über der garantierten Höhe, behält der Garantiegeber die Differenz oder teilt sie anteilig. Nach Ablauf der Garantielaufzeit trägt der Eigentümer das volle Mietausfallrisiko selbst. Bei Insolvenzen des Garantiegebers - die in der Vergangenheit keine Seltenheit waren - fällt die Garantie ersatzlos weg.
Die Modalitäten variieren je nach Anbieter erheblich: Manche Mietgarantien decken nur den reinen Mietausfall ab, andere schließen auch Verwaltungskosten und Nebenkostennachzahlungen ein. In einigen Konstruktionen übernimmt der Garantiegeber auch die Mietersuche und -verwaltung - dann ähnelt das Modell einem Generalmieter-Konzept, bei dem der Garantiegeber die Wohnung untervermietet. Solche Konstruktionen sind komplex und sollten vor Vertragsabschluss anwaltlich geprüft werden.
Mietgarantien werden häufig bei Immobilien angeboten, bei denen die garantierte Miete höher ist als die am Markt realistisch erzielbare Miete. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen entsprechend erhöht - die Garantie ist also oft eingepreist und stellt keinen echten Mehrwert dar. Nach Garantieende droht ein deutlicher Mietrückgang, während der Kaufpreis auf Basis der garantierten Miete kalkuliert wurde.
Ein konkretes Beispiel: Eine Wohnung mit 60 m² erzielt am freien Markt 700 Euro kalt. Der Bauträger garantiert 850 Euro für drei Jahre und setzt den Kaufpreis auf Basis einer 5 %-Rendite bei 850 Euro Miete an. Der Kaufpreis beträgt dann 204.000 Euro statt der marktgerechten 168.000 Euro (bei 700 Euro Miete). Nach drei Jahren fällt die Miete auf Marktniveau zurück - der Käufer hat 36.000 Euro zu viel bezahlt und hat zudem einen Kaufpreis, den er am Markt kaum realisieren kann.
Die erhaltenen Garantiezahlungen zählen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und sind einkommensteuerpflichtig. Falls die Garantie im Kaufpreis finanziert wurde, kann sie steuerlich nicht separat abgesetzt werden - sie ist im Kaufpreis enthaltenes Entgelt und erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage nicht eigens. Die steuerliche Behandlung komplexer Garantiekonstruktionen sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Besondere Vorsicht ist bei Pflegeimmobilien und Seniorenwohnheimen geboten, wo Mietgarantien über Pachtverträge mit Betreibern strukturiert werden. Hier hängt die Garantie nicht vom Einzelmieter, sondern vom Betreiber ab - fällt dieser in Insolvenz, fällt auch die Pachtgarantie weg, und der Eigentümer ist mit einer Pflegeimmobilie konfrontiert, die er kaum eigenständig vermieten kann.
Im Großraum Nürnberg werden Mietgarantien gelegentlich bei Pflegeimmobilien, Studentenwohnheimen oder umgewandelten Gewerbeobjekten angeboten. Wir empfehlen, vor dem Kauf immer eine unabhängige Marktmiete-Analyse einzuholen und die Bonität des Garantiegebers zu prüfen - am besten anhand des Jahresabschlusses der garantiegebenden Gesellschaft.
Eine Mietgarantie von einer Zweckgesellschaft ohne Substanz ist im Insolvenzfall wertlos. In der Metropolregion Nürnberg haben wir in der Vergangenheit Fälle beobachtet, in denen Garantiegeber innerhalb weniger Jahre nach Verkauf insolvent wurden - mit der Folge, dass die Käufer die garantierte Miete nie erhielten und den Kaufpreis trotzdem voll bezahlt hatten. Wir prüfen Mietgarantien und die dahinterstehenden Strukturen kritisch und helfen Käufern, die wirtschaftliche Substanz der Garantie realistisch einzuschätzen.
Ja, wenn sie im Kaufvertrag oder einem separaten Garantievertrag schriftlich vereinbart ist. Die Einklagbarkeit hängt jedoch von der Bonität und dem Fortbestand des Garantiegebers ab.
Meist zwei bis fünf Jahre. Danach trägt der Eigentümer das volle Marktrisiko. Es gibt auch längere Garantien bei Pflegeimmobilien, die an Pachtverträge mit Betreibern gekoppelt sind - hier ist die Situation komplexer.
Nein. Eine Mietgarantie sollte kein Kaufargument sein, sondern allenfalls ein Zusatzaspekt. Entscheidend sind Lage, Substanz, erzielbare Marktmiete und langfristiges Wertsteigerungspotenzial - und zwar ohne Garantie bewertet.
Fordern Sie den aktuellen Jahresabschluss der Gesellschaft an, die die Garantie gibt. Prüfen Sie Eigenkapitalquote, Verbindlichkeiten und laufende Erträge. Eine Gesellschaft, die nur aus dem Verkauf dieser Immobilien Einnahmen erzielt und kein nennenswertes Eigenkapital hat, ist kein zuverlässiger Garantiegeber. Im Zweifelsfall kann ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die Bonität einschätzen.
Beim Generalmieter-Modell mietet eine Gesellschaft (oft der Bauträger oder eine Tochterfirma) die gesamte Immobilie als Mieter und vermietet sie an Endnutzer weiter. Der Eigentümer erhält eine feste Miete vom Generalmieter, unabhängig vom Vermietungserfolg gegenüber den Endnutzern. Das ist strukturell ähnlich wie eine Mietgarantie, hat aber einen wesentlichen Unterschied: Beim Generalmieter-Modell besteht ein echtes Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich der Kündbarkeit. Kündigt der Generalmieter - etwa weil das Untervermietungsgeschäft nicht profitabel ist - steht der Eigentümer ohne Garantie und ohne Mieter da. Die Risikoanalyse bei Generalmieter-Modellen ist komplex und sollte immer einen unabhängigen Rechtsberater und eine Bewertung der wirtschaftlichen Substanz des Generalmieters umfassen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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