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Ein Modernisierungskredit ist ein zweckgebundenes Darlehen zur Finanzierung von Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an einer bestehenden Immobilie. Im Unterschied zum Baufinanzierungsdarlehen ist er speziell auf Bestandsimmobilien zugeschnitten und wird häufig ohne grundbuchliche Besicherung oder mit vereinfachter Besicherung angeboten. Kreditgeber sind klassische Banken, aber auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und die BayernLabo mit besonders günstigen Förderprogrammen für energetische Sanierungen.
Modernisierungskredite lassen sich grob in drei Kategorien einteilen: Erstens Bankkredite ohne Grundbucheintragung (Blankodarlehen) bis zu einem bestimmten Betrag (häufig bis 50.000 Euro), die schnell und unkompliziert vergeben werden. Zweitens grundpfandrechtlich besicherte Modernisierungshypotheken für größere Vorhaben, die günstigere Zinsen bieten, aber Notarkosten und Grundbuchgebühren verursachen. Drittens staatliche Förderdarlehen der KfW, insbesondere das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG), das energetische Sanierungen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen fördert.
Banken prüfen bei Modernisierungskrediten Bonität, Einkommen und - bei besicherten Darlehen - den Beleihungswert der Immobilie. Bei KfW-Programmen sind spezifische Mindestanforderungen an den energetischen Standard nach der Maßnahme zu erfüllen (z. B. Erreichen eines bestimmten Energieeffizienzhaus-Niveaus). Die Zinsen liegen bei Förderprogrammen oft deutlich unter dem Marktniveau, und Tilgungszuschüsse können je nach Maßnahme 5 bis 45 Prozent der Darlehenssumme betragen. Ein zertifizierter Energieberater (Energie-Effizienz-Experte) muss die Maßnahme begleiten und bestätigen.
Für größere Sanierungsprojekte empfiehlt es sich, verschiedene Finanzierungsbausteine zu kombinieren: Ein KfW-Förderdarlehen als Hauptbaustein, ergänzt durch ein klassisches Bankdarlehen für nicht förderfähige Kostenteile und ggf. durch Eigenmittel. Wer frühzeitig plant, kann auch BayernLabo-Programme in Anspruch nehmen, die speziell für Bayern konzipiert sind und mit der KfW-Förderung kombiniert werden dürfen.
Eigennutzer können Modernisierungskredite nutzen, um Wohnkomfort und Energiebilanz ihrer selbst genutzten Immobilie zu verbessern. Vermieter profitieren zusätzlich davon, dass Modernisierungskosten steuerlich absetzbar sein können - als sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen oder als über mehrere Jahre zu aktivierende Herstellungskosten, je nach Art der Maßnahme. Energetische Sanierungen können zudem nach § 35c EStG bei selbst genutzten Immobilien zu einer direkten Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten (max. 40.000 Euro über drei Jahre) führen.
Vermieter müssen zusätzlich beachten, dass energetische Modernisierungen unter bestimmten Voraussetzungen als Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden dürfen (§ 559 BGB). Die Kreditkosten selbst sind als Werbungskosten vollständig steuerlich abzugsfähig. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater vor Beginn der Maßnahme ist daher in jedem Fall zu empfehlen.
Der Weg zur KfW-Förderung folgt einem klar strukturierten Ablauf:
Dieser Ablauf klingt aufwendig, zahlt sich aber aus: Bei einer 150.000-Euro-Sanierung zum Effizienzhaus 55 kann der Tilgungszuschuss 20 Prozent betragen - also 30.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
In der Metropolregion Nürnberg sind viele Immobilien aus den 1950er bis 1980er Jahren in einem energetischen Zustand, der erheblichen Sanierungsbedarf aufweist. Vor dem Verkauf kann eine gezielte Modernisierung den Verkaufspreis deutlich steigern - das Kosten-Nutzen-Verhältnis sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Maßnahme amortisiert sich im Verkaufserlös vollständig; besonders Fenster- und Fassadendämmung steigern den Wert erfahrungsgemäß stärker als ein reiner Heizungstausch.
Wir beraten Eigentümer, welche Maßnahmen den größten Wertzuwachs bringen und welche Förderprogramme aktuell verfügbar sind. Die Beratung durch einen KfW-zertifizierten Energieberater ist dabei der erste und wichtigste Schritt. In Nürnberg gibt es mehrere akkreditierte Energieberater, die auch eine Beratung im Rahmen des bundesgeförderten Gebäude-Energie-Beratungsprogramms anbieten.
Förderfähig sind vor allem energetische Maßnahmen: Dämmung von Dach, Fassade und Keller, Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung der Heizungsanlage (insbesondere Wärmepumpen), Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Photovoltaik in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen. Die genauen Anforderungen ändern sich regelmäßig - prüfen Sie stets den aktuellen Stand auf kfw.de.
Ja, in der Regel ist das möglich. Die Hausbank prüft die Gesamtbelastung und den Beleihungsauslauf. Bei KfW-Programmen wird das Darlehen über die Hausbank durchgeleitet, sodass kein separater Bankwechsel notwendig ist.
Das hängt von der konkreten Maßnahme und dem Marktumfeld ab. Kleine kosmetische Maßnahmen (Streichen, Böden) sind oft wirtschaftlich sinnvoll und verbessern den ersten Eindruck erheblich. Große energetische Sanierungen amortisieren sich beim Verkauf nicht immer vollständig - hier lohnt eine Einzelfallanalyse. Wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und rechnen das Kosten-Nutzen-Verhältnis konkreter Maßnahmen transparent durch.
Bei zweckgebundenen Darlehen, insbesondere KfW-Programmen, muss die korrekte Mittelverwendung nachgewiesen werden. Werden Mittel nicht bestimmungsgemäß eingesetzt, kann die Förderbank den Tilgungszuschuss zurückfordern oder den Kredit fällig stellen. Wir empfehlen daher, einen detaillierten Kostenplan vor Kreditaufnahme zu erstellen und alle Rechnungen sorgfältig zu dokumentieren.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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