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Negativmerkmal (Schufa)

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Ein Negativmerkmal bei der Schufa ist ein Dateneintrag, der auf eine negative Zahlungserfahrung eines Gläubigers mit der betreffenden Person hinweist - etwa eine titulierte Forderung, ein Insolvenzverfahren, eine Kontokündigung durch die Bank oder eine eingegangene Mahnung nach mehrfacher Zahlungserinnerung. Negativmerkmale beeinflussen den Schufa-Score erheblich nach unten und können die Kreditwürdigkeit - und damit auch Möglichkeiten zur Immobilienfinanzierung oder Anmietung - stark einschränken.

Welche Negativmerkmale gibt es?

Die Schufa unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Negativmerkmalen:

  • Titulierte Forderungen: Gerichtlich festgestellte Schulden (z. B. durch Mahnbescheid oder Urteil)
  • Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung)
  • Insolvenzverfahren (Eröffnung, Ablauf, Restschuldbefreiung)
  • Unbestrittene Forderungen nach mehrfacher Mahnung: Werden nur gespeichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (schriftliche Ankündigung, Nichtbestreitung durch Schuldner)
  • Konto- oder Kreditkündigungen durch die Bank

Harte Negativmerkmale wie Insolvenz oder titulierte Forderungen bleiben in der Regel drei Jahre nach Erledigung gespeichert. Weichere Merkmale wie Anfragen bei der Schufa fallen weniger ins Gewicht.

Zu beachten ist die Unterscheidung zwischen sogenannten „weichen” und „harten” Negativmerkmalen. Weiche Negativmerkmale entstehen beispielsweise durch zu viele Kreditanfragen innerhalb kurzer Zeit oder durch einen häufigen Kontowechsel. Sie beeinflussen den Score, sind aber deutlich weniger gravierend als harte Merkmale wie eine Privatinsolvenz oder ein gerichtlicher Mahnbescheid. Für Immobilienfinanzierungen prüfen Banken in der Regel beide Kategorien.

Wie entsteht ein Negativmerkmal?

Damit eine unbezahlte Forderung als Negativmerkmal in der Schufa gespeichert werden darf, müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Schufa-Bedingungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Gläubiger muss den Schuldner mindestens zweimal schriftlich gemahnt haben, die Forderung muss unbestritten oder tituliert sein, und zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen. Außerdem muss der Gläubiger den Schuldner vorab über die bevorstehende Schufa-Meldung informiert haben. Bei Verstößen gegen diese Voraussetzungen können Negativmerkmale mit Erfolg angefochten werden.

Auswirkungen auf Immobilienfinanzierung und Mietmarkt

Im Kontext von Immobilien wirken sich Negativmerkmale auf zwei Ebenen aus: Bei der Finanzierung lehnen Banken Darlehen häufig ab oder stellen deutlich schlechtere Konditionen, wenn der Schufa-Score durch Negativmerkmale gedrückt ist. Manche Banken haben interne Schwellenwerte, unterhalb derer keine Kreditvergabe mehr erfolgt - unabhängig vom Einkommen oder der Sicherheit. Bei der Anmietung verlangen Vermieter in der Regel eine Schufa-Selbstauskunft - enthält diese ein schwerwiegendes Negativmerkmal, wird die Bewerbung meist abgelehnt. In einem angespannten Mietmarkt wie Nürnberg ist dies besonders nachteilig, da die Konkurrenz unter Bewerbern auf attraktive Wohnungen hoch ist.

Für potenzielle Immobilienkäufer bedeutet ein Negativmerkmal auch konkret: Selbst wenn ein Kreditangebot gemacht wird, sind die Zinsen oft deutlich höher als bei einem einwandfreien Score. Dies kann die Finanzierungskosten über die gesamte Laufzeit um mehrere Tausend Euro erhöhen.

Löschfristen und Korrekturansprüche

Negativmerkmale werden nicht dauerhaft gespeichert. Die Löschfristen der Schufa variieren je nach Art des Merkmals:

  • Titulierte Forderungen und Insolvenzverfahren: 3 Jahre nach Erledigung
  • Restschuldbefreiung: 3 Jahre nach Erteilung
  • Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis: 3 Jahre
  • Anfragen zu Kreditkonditionen: 12 Monate

Wurden Negativmerkmale zu Unrecht eingetragen oder sind die Löschfristen abgelaufen, kann der Betroffene die Löschung oder Korrektur bei der Schufa verlangen. Dafür steht die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zur Verfügung, die einmal jährlich beantragt werden kann. Reagiert die Schufa nicht oder unzureichend, kann ein Ombudsmann eingeschaltet oder ein Fachanwalt für Datenschutzrecht hinzugezogen werden. Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder bestätigt, dass fehlerhafte Schufa-Einträge rechtswidrig sind und unverzüglich korrigiert werden müssen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wer in Nürnberg oder der Metropolregion eine Immobilie kaufen oder finanzieren möchte, sollte seine Schufa-Auskunft rechtzeitig - idealerweise mehrere Monate vor Beginn der konkreten Suche - einholen und auf Richtigkeit prüfen. Fehlerhafte Einträge können korrigiert werden, was Zeit erfordert. Wir erleben regelmäßig Kaufinteressenten, die an einem Negativmerkmal scheitern, das möglicherweise gar nicht berechtigt war.

Besonders in Nürnberg, wo attraktive Eigentumswohnungen sich innerhalb von Tagen verkaufen, kostet jede Verzögerung in der Finanzierungsfreigabe wertvolle Zeit. Wer seine Schufa-Auskunft bereits bereinigt und seine Finanzierung vorab geklärt hat, kann gegenüber dem Verkäufer mit einem Finanzierungsnachweis punkten. Eine frühzeitige Prüfung ist daher eine der wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen für jeden Immobilienerwerb.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Schufa-Auskunft kostenlos erhalten?

Einmal jährlich kann jeder eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO direkt bei der Schufa Holding AG anfordern. Diese enthält alle gespeicherten Daten inklusive etwaiger Negativmerkmale. Die Anfrage ist online unter meineschufa.de oder postalisch möglich. Die kostenpflichtige „Schufa-Bonität Check” ist eine zusätzliche Option, die einen aufbereiteten Score-Bericht enthält.

Kann ich ein Negativmerkmal aus der Schufa löschen lassen?

Wenn ein Eintrag inhaltlich falsch ist oder die Löschfrist abgelaufen ist, haben Sie Anspruch auf Löschung oder Berichtigung. Dazu wenden Sie sich schriftlich an die Schufa und legen Nachweise vor. Besteht die Schufa auf dem Eintrag, kann ein Ombudsmann oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. In eindeutigen Fällen kann auch eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, um eine sofortige Löschung durchzusetzen.

Wie lange bleibt ein Negativmerkmal bestehen, nachdem ich die Schuld beglichen habe?

In der Regel drei Jahre nach vollständiger Erledigung der Forderung. Die Zahlung selbst führt also nicht zur sofortigen Löschung. Allerdings kann das Merkmal durch den Zusatz „bezahlt” oder „ausgeglichen” ergänzt werden, was es etwas weniger schwerwiegend erscheinen lässt. Bei bestimmten Forderungstypen - etwa wenn eine Forderung kleiner als 2.000 Euro war und innerhalb von sechs Wochen beglichen wurde - kann die Schufa unter Umständen auf die Eintragung verzichten.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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