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Hofstelle - Eine Hofstelle bezeichnet den ehemaligen oder noch aktiven Betriebssitz eines landwirtschaftlichen Betriebs, bestehend aus einem Wohnhaus und zugehörigen Wirtschaftsgebäuden wie Scheune, Stall und Maschinenhalle. In Franken prägen Hofstellen seit Jahrhunderten das Landschaftsbild und stellen eine besondere Immobilienkategorie mit eigenen rechtlichen und bewertungstechnischen Besonderheiten dar.
Die planungsrechtliche Beurteilung einer Hofstelle richtet sich maßgeblich nach § 35 BauGB, der das Bauen im Außenbereich regelt. Solange ein landwirtschaftlicher Betrieb aktiv geführt wird, sind Bauvorhaben auf der Hofstelle privilegiert - sie bedürfen zwar einer Baugenehmigung, genießen aber weitreichende Genehmigungsansprüche. Wird der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben, entfällt diese Privilegierung. Eine Umnutzung der Wirtschaftsgebäude zu Wohnzwecken, Ferienwohnungen oder Gewerbeflächen erfordert dann eine Nutzungsänderungsgenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Der Gesetzgeber hat mit § 35 Abs. 4 BauGB Erleichterungen für die Umnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude geschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa wenn die Aufgabe der Landwirtschaft mindestens sieben Jahre zurückliegt und das Gebäude in seiner äußeren Gestalt im Wesentlichen erhalten bleibt - kann eine Umnutzung auch ohne vollständigen Bebauungsplan genehmigt werden. Dennoch bleiben die Anforderungen an Brandschutz, Stellplatznachweis und Erschließung bestehen.
Viele fränkische Hofstellen stehen zudem unter Denkmalschutz oder befinden sich innerhalb eines geschützten Ensembles. In diesen Fällen ist zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Zusammenarbeit mit der unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege ist dann von Anfang an unverzichtbar.
Die Wertermittlung einer Hofstelle weicht erheblich von der Bewertung einer gewöhnlichen Wohnimmobilie ab. Ein Sachverständiger muss den Bodenwert, den Gebäudewert der einzelnen Gebäudeteile und gegebenenfalls den landwirtschaftlichen Ertragswert der zugehörigen Flächen getrennt ermitteln. Altlasten - etwa durch frühere Düngemittellagerung, Tankstellen oder Werkstätten - können den Wert erheblich mindern und müssen im Rahmen einer Umweltprüfung ausgeschlossen oder beziffert werden.
Bestehende Pacht- und Nutzungsverträge für landwirtschaftliche Flächen sowie eventuelle Vorkaufsrechte nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) sind beim Erwerb zu berücksichtigen. Landpachtverträge laufen in der Regel über lange Zeiträume und können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Wer eine Hofstelle mit bewirtschafteten Flächen kauft, muss prüfen, wann und zu welchen Bedingungen laufende Pachtverträge enden.
Die Finanzierung einer Hofstelle ist in der Regel möglich, erfordert aber einen Kreditgeber mit Erfahrung in der Agrarfinanzierung oder bei gemischt genutzten Objekten. Manche Regionalbanken und Genossenschaftsbanken in der Metropolregion Nürnberg haben spezifische Produkte für landwirtschaftliche Immobilien. Denkmalgeschützte Hofstellen bieten steuerliche Abschreibungsvorteile nach § 7i EStG, die bei sorgfältiger Planung die Finanzierungskosten erheblich senken können.
Das fränkische Umland - insbesondere das Knoblauchsland nördlich von Nürnberg, das Nürnberger Land und die Fränkische Schweiz - bietet zahlreiche Hofstellen, die zum Kauf oder zur Umnutzung zur Verfügung stehen. Wir empfehlen Kaufinteressenten, vor der Entscheidung drei zentrale Punkte zu klären: Erstens die planungsrechtliche Situation beim zuständigen Landratsamt (ist eine Umnutzung grundsätzlich genehmigungsfähig?), zweitens den Denkmalschutzstatus im Bayerischen Denkmal-Atlas und drittens eine Altlastenauskunft beim Umweltamt.
In Franken finden sich besonders häufig Dreiseithöfe und Vierkanthöfe, deren massive Sandsteinbauten sich bei fachgerechter Sanierung hervorragend zu repräsentativen Wohnimmobilien umbauen lassen. Wir begleiten unsere Kunden von der ersten Besichtigung bis zum Notartermin und koordinieren alle erforderlichen Prüfungen.
Grundsätzlich ja, allerdings ist eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich. Die Genehmigungsfähigkeit hängt davon ab, ob die Hofstelle im Innen- oder Außenbereich liegt, ob die Erschließung gesichert ist und ob die Erleichterungen nach § 35 Abs. 4 BauGB greifen. Im Außenbereich gelten strengere Maßstäbe als im beplanten Innenbereich. Wir empfehlen eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt, bevor verbindliche Kaufentscheidungen getroffen werden.
Die Kosten variieren je nach Zustand, Größe und Denkmalschutzauflagen erheblich. Als Richtwert für die Sanierung des Wohnhauses gelten 800 bis 1.800 Euro pro Quadratmeter. Der Ausbau einer Scheune zu Wohnraum kann zwischen 1.200 und 2.500 Euro pro Quadratmeter kosten, da häufig neue Fundamente, Geschossdecken und eine vollständige Haustechnik eingebracht werden müssen. Denkmalgeschützte Hofstellen profitieren von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7i EStG.
Ja, beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen - die oft zur Hofstelle gehören - kann die Landwirtschaftsbehörde nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) ein Vorkaufsrecht zugunsten eines ortsansässigen Landwirts ausüben. Dieses Vorkaufsrecht greift jedoch in der Regel nicht für die Gebäude und die unmittelbare Hoffläche selbst, sondern nur für die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Eine Teilung in Hof und Flächen kann daher sinnvoll sein, sollte aber vorab mit einem spezialisierten Notar besprochen werden.
Bei der Umnutzung sind je nach Einzelfall mehrere Behörden zu beteiligen: das örtliche Bauamt für die Nutzungsänderungsgenehmigung nach BayBO, die untere Denkmalschutzbehörde bei Denkmaleigenschaft, die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt bei Lage im Landschaftsschutzgebiet sowie gegebenenfalls das Wasserwirtschaftsamt bei Gewässernähe oder Altlastenverdacht. In Franken ist es empfehlenswert, diese Stellen bereits vor dem Kauf in einer informellen Voranfrage zu kontaktieren, um Genehmigungshindernisse frühzeitig zu erkennen. Das Landratsamt des jeweiligen Landkreises (z. B. Landkreis Nürnberger Land, Landkreis Erlangen-Höchstadt oder Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist die zentrale Anlaufstelle für die baurechtliche Vorabklärung.
In Franken erfreuen sich umgenutzte Hofstellen als Ferienwohnungen, Agrotourismusangebote oder Veranstaltungslocations zunehmender Beliebtheit. Die Fränkische Schweiz, das Aischtal und das Knoblauchsland ziehen zahlreiche Touristen an, und ländliche Übernachtungsangebote in historischen Bauernhäusern haben eine eigene Zielgruppe. Für die Umnutzung zu Ferienwohnungen ist neben der baurechtlichen Genehmigung in vielen Gemeinden auch eine melderechtliche Registrierung der Gäste und ggf. die Abführung einer Kurtaxe oder einer Fremdenverkehrsabgabe erforderlich. Wer eine Hofstelle kauft und touristische Nutzung plant, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Gemeinde suchen und die Auflagen klären - sie variieren je nach Gemeinde erheblich. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken und der Bayerische Bauernverband bieten für solche Vorhaben Beratungsleistungen an.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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