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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Die Grundfläche bezeichnet im Bauwesen die gesamte bebaute Fläche eines Gebäudes, gemessen an der äußeren Begrenzung der Außenwände im Erdgeschoss. Sie ist ein zentraler Begriff in der Immobilienbewertung, im Planungsrecht und in der Baugenehmigung und dient als Ausgangspunkt für die Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ). Nicht zu verwechseln ist die Grundfläche mit der Wohnfläche (nach WoFlV) oder der Nutzfläche - sie umfasst alle Gebäudeteile einschließlich Außenwände, Treppen und nicht bewohnbare Räume.
Die Wohnfläche (nach Wohnflächenverordnung) erfasst nur die anrechenbare Fläche innerhalb der Wohnung - Außenwände, Treppen, Keller und Dachflächen unter 1 m Höhe werden nicht vollständig berücksichtigt. Die Nutzfläche (DIN 277) umfasst alle Flächen innerhalb des Gebäudes nach Nutzungskategorien. Die Grundfläche hingegen ist die überbaute Grundstücksfläche und damit die planungsrechtlich relevante Größe für die Berechnung der GRZ.
Die Grundflächenzahl ergibt sich aus der Teilung der Grundfläche des Gebäudes durch die Grundstücksfläche: GRZ = Grundfläche Gebäude / Grundstücksfläche. Eine im Bebauungsplan festgesetzte GRZ von 0,4 erlaubt auf einem 500 m² Grundstück eine Grundfläche von maximal 200 m². Garagen, Stellplätze, Terrassen und andere Nebenanlagen werden nach § 19 BauNVO bei der GRZ-Berechnung gesondert berücksichtigt und können bis zu einer Überschreitung von 50 % der festgesetzten GRZ addiert werden.
Bei der Immobilienbewertung - insbesondere im Sachwertverfahren - ist die Grundfläche ein wesentlicher Eingangswert für die Berechnung des Gebäudesachwerts. Zusammen mit der Raumhöhe ergibt sich das Bruttoraumvolumen (BRI), das als Grundlage für Kostenschätzungen nach DIN 276 und für Versicherungswertberechnungen dient. Beim Kauf eines Grundstücks sollte die mögliche Grundfläche des geplanten Gebäudes anhand der GRZ des Bebauungsplans berechnet werden, um das tatsächliche Bebauungspotenzial einzuschätzen.
In der Metropolregion Nürnberg gibt es erhebliche Unterschiede in den GRZ-Festsetzungen: Innenstadtnahe Lagen erlauben oft höhere GRZ-Werte (0,6-0,8), während Einfamilienhausgebiete in Randlagen typischerweise auf 0,3-0,4 begrenzt sind. Wer ein Grundstück kauft und darauf bauen oder anbauen möchte, sollte vorab prüfen, wie viel Grundfläche bereits bebaut ist und wie viel Reserve noch verbleibt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, das Bebauungspotenzial eines Grundstücks realistisch einzuschätzen.
Ja, mit Einschränkungen. Terrassen, Carports, Zufahrten und ähnliche Nebenanlagen werden nach § 19 Abs. 4 BauNVO auf die GRZ angerechnet, dürfen aber eine Überschreitung der festgesetzten GRZ um 50 % bewirken (die sogenannte zulässige GRZ 2). Im Bebauungsplan kann davon abgewichen werden.
Die Grundfläche wird aus der Summe der einzelnen Rechtecke berechnet, die das Gebäude bilden, abzüglich der Freiflächen, die durch die L-Form entstehen. Maßgeblich sind die äußeren Abmessungen der Außenwände.
In der Regel nicht. Die Teilungserklärung enthält Angaben zur Wohnfläche und zu den Miteigentumsanteilen. Die Grundfläche des Gesamtgebäudes ergibt sich aus dem amtlichen Lageplan und den Bauunterlagen.
Die Grundfläche ist neben der Geschossfläche ein wesentlicher Eingangswert für die Kostenschätzung nach DIN 276. Für die frühe Projektkostenplanung werden häufig Kostenkennwerte je Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) herangezogen. Die Brutto-Grundfläche umfasst alle Geschosse einschließlich Untergeschoss und Dachgeschoss und ist daher größer als die einfache Grundfläche des Erdgeschosses. Ein Verwechseln dieser Begriffe kann zu erheblichen Fehlkalkulationen führen.
Für Versicherungszwecke - etwa bei der Wohngebäudeversicherung - wird häufig der Wohnflächenangabe oder dem Bruttorauminhalt (BRI) eine große Bedeutung beigemessen. Auch hier ist eine sorgfältige Unterscheidung wichtig: Eine zu niedrig angegebene Grundfläche kann im Schadensfall zu einer Unterversicherung führen, bei der die Versicherung nur anteilig leistet.
Wer in Nürnberg ein Grundstück kauft und die Bebaubarkeit prüfen möchte, sollte zunächst den Bebauungsplan einsehen, die GRZ ablesen und dann die maximal mögliche Grundfläche berechnen. Wir helfen gerne bei dieser Einschätzung im Rahmen unserer Beratungsleistung.
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) spielt die Grundfläche des Gesamtgebäudes eine wichtige Rolle für die Berechnung der Miteigentumsanteile. Diese werden in der Teilungserklärung festgelegt und orientieren sich häufig am Verhältnis der einzelnen Sondereigentumseinheiten zur gesamten Wohnfläche oder Nutzfläche des Gebäudes. Obwohl die Grundfläche selbst in der Teilungserklärung in der Regel nicht explizit ausgewiesen ist, bildet sie die planungsrechtliche Basis für alle weiteren Flächenberechnungen. Bei Anbauten oder Aufstockungen eines Wohngebäudes, das in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, bedarf eine Vergrößerung der Grundfläche der Zustimmung aller Wohnungseigentümer, da das Gemeinschaftseigentum berührt wird.
Bebauungspläne setzen neben der Grundflächenzahl häufig weitere Maße fest, die die Grundfläche direkt oder indirekt begrenzen: Baugrenzen und Baulinien legen fest, innerhalb welches Bereichs auf dem Grundstück gebaut werden darf - unabhängig von der durch die GRZ rechnerisch möglichen Grundfläche. Überbaubare Grundstücksflächen können kleiner sein als der GRZ-Wert vermuten lässt, wenn Abstandsflächen nach BayBO, Bebauungsgrenzen oder Gewässerabstandsregeln den Bauraum weiter einschränken. Wer die mögliche Grundfläche seines Grundstücks ermitteln möchte, muss daher neben der GRZ auch die zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans und die Abstandsflächenregeln der Bayerischen Bauordnung berücksichtigen.
Eine bewusste Auseinandersetzung mit der Grundfläche hat auch ökologische Relevanz: Je größer die versiegelte Grundfläche, desto weniger Boden steht für Versickerung, Begrünung und Klimaregulierung zur Verfügung. In vielen neuen Bebauungsplänen in Nürnberg und der Metropolregion werden daher Begrünungsgebote für nicht überbaute Grundstücksflächen oder Dachbegrünungsauflagen festgesetzt, um die negativen Folgen einer hohen Versiegelung zu mildern. Für Bauherren bedeutet das: Die Grundfläche sollte nicht zwingend bis zur gesetzlich zulässigen Grenze ausgeschöpft werden - eine bewusste Unterschreitung der GRZ kann den Wohnkomfort durch mehr Grünfläche steigern und langfristig den Immobilienwert positiv beeinflussen.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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