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Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Immobilienbewertung
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung ist eine von einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Architektenkammer anerkannte Fachperson, die Grundstücke und Gebäude nach anerkannten Methoden bewertet und deren Gutachten vor Gerichten und Behörden volle Beweiskraft entfalten. Die öffentliche Bestellung ist an strenge Qualifikationsanforderungen geknüpft und wird regelmäßig überprüft. Sie unterscheidet den öffentlich bestellten Sachverständigen von frei tätigen Gutachtern ohne formelle Zulassung.
Die öffentliche Bestellung erfolgt durch die zuständige IHK oder Handwerkskammer und setzt in der Regel voraus: ein abgeschlossenes Studium (Architektur, Bauingenieurwesen, Immobilienwirtschaft), mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, bestandene Prüfungen sowie die Abgabe einer Vereidigungserklärung. Der Sachverständige verpflichtet sich damit zur Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und zur Einhaltung fachlicher Standards. Die Bestellung gilt jeweils für fünf Jahre und muss verlängert werden.
Öffentlich bestellte Sachverständige werden in verschiedenen Situationen benötigt:
Nicht jeder, der sich „Gutachter” oder „Sachverständiger” nennt, ist öffentlich bestellt. Freie Sachverständige können durchaus kompetent sein, besitzen aber keine behördliche Anerkennung. Ihre Gutachten werden vor Gericht nur als Parteigutachten gewertet. Makler erstellen keine Wertgutachten im Rechtssinn, sondern marktübliche Werteinschätzungen (Comparative Market Analysis). Für rechtssichere Bewertungen ist daher stets ein öffentlich bestellter Sachverständiger zu beauftragen.
In der Metropolregion Nürnberg sind öffentlich bestellte Sachverständige für Immobilienbewertung bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken gelistet. Wir empfehlen, bei streitigen Nachlassangelegenheiten oder wenn das Finanzamt einen aus Ihrer Sicht zu hohen Grundbesitzwert angesetzt hat, frühzeitig einen Sachverständigen zu beauftragen. Ein qualitativ hochwertiges Gegengutachten kann die Steuerlast erheblich senken. Wir vermitteln auf Wunsch Kontakte zu erfahrenen Sachverständigen in der Region.
Die Honorare sind nicht gesetzlich geregelt und werden individuell vereinbart. Üblich sind Stundensätze von 100-180 € oder Pauschalpreise je nach Objekt- und Leistungsumfang. Ein Vollgutachten für ein Einfamilienhaus kostet typischerweise 1.500-3.500 €, ein Kurzgutachten 600-1.200 €.
Nein, das Gericht ist nicht an das Gutachten gebunden, misst ihm aber erhöhte Beweiskraft bei. Im Zivilverfahren beauftragt das Gericht in der Regel selbst einen Sachverständigen; Parteigutachten dienen dem Gericht als Hilfsmittel zur Einschätzung.
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken führt ein online abrufbares Sachverständigenverzeichnis unter ihk-nuernberg.de. Dort können Sie nach Sachgebiet (z. B. Grundstücksbewertung, Baumängel) und Postleitzahl filtern.
Ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen kann auch im freien Immobilienverkauf wertvoll sein. Verkäufer, die ihren Kaufpreis gegenüber Käufern sachlich begründen möchten, können sich auf ein unabhängiges Gutachten stützen. Das schafft Vertrauen und kann Verhandlungen beschleunigen. Besonders bei besonderen oder schwer vergleichbaren Objekten - historische Villen, Gewerbeimmobilien, Spezialimmobilien - ist ein professionelles Gutachten eine sinnvolle Investition.
Für Käufer kann ein eigenes Gutachten helfen, den angebotenen Kaufpreis einzuschätzen und gegebenenfalls ein Gegenangebot zu begründen. Wir arbeiten in Nürnberg und der Metropolregion Franken eng mit erfahrenen Sachverständigen zusammen und können je nach Aufgabenstellung den richtigen Experten empfehlen. Die Kosten eines Gutachtens sind im Vergleich zu einem fehlerhaft kalkulierten Kaufpreis eine sehr lohnende Investition.
Öffentlich bestellte Sachverständige wenden je nach Objekttyp unterschiedliche anerkannte Bewertungsverfahren an, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt sind:
In der Praxis wenden Sachverständige häufig zwei Verfahren parallel an und plausibilisieren das Ergebnis. Ein qualitatives Vollgutachten dokumentiert das gewählte Verfahren, alle Eingangsparameter und die Herleitung des Ergebnisses transparent und nachvollziehbar.
Neben den öffentlich bestellten Sachverständigen gibt es in Deutschland die amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Der Gutachterausschuss Nürnberg veröffentlicht regelmäßig Bodenrichtwerte und Immobilienmarktberichte, die als wichtige Datengrundlage für Bewertungen dienen. Auf Antrag kann der Gutachterausschuss auch individuelle Verkehrswertgutachten erstellen - vor allem für behördliche Zwecke wie Enteignungsentschädigungen oder Erbauseinandersetzungen.
Der wesentliche Unterschied: Gutachterausschüsse sind Behörden; ihre Gutachten haben hohe Beweiskraft, sind aber in der Regel langsamer und weniger individuell als die eines freiberuflichen, öffentlich bestellten Sachverständigen. Für streitige Privatangelegenheiten (Scheidung, Erbschaft, Kaufpreisstreit) empfehlen wir in der Regel den Weg über einen öffentlich bestellten Sachverständigen, der auch im Gerichtsverfahren als Parteigutachter auftreten und seine Methodik persönlich erläutern kann.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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