Zum Inhalt springen

Einkünfte aus Vermietung

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Einkünfte aus Vermietung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sind eine der sieben Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie umfassen alle Einnahmen aus der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen - abzüglich der Werbungskosten (Finanzierungszinsen, Abschreibung, Instandhaltung, Verwaltung). Die Einkünfte aus Vermietung werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Eigentümers besteuert und in der Anlage V der Einkommensteuererklärung deklariert.

Berechnung der Einkünfte

Einnahmen aus Vermietung:

  • Kaltmiete (Nettomiete)
  • Umlagen/Nebenkosten (soweit der Mieter sie zahlt - stehen den Ausgaben gegenüber)
  • Einmalige Einnahmen (z. B. Mieterablöse, Abstandszahlung)

Abzüglich Werbungskosten:

  • Gebäude-AfA: 2 % p. a. (Baujahr ab 1925), 2,5 % (Baujahr vor 1925), 3 % (Neubau ab 2023, § 7 Abs. 4 EStG)
  • Finanzierungszinsen: Darlehenszinsen für Kauf- oder Sanierungskredit
  • Instandhaltungskosten: Reparaturen, Wartung - sofort absetzbar (bei Erhaltungsaufwand)
  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Steuerberatung, Rechtsberatung
  • Fahrtkosten: Fahrten zum Mietobjekt (0,30 € pro km)
  • Grundsteuer: Soweit nicht auf Mieter umgelegt
  • Versicherungen: Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ergebnis: Überschuss (positiv) oder Verlust (negativ) aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten im Überblick - Anlage V (§ 21 EStG)

WerbungskostenartAbsetzbarkeitBesonderheit
Gebäude-AfAJährlich 2-3 %Nur Gebäudeanteil, nicht Grundstück
Finanzierungszinsen (Zinsanteil)SofortTilgung ist nicht absetzbar
Instandhaltungskosten (Erhaltungsaufwand)SofortKeine Verbesserung des Standards
Modernisierungskosten (Herstellungskosten)Über RestnutzungsdauerBei Standardhebung
HausverwaltungskostenSofortAuch WEG-Hausgeld anteilig
Grundsteuer (nicht umgelegte Anteile)SofortNur soweit nicht auf Mieter umgelegt
GebäudeversicherungSofortBrandschutz, Haftpflicht
Fahrtkosten zum Objekt0,30 €/kmEinfache Fahrt reicht
SteuerberatungskostenAnteiligNur auf Einkünfte V&V entfallend
15-%-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)Nicht sofortWenn > 15 % in ersten 3 Jahren nach Kauf

Steuerliche Besonderheiten

  • Verlustverrechnung: Negative Einkünfte aus Vermietung können mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten (z. B. Gehalt) verrechnet werden - das mindert die Gesamtsteuerlast
  • 10-Jahres-Frist: Der Verkaufsgewinn einer vermieteten Immobilie ist nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei (§ 23 EStG)
  • Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten: Reparaturen (Erhaltungsaufwand) sind sofort absetzbar, Modernisierungen mit Standardhebung (Herstellungskosten) müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
  • 15-%-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG): Übersteigen Instandsetzungskosten in den ersten 3 Jahren nach Kauf 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten, werden sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten behandelt (nicht sofort absetzbar)

Verbilligte Vermietung und Steuerfolgen

Wer eine Wohnung zu einer Miete vermietet, die unter der ortsüblichen Marktmiete liegt - etwa an Familienangehörige - muss die 66-%-Grenze beachten: Liegt die vereinbarte Miete bei mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, können die Werbungskosten vollständig abgezogen werden. Liegt sie darunter, werden die Einkünfte in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt - nur der entgeltliche Teil berechtigt zum Werbungskostenabzug. In Nürnberg, wo die Marktmieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, sollten Vermieter, die an Familienmitglieder vermieten, die 66-%-Grenze regelmäßig anhand des aktuellen Mietspiegels überprüfen und ggf. die Miete anpassen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Vermieter in der Metropolregion Nürnberg sollten ihre Werbungskosten sorgfältig dokumentieren - jeder Euro senkt die Steuerlast. Besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf einer Kapitalanlage entsteht häufig ein steuerlicher Verlust (hohe Finanzierungszinsen + AfA > Mieteinnahmen), der das zu versteuernde Einkommen mindert. Achten Sie auf die 15-%-Grenze: Wenn Sie nach dem Kauf einer Wohnung in der Nürnberger Südstadt oder in Gostenhof umfangreich sanieren, dürfen die Kosten in den ersten 3 Jahren 15 % des Gebäudekaufpreises nicht überschreiten - sonst werden sie nicht sofort, sondern nur über 40-50 Jahre abgeschrieben. Planen Sie größere Sanierungen daher entweder vor dem Kauf (als Kaufpreisbestandteil) oder nach Ablauf der 3-Jahres-Frist, um den sofortigen steuerlichen Abzug zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich Mieteinnahmen versteuern, auch wenn ich Verluste mache?

Sie müssen die Einkünfte in der Anlage V erklären - unabhängig davon, ob ein Überschuss oder Verlust entsteht. Bei einem Verlust (Werbungskosten > Mieteinnahmen) profitieren Sie sogar: Der Verlust wird mit Ihren übrigen Einkünften (z. B. Gehalt) verrechnet und mindert Ihre Gesamtsteuerlast. In den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf sind steuerliche Verluste aus Vermietung häufig und gewollt - insbesondere bei hohen Finanzierungszinsen und umfangreicher AfA-Abschreibung sind sie ein wesentlicher Baustein der Immobilien-Steuerstrategie.

Was kann ich alles als Werbungskosten absetzen?

Alle Ausgaben, die durch die Vermietung veranlasst sind: AfA (2-3 % des Gebäudeanteils), Darlehenszinsen (nicht Tilgung!), Instandhaltungskosten, Hausverwaltung, Grundsteuer, Versicherungen, Fahrtkosten zum Objekt (0,30 €/km), Steuerberatungskosten (anteilig), Kontoführungsgebühren (16 € pauschal oder Nachweis), Rechtsberatungskosten bei Mieterstreitigkeiten und Maklerkosten bei der Mietersuche. Bewahren Sie alle Belege mindestens 6 Jahre auf - das Finanzamt kann Belege bis zu 10 Jahre rückwirkend anfordern.

Wie wird der Verkaufsgewinn einer vermieteten Immobilie besteuert?

Innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist (§ 23 EStG) wird der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Veräußerungskosten) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert - bei einem Grenzsteuersatz von 42 % kann das erheblich sein. Nach Ablauf der 10 Jahre ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Achtung: Die AfA-Abschreibungen mindern die steuerlichen Anschaffungskosten (fiktive Fortschreibung), was den rechnerischen Gewinn bei Verkauf innerhalb der 10 Jahre erhöht. Bei gewerblichem Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze) entfällt die Steuerfreiheit nach 10 Jahren vollständig.

Zurück zum Immobilien-Lexikon.

Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?

Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.

Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion

Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026

FOCUS Online Medien-Partner 2026

Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

Verwandte Fachbegriffe

Aus dem Bereich Steuern & Finanzen könnten diese Begriffe für Sie interessant sein.

Immobilie verkaufen in der Metropolregion: Nürnberg · Fürth · Erlangen

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.

Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion

Kontaktaufnahme

Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Schreiben Sie uns

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.