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Einkünfte aus Vermietung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sind eine der sieben Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie umfassen alle Einnahmen aus der Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen - abzüglich der Werbungskosten (Finanzierungszinsen, Abschreibung, Instandhaltung, Verwaltung). Die Einkünfte aus Vermietung werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Eigentümers besteuert und in der Anlage V der Einkommensteuererklärung deklariert.
Einnahmen aus Vermietung:
Abzüglich Werbungskosten:
Ergebnis: Überschuss (positiv) oder Verlust (negativ) aus Vermietung und Verpachtung
| Werbungskostenart | Absetzbarkeit | Besonderheit |
|---|---|---|
| Gebäude-AfA | Jährlich 2-3 % | Nur Gebäudeanteil, nicht Grundstück |
| Finanzierungszinsen (Zinsanteil) | Sofort | Tilgung ist nicht absetzbar |
| Instandhaltungskosten (Erhaltungsaufwand) | Sofort | Keine Verbesserung des Standards |
| Modernisierungskosten (Herstellungskosten) | Über Restnutzungsdauer | Bei Standardhebung |
| Hausverwaltungskosten | Sofort | Auch WEG-Hausgeld anteilig |
| Grundsteuer (nicht umgelegte Anteile) | Sofort | Nur soweit nicht auf Mieter umgelegt |
| Gebäudeversicherung | Sofort | Brandschutz, Haftpflicht |
| Fahrtkosten zum Objekt | 0,30 €/km | Einfache Fahrt reicht |
| Steuerberatungskosten | Anteilig | Nur auf Einkünfte V&V entfallend |
| 15-%-Grenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) | Nicht sofort | Wenn > 15 % in ersten 3 Jahren nach Kauf |
Wer eine Wohnung zu einer Miete vermietet, die unter der ortsüblichen Marktmiete liegt - etwa an Familienangehörige - muss die 66-%-Grenze beachten: Liegt die vereinbarte Miete bei mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, können die Werbungskosten vollständig abgezogen werden. Liegt sie darunter, werden die Einkünfte in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt - nur der entgeltliche Teil berechtigt zum Werbungskostenabzug. In Nürnberg, wo die Marktmieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, sollten Vermieter, die an Familienmitglieder vermieten, die 66-%-Grenze regelmäßig anhand des aktuellen Mietspiegels überprüfen und ggf. die Miete anpassen.
Vermieter in der Metropolregion Nürnberg sollten ihre Werbungskosten sorgfältig dokumentieren - jeder Euro senkt die Steuerlast. Besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf einer Kapitalanlage entsteht häufig ein steuerlicher Verlust (hohe Finanzierungszinsen + AfA > Mieteinnahmen), der das zu versteuernde Einkommen mindert. Achten Sie auf die 15-%-Grenze: Wenn Sie nach dem Kauf einer Wohnung in der Nürnberger Südstadt oder in Gostenhof umfangreich sanieren, dürfen die Kosten in den ersten 3 Jahren 15 % des Gebäudekaufpreises nicht überschreiten - sonst werden sie nicht sofort, sondern nur über 40-50 Jahre abgeschrieben. Planen Sie größere Sanierungen daher entweder vor dem Kauf (als Kaufpreisbestandteil) oder nach Ablauf der 3-Jahres-Frist, um den sofortigen steuerlichen Abzug zu sichern.
Sie müssen die Einkünfte in der Anlage V erklären - unabhängig davon, ob ein Überschuss oder Verlust entsteht. Bei einem Verlust (Werbungskosten > Mieteinnahmen) profitieren Sie sogar: Der Verlust wird mit Ihren übrigen Einkünften (z. B. Gehalt) verrechnet und mindert Ihre Gesamtsteuerlast. In den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf sind steuerliche Verluste aus Vermietung häufig und gewollt - insbesondere bei hohen Finanzierungszinsen und umfangreicher AfA-Abschreibung sind sie ein wesentlicher Baustein der Immobilien-Steuerstrategie.
Alle Ausgaben, die durch die Vermietung veranlasst sind: AfA (2-3 % des Gebäudeanteils), Darlehenszinsen (nicht Tilgung!), Instandhaltungskosten, Hausverwaltung, Grundsteuer, Versicherungen, Fahrtkosten zum Objekt (0,30 €/km), Steuerberatungskosten (anteilig), Kontoführungsgebühren (16 € pauschal oder Nachweis), Rechtsberatungskosten bei Mieterstreitigkeiten und Maklerkosten bei der Mietersuche. Bewahren Sie alle Belege mindestens 6 Jahre auf - das Finanzamt kann Belege bis zu 10 Jahre rückwirkend anfordern.
Innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist (§ 23 EStG) wird der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Veräußerungskosten) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert - bei einem Grenzsteuersatz von 42 % kann das erheblich sein. Nach Ablauf der 10 Jahre ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Achtung: Die AfA-Abschreibungen mindern die steuerlichen Anschaffungskosten (fiktive Fortschreibung), was den rechnerischen Gewinn bei Verkauf innerhalb der 10 Jahre erhöht. Bei gewerblichem Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze) entfällt die Steuerfreiheit nach 10 Jahren vollständig.
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Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
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