Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Durchleitungsrecht - Ein Durchleitungsrecht ist eine Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB), die dem Berechtigten erlaubt, Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) über ein fremdes Grundstück zu führen. Das Durchleitungsrecht wird im Grundbuch des belasteten Grundstücks eingetragen und bleibt auch bei Eigentümerwechsel bestehen. Es ist eines der häufigsten dinglichen Rechte in der Praxis und spielt besonders bei Hinterliegergrundstücken eine zentrale Rolle.
Ein Durchleitungsrecht kann auf verschiedenen Wegen entstehen:
Der Schutzstreifen einer Leitung definiert den Bereich, in dem der Grundstückseigentümer keine Bebauung oder tiefwurzelnde Bepflanzung vornehmen darf. Die typischen Schutzstreifenbreiten variieren je nach Leitungstyp:
Innerhalb des Schutzstreifens darf der Grundstückseigentümer keine Gebäude errichten, keine Bäume oder Sträucher mit tiefgehenden Wurzeln pflanzen und keine Maßnahmen vornehmen, die den Bestand der Leitung gefährden. Zudem hat der Leitungsinhaber das Recht, das Grundstück zu Inspektions- und Wartungszwecken zu betreten - ein wesentlicher Eingriff in die Eigentümerrechte, der bei der Wertermittlung zu berücksichtigen ist.
Ein eingetragenes Durchleitungsrecht belastet das dienende Grundstück und kann dessen Wert mindern:
In den gewachsenen Siedlungsstrukturen Nürnbergs - besonders in den Gartenstadtvierteln (Gartenstadt, Werderau, Ziegelstein) und den Reihenhaussiedlungen der 1950er-1970er-Jahre - verlaufen Versorgungsleitungen häufig über Privatgrundstücke, ohne dass ein Durchleitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Diese informellen Leitungsführungen entstanden oft zu einer Zeit, als Nachbarschaftsverhältnisse weniger formalisiert waren. Sie werden bei Grundstücksverkäufen zum Problem: Der neue Eigentümer kann die Entfernung der Leitung verlangen, ohne dass der Leitungsinhaber ein einklagbares Recht hat. Wir empfehlen Käufern, vor dem Kauf bei den Stadtwerken Nürnberg oder dem jeweils zuständigen Versorgungsunternehmen einen Leitungsplan anzufordern und Abteilung II des Grundbuchs auf eingetragene Leitungsrechte zu prüfen. Fehlen Eintragungen für vorhandene Leitungen, sollte dies im Kaufpreis berücksichtigt oder die nachträgliche Eintragung vor Eigentumsübergang vertraglich vereinbart werden. In Erlangen und Fürth gelten dieselben Grundsätze - auch dort bestehen in älteren Siedlungsgebieten häufig ungesicherte Leitungsführungen.
Eine Löschung ist nur mit Bewilligung des Berechtigten (§ 875 BGB) möglich - also des Eigentümers des begünstigten Grundstücks oder des Versorgungsunternehmens. Wird die Leitung nicht mehr benötigt (z. B. nach Anschluss an eine neue Trasse oder nach Aufgabe des begünstigten Grundstücks), kann der Berechtigte zur Abgabe der Löschungsbewilligung aufgefordert werden. Verweigert er die Zustimmung trotz Wegfalls des Bedarfs, muss gerichtlich geklärt werden, ob das Durchleitungsrecht erloschen ist. Versorgungsunternehmen erteilen die Löschungsbewilligung erfahrungsgemäß nur, wenn die Leitung vollständig zurückgebaut und ein alternatives Versorgungskonzept umgesetzt ist.
Ja - eingetragene Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch für jeden einsehbar und gehen automatisch auf den Käufer über. Der Verkäufer hat darüber hinaus eine Aufklärungspflicht über wertbildende Belastungen - also auch über nicht eingetragene, ihm bekannte Leitungsführungen. Verschweigt er ein bekanntes, aber nicht eingetragenes Leitungsrecht, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB) oder Schadensersatz verlangen (§ 280 BGB). Wir empfehlen Verkäufern, im Kaufvertrag ausdrücklich auf alle bekannten Leitungen hinzuweisen - auch wenn diese nicht im Grundbuch stehen.
Bei vertraglicher Bestellung wird die Entschädigung frei verhandelt - üblich sind Einmalzahlungen oder jährliche Nutzungsentgelte, die sich am Verkehrswert der betroffenen Fläche und dem Ausmaß der Nutzungsbeschränkung orientieren. Bei gesetzlichen Leitungsrechten nach TKG oder EnWG hat der Eigentümer Anspruch auf angemessene Entschädigung für die Wertminderung und auf vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Leitungsarbeiten. Die Höhe richtet sich nach dem Schutzstreifen und der Nutzungseinschränkung - typisch: 50-70 % des Bodenrichtwerts der betroffenen Fläche als Einmalentschädigung. Bei strittiger Höhe empfehlen wir die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung.
Ein im Grundbuch eingetragenes oder faktisch vorhandenes Durchleitungsrecht kann die Bebaubarkeit eines Grundstücks erheblich einschränken. Im Schutzstreifen einer Mittelspannungsleitung (typisch: 5 Meter beiderseits der Leitungsachse) darf nicht gebaut werden - das kann bei einem kleinen Grundstück einen wesentlichen Teil der bebaubaren Fläche entziehen. Verläuft eine Hauptversorgungsleitung diagonal über ein Grundstück, kann die verbleibende Nutzfläche so gering werden, dass das Grundstück baurechtlich nicht mehr sinnvoll entwickelt werden kann. Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in Nürnberg oder der Region empfehlen wir daher dringend, vor dem Kauf einen Leitungsplan bei den Stadtwerken Nürnberg bzw. bei N-ERGIE und der Deutschen Telekom anzufordern und die Leitungsverläufe mit dem geplanten Baufeld abzugleichen. Bei größeren Projekten übernimmt dies in der Regel das beauftragte Ingenieurbüro im Rahmen der Grundlagenermittlung - für Privatkäufer ist eine eigene Vorabprüfung trotzdem empfehlenswert.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.