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Einfriedung

Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung

Einfriedung - Eine Einfriedung ist die Abgrenzung eines Grundstücks gegenüber Nachbargrundstücken oder öffentlichen Flächen durch Zäune, Mauern, Hecken oder andere Abgrenzungsanlagen. Die Einfriedung unterliegt in Bayern dem Nachbarrecht (BayAGBGB), den kommunalen Satzungen (z. B. Gestaltungssatzung, Bebauungsplan) und - bei bestimmten Höhen - der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Streitigkeiten über Einfriedungen zählen zu den häufigsten Nachbarrechtskonflikten.

Rechtliche Grundlagen in Bayern

Einfriedungspflicht

In Bayern besteht nach Art. 47 BayAGBGB eine Einfriedungspflicht gegenüber dem Nachbarn, wenn dieser eine Einfriedung verlangt und ein berechtigtes Interesse nachweist (z. B. Schutz vor Tieren, Kindern, unerwünschtem Betreten). Die Kosten der Einfriedung tragen grundsätzlich beide Nachbarn zu gleichen Teilen - bei einer gemeinsamen Grenzeinfriedung.

Genehmigungsfreiheit und Grenzen

  • Genehmigungsfrei (BayBO Art. 57): Einfriedungen bis 2,00 m Höhe sind in Bayern verfahrensfrei
  • Abstandsflächen: Einfriedungen bis 2,00 m dürfen an der Grundstücksgrenze errichtet werden - darüber gelten Abstandsvorschriften
  • Bebauungsplan: Viele Bebauungspläne in Nürnberg schreiben Materialien, Höhen und Ausführungsarten vor (z. B. „nur Holzlattenzaun bis 1,20 m” oder „Hecke aus standortgerechten Gehölzen”)

Abstandsregelungen für lebende Einfriedungen (Hecken)

In Bayern gelten nach Art. 47-50 BayAGBGB Mindestabstände:

  • Hecken bis 2,00 m Höhe: Mindestabstand 0,50 m zur Grundstücksgrenze
  • Hecken über 2,00 m Höhe: Mindestabstand 2,00 m zur Grundstücksgrenze
  • Der Nachbar kann die Beseitigung oder den Rückschnitt verlangen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden

Typische Einfriedungsarten und Kosten

EinfriedungsartKosten pro lfd. MeterLebensdauerPflegeaufwand
Maschendrahtzaun15-40 €15-25 JahreGering
Holzlattenzaun40-100 €10-20 JahreMittel (Streichen)
Doppelstabmattenzaun50-120 €25-40 JahreGering
Natursteinmauer150-400 €50+ JahreKeiner
Hainbuchenhecke20-50 € (Pflanzung)UnbegrenztHoch (2× jährlich Schnitt)
Gabionenwand100-250 €30-50 JahreGering

Einfriedung und Grundstücksgrenzen

Ein häufiges Problem bei Einfriedungen ist die genaue Lage der Grundstücksgrenze. Viele ältere Einfriedungen wurden nicht exakt auf der Grenze errichtet und haben im Laufe der Zeit durch Setzungen oder Verschiebungen die Position verändert. Wenn Sie eine neue Einfriedung planen, empfehlen wir, zunächst eine Katastervermessung durch das Vermessungsamt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beauftragen, um die genaue Grenzlage festzustellen. Kosten: ca. 500-1.500 € je nach Grundstücksgröße und Lage. Diese Investition zahlt sich aus, um spätere Nachbarschaftskonflikte über falsch gesetzte Zäune zu vermeiden.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Vor der Errichtung einer Einfriedung in Nürnberg sollten Sie drei Dinge prüfen: 1. den Bebauungsplan (gibt es Festsetzungen zu Material, Höhe, Gestaltung?), 2. die Gestaltungssatzung des Stadtteils und 3. das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Die meisten Einfriedungsstreitigkeiten entstehen, weil Nachbarn nicht vorab informiert wurden. In den Nürnberger Reihenhaussiedlungen und Gartenstadtvierteln schreiben Bebauungspläne oft niedrige, offene Einfriedungen (max. 1,20 m, Holzlatten oder Hecke) vor - massive Mauern oder blickdichte Zäune über 1,80 m sind dort häufig nicht zulässig. Verstöße können vom Bauordnungsamt der Stadt Nürnberg mit einer Rückbauverfügung geahndet werden. In der fränkischen Umgebung (Schwabach, Zirndorf, Roth) gelten kommunale Satzungen, die je nach Gemeinde unterschiedliche Vorgaben machen - fragen Sie im Zweifel beim jeweiligen Bauordnungsamt nach.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für einen Zaun in Nürnberg?

Einfriedungen bis 2,00 m Höhe sind in Bayern nach Art. 57 BayBO genehmigungsfrei. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bauen können, was Sie wollen: Die Vorgaben des Bebauungsplans, der Gestaltungssatzung und des Nachbarrechts müssen trotzdem eingehalten werden. Bei Einfriedungen über 2,00 m ist eine Baugenehmigung erforderlich - und die Erteilung ist keineswegs sicher, wenn der Bebauungsplan niedrigere Höhen vorschreibt. Empfehlung: Prüfen Sie vorab den Bebauungsplan online im BayernAtlas oder fragen Sie beim Bauordnungsamt der Stadt Nürnberg nach - eine kurze Anfrage kann teure Rückbaumaßnahmen verhindern.

Muss mein Nachbar die Hälfte der Zaunkosten tragen?

Wenn Sie die Einfriedung auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze errichten und der Nachbar ein berechtigtes Interesse an der Einfriedung hat (oder Sie auf seinen Wunsch hin errichten), ja - nach Art. 47 BayAGBGB tragen beide Nachbarn die Kosten je zur Hälfte. Errichten Sie den Zaun auf Ihrem eigenen Grundstück (innerhalb der Grenze), tragen Sie die Kosten allein, sind aber auch alleiniger Eigentümer und können Material und Gestaltung frei wählen, solange die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Darf mein Nachbar eine 2-Meter-Hecke direkt an die Grenze pflanzen?

Nein - in Bayern muss eine Hecke bis 2,00 m Höhe einen Mindestabstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Wird die Hecke höher als 2,00 m, muss der Abstand mindestens 2,00 m betragen. Hält der Nachbar diese Abstände nicht ein, können Sie ihn zur Beseitigung oder zum Rückschnitt auffordern. Reagiert er nicht, können Sie nach Fristsetzung die Ansprüche gerichtlich durchsetzen - die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Beseitigung beträgt allerdings nur 5 Jahre ab Kenntnis der Grenzüberschreitung, sodass zügiges Handeln ratsam ist.

Einfriedung und Immobilienwert

Eine gut gestaltete Einfriedung trägt zum ersten Eindruck eines Objekts bei und kann den wahrgenommenen Wert steigern. Besonders in gehobenen Wohnlagen Nürnbergs - etwa in Burgthann, in der Gartenstadt oder in Zerzabelshof - spiegelt die Qualität der Einfriedung das Niveau des Gesamtobjekts wider. Eine vernachlässigte, schief hängende Einfriedung oder eine überwucherte Hecke kann Kaufinteressenten abschrecken und den Verhandlungsspielraum des Käufers stärken.

Wir empfehlen Eigentümern, die ihre Immobilie verkaufen möchten, die Einfriedung vor dem Vermarktungsstart in Ordnung zu bringen: Hecken schneiden, verrottete Holzelemente ersetzen, rostige Metallteile streichen. Der Aufwand ist im Verhältnis zum erzielbaren Preiseffekt gering - eine ordentliche, repräsentative Einfriedung vermittelt Pflege und Werterhalt des gesamten Grundstücks. Bei älteren Objekten sollte zudem geprüft werden, ob die Einfriedung noch exakt auf der Grundstücksgrenze steht oder ob sich im Laufe der Jahrzehnte Verschiebungen ergeben haben, die beim Verkauf zu Diskussionen führen könnten.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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