Telefon
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Fachbegriff aus dem Bereich Grundstück & Erschließung
Dekontamination - Dekontamination bezeichnet die Entfernung oder Neutralisierung von Schadstoffen aus Boden, Grundwasser oder Gebäudesubstanz. Im Immobilienbereich ist sie erforderlich, wenn ein Grundstück mit Altlasten belastet ist - etwa durch frühere industrielle Nutzung, Tankstellen, chemische Reinigungen oder militärische Nutzung. Die Dekontamination ist Voraussetzung für eine baurechtliche Genehmigung und kann die Kosten eines Grundstückskaufs erheblich beeinflussen.
Je nach Art und Ausmaß der Kontamination kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz:
Die Dekontamination ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt. Verantwortlich für die Sanierung sind der Verursacher der Kontamination, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. In der Praxis trifft die Pflicht häufig den aktuellen Eigentümer - auch wenn er die Kontamination nicht verursacht hat (Zustandsstörer). Dies ist ein kritischer Punkt beim Grundstückskauf: Wer ein altlastenbelastetes Grundstück erwirbt, übernimmt automatisch die Sanierungsverantwortung, wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist.
| Verfahren | Kontaminationstyp | Dauer | Kostenrahmen | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Bodenaustausch (ex situ) | Lokale Verunreinigung | Wochen | 50-300 €/m³ | Häufigste Methode, schnell |
| Bodenwaschung (ex situ) | Schwermetalle | Wochen bis Monate | 100-400 €/t | Geeignet für schwere Böden |
| Biologische Sanierung (in situ) | Organische Schadstoffe (KW) | Monate bis Jahre | 30-150 €/m³ | Kostengünstig, zeitintensiv |
| Thermische Behandlung | Organische Schadstoffe, PCB | Wochen | 200-600 €/t | Sehr effektiv, teuer |
| Pump-and-Treat | Grundwasserkontamination | Jahre | 500-5.000 €/m³ Wasser | Langzeitmaßnahme, hoher Aufwand |
| Sicherung / Einkapselung | Alle Typen (Versiegelung) | Wochen | 20-80 €/m² | Keine Beseitigung, nur Barriere |
Die Dekontamination ist im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt. Verantwortlich für die Sanierung sind der Verursacher der Kontamination, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. In der Praxis trifft die Pflicht häufig den aktuellen Eigentümer - auch wenn er die Kontamination nicht verursacht hat (Zustandsstörer). Dies ist ein kritischer Punkt beim Grundstückskauf: Wer ein altlastenbelastetes Grundstück erwirbt, übernimmt automatisch die Sanierungsverantwortung, wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist.
Die Behörden - in Bayern das Landesamt für Umwelt (LfU) und die jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden - können Sanierungsanordnungen erlassen und notfalls die Sanierung auf Kosten des Eigentümers selbst durchführen lassen. Sanierungsziele werden für jeden Einzelfall festgesetzt und richten sich nach der geplanten Nutzung: Für Wohnbebauung gelten strengere Grenzwerte als für Gewerbe- oder Industrienutzung. Dies hat praktische Konsequenzen für die Entwicklung von Konversionsflächen in Nürnberg - etwa ehemalige Industrieareale, die zu Wohnquartieren umgewidmet werden sollen. Die Kosten der behördlich angeordneten Sanierung können erheblich sein und müssen beim Erwerb solcher Flächen zwingend in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.
Als historischer Industriestandort verfügt Nürnberg über ein gut dokumentiertes Altlastenkataster. Bekannte Belastungsschwerpunkte sind die ehemaligen Industriegebiete in Gibitzenhof und Steinbühl (Metallverarbeitung, chemische Produktion), das Gebiet entlang des Main-Donau-Kanals (historische Hafennutzung, Materialumlagerung), frühere Tankstellenstandorte (Kohlenwasserstoffbelastung) und militärisch genutzte Areale aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Das Altlastenkataster des Umweltamts der Stadt Nürnberg kann vor einem Grundstückskauf kostenfrei abgefragt werden.
Auch im Umland Nürnbergs - in Schwabach, Fürth und Erlangen - finden sich altlastenverdächtige Flächen aus der industriellen Vergangenheit der Region. Besonders in Fürth (ehemalige Spiegel- und Glasindustrie) und Schwabach (Goldschlägerei, Metallverarbeitung) ist eine sorgfältige Voruntersuchung vor Grundstückserwerb zu empfehlen. Die Landkreise stellen eigene Altlastenkataster bereit, die über die jeweiligen Landratsämter abgefragt werden können.
Nürnberg als historischer Industriestandort weist zahlreiche altlastenverdächtige Flächen auf - insbesondere in den ehemaligen Industriegebieten Gibitzenhof, Steinbühl und entlang des Main-Donau-Kanals. Wir empfehlen Grundstückskäufern dringend, vor dem Erwerb einen Auszug aus dem Altlastenkataster beim Umweltamt der Stadt Nürnberg anzufordern und zusätzlich eine orientierte Untersuchung (Bodenproben, historische Nutzungsrecherche) durchführen zu lassen. Die Kosten einer Dekontamination können von wenigen Tausend Euro (lokale Kraftstoffverunreinigung bei einer ehemaligen Zapfsäule) bis zu mehreren Hunderttausend Euro (großflächige Schwermetallbelastung in Industriegebieten) reichen und sollten in die Kaufpreisverhandlung einfließen - idealerweise als Rückstellung oder Kaufpreisabzug.
Nach dem Verursacherprinzip ist primär der Verursacher der Kontamination verantwortlich. Kann dieser nicht herangezogen werden (Insolvenz, historischer Betrieb, unbekannter Verursacher), trifft die Sanierungspflicht den aktuellen Grundstückseigentümer. Beim Immobilienkauf sollte die Altlastenhaftung im Kaufvertrag klar geregelt werden - eine Freistellungserklärung des Verkäufers für bekannte oder unbekannte Altlasten sowie eine Kaufpreisreduzierung im Verhältnis zum geschätzten Sanierungsaufwand schützen den Käufer. Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung ist bei Grundstücken mit industrieller Vornutzung unerlässlich. Neben einer vertraglichen Freistellung sollten Käufer prüfen, ob eine Umwelthaftpflicht- oder Umweltschadensversicherung abgeschlossen werden kann, die das Restrisiko unbekannter Altlasten abdeckt.
Grundsätzlich ja, wenn eine Sanierung oder Sicherung die geplante Nutzung ermöglicht. Bei Wohnbebauung gelten strengere Sanierungsziele als bei Gewerbenutzung. Häufig wird eine Sicherungsmaßnahme (Versiegelung der kontaminierten Schicht, Einkapselung) der vollständigen Dekontamination vorgezogen, wenn sie die geplante Nutzung ermöglicht und kostengünstiger ist. Die Bauaufsichtsbehörde und das Umweltamt entscheiden im konkreten Einzelfall über die ausreichenden Sanierungsmaßnahmen.
Das Altlastenkataster der Stadt Nürnberg (erreichbar über das Umweltamt, Abteilung Bodenschutz) gibt Auskunft über bekannte oder vermutete Kontaminationen. Eine historische Nutzungsrecherche (Luftbilder, Stadtarchiv, Gewerberegister) gibt Hinweise auf frühere Nutzungen. Zusätzlich kann eine orientierte Untersuchung (Bodenproben an strategischen Stellen, Grundwasseruntersuchung) durchgeführt werden, die bei einem Umweltgutachter ca. 3.000-10.000 Euro kostet. Bei Grundstücken mit industrieller, gewerblicher oder militärischer Vornutzung ist eine solche Untersuchung vor dem Kauf dringend empfohlen.
Zurück zum Immobilien-Lexikon.
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie wissen?
Ermitteln Sie in 2 Minuten den realen Marktwert - kostenfrei und unverbindlich.
Fachlich geprüft von der myhome-Redaktion
Immobilienfachleute · Nürnberg · Aktualisiert 2026
Wichtiger Hinweis zum Haftungsausschluss
Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.
Erhalten Sie eine kostenfreie und unverbindliche Einschätzung - persönlich oder online.
Wir sind dort, wo Ihre Immobilie ist - in der gesamten Metropolregion
Um Ihnen maximale Geschwindigkeit bei der Wertermittlung und Vermarktung zu garantieren, haben wir unsere Prozesse voll digitalisiert. Wir beraten Sie exklusiv und persönlich per Telefon oder Video-Call. Besichtigungstermine und Vor-Ort-Termine an Ihrer Immobilie finden selbstverständlich weiterhin persönlich statt. Besuche in unserer Zentrale in der Weißenburger Str. nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Direkt mit einem Experten sprechen.
Anrufen - 0911 / 88 18 73 80Schicken Sie uns Ihr Anliegen gerne per WhatsApp.
WhatsApp-NachrichtWir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.