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Baudarlehen

Fachbegriff aus dem Bereich Steuern & Finanzen

Baudarlehen - Ein Baudarlehen ist ein zweckgebundener Kredit, der zur Finanzierung eines Neubaus, eines Immobilienkaufs oder einer umfassenden Sanierung dient. Die Bank sichert das Darlehen durch eine Grundschuld auf der finanzierten Immobilie ab. Baudarlehen zeichnen sich durch lange Laufzeiten (15-30 Jahre), vergleichsweise niedrige Zinssätze und die Möglichkeit der Zinsbindung aus.

Darlehensarten im Überblick

Je nach Tilgungsstruktur und Zinsbindung unterscheidet man:

  • Annuitätendarlehen: Die häufigste Form - die monatliche Rate (Annuität) bleibt über die Zinsbindungsfrist gleich. Sie setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen, wobei der Tilgungsanteil im Zeitverlauf steigt und der Zinsanteil sinkt. Diese Planbarkeit macht das Annuitätendarlehen besonders für Familien attraktiv.
  • Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt konstant, die Rate sinkt mit abnehmender Restschuld. Selten bei Privatfinanzierungen, häufiger bei gewerblichen Krediten.
  • Endfälliges Darlehen: Während der Laufzeit werden nur Zinsen gezahlt, die Tilgung erfolgt am Ende in einer Summe. Wird vor allem von Kapitalanlegern genutzt, die den steuerlichen Zinsabzug maximieren möchten.
  • KfW-Darlehen: Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit vergünstigten Zinssätzen - etwa für energieeffizientes Bauen (KfW 261/262) oder altersgerechten Umbau (KfW 159).
  • Variables Darlehen: Der Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen (z. B. vierteljährlich) an den EURIBOR angepasst. Bietet Flexibilität und ist bei sinkenden Zinsen vorteilhaft, trägt aber das Zinsänderungsrisiko beim Darlehensnehmer.

Zinsbindung und Anschlussfinanzierung

Die Zinsbindungsfrist legt fest, für wie lange der vereinbarte Sollzins gilt - üblich sind 10, 15 oder 20 Jahre. Nach Ablauf der Zinsbindung muss eine Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Marktzinsen vereinbart werden. Darlehensnehmer haben nach § 489 BGB das Recht, ein Darlehen mit mehr als zehnjähriger Zinsbindung nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen - ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Wahl der Zinsbindung ist eine Abwägung zwischen Sicherheit und Flexibilität: Lange Zinsbindungen bieten Planungssicherheit, sind aber in der Regel mit einem Zinsaufschlag verbunden. Wer in fünf bis zehn Jahren mit steigenden Zinsen rechnet, sichert sich mit einer langen Bindung ab. Bei einem stabilen oder fallenden Zinsniveau kann eine kürzere Bindung mit anschließender Umschuldung günstiger sein.

Eigenkapital und Beleihungsauslauf

Die Höhe des eingesetzten Eigenkapitals bestimmt den Beleihungsauslauf (Loan-to-Value), der direkten Einfluss auf den Zinssatz hat. Banken belohnen einen niedrigen Beleihungsauslauf mit günstigeren Konditionen:

  • Bis 60 % Beleihungsauslauf: Bestmögliche Zinssätze (erstrangige Beleihung)
  • 60-80 %: Moderater Zinsaufschlag
  • 80-90 %: Deutlicher Risikoaufschlag
  • Über 90 %: Nur wenige Banken finanzieren, mit erheblichen Aufschlägen

Wer die Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer 3,5 %, Notar ca. 2 %, ggf. Makler 3,57 %) vollständig aus Eigenkapital finanziert und zusätzlich 20 % des Kaufpreises einbringt, erhält typischerweise die besten Konditionen.

Praxis-Tipp für Eigentümer in Nürnberg und Franken

Wir empfehlen Käufern in der Metropolregion Nürnberg, bei der Baudarlehenssuche nicht nur die Hausbank, sondern mindestens drei Angebote zu vergleichen - die Zinsunterschiede zwischen Banken können bei gleicher Bonität 0,2-0,5 Prozentpunkte betragen, was bei einer typischen Finanzierung von 350.000 Euro über 20 Jahre mehrere Tausend Euro ausmacht. Nutzen Sie unabhängige Finanzierungsvermittler, die Zugang zu mehreren Dutzend Banken haben.

Prüfen Sie zudem, ob KfW-Förderprogramme kombinierbar sind: In Nürnberg gibt es zusätzlich kommunale Fördermittel der Stadt und des Freistaats Bayern, die die Finanzierungskosten weiter senken können. Das KfW-Programm 261 (Bundesförderung Effiziente Gebäude) bietet zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro für energieeffiziente Neubauten, die mit dem Standardbaudarlehen der Hausbank kombiniert werden können. Die Kombination verschiedener Finanzierungsbausteine sollte von einem unabhängigen Berater strukturiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich für ein Baudarlehen?

Die meisten Banken erwarten mindestens 20-30 % der Gesamtkosten (Kaufpreis plus Nebenkosten) als Eigenkapital. Die Kaufnebenkosten - Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern), Notar und Grundbuch (ca. 2 %) und gegebenenfalls Maklerprovision (3,57 %) - sollten vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden. Eine 100-%-Finanzierung ist möglich, erfordert aber eine überdurchschnittliche Bonität und wird mit einem Zinsaufschlag von 0,3-0,8 Prozentpunkten versehen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Nürnberg sollten Käufer mit einem Eigenkapitalbedarf von mindestens 80.000-100.000 Euro rechnen.

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Wird ein Baudarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückgezahlt - etwa bei einem vorzeitigen Verkauf - kann die Bank eine Entschädigung für den entgangenen Zins verlangen. Die Berechnung richtet sich nach der Restlaufzeit, dem Zinsniveau und den ersparten Risikokosten. Nach zehn Jahren Laufzeit entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung nach § 489 BGB. Bei einer geplanten Immobilienveräußerung sollte die Vorfälligkeitsentschädigung in die Verkaufsplanung einkalkuliert werden - sie kann bei längerer Restlaufzeit und hohem Zinssatz mehrere Tausend Euro betragen.

Kann ich die Tilgungsrate während der Laufzeit ändern?

Viele Banken bieten einen Tilgungssatzwechsel an - typischerweise zwei- bis fünfmal während der Zinsbindung, in einem Korridor zwischen 1 % und 5 % anfänglicher Tilgung. Zusätzlich ermöglichen die meisten Verträge jährliche Sondertilgungen von 5-10 % der ursprünglichen Darlehenssumme. Beides sollte bei Vertragsschluss vereinbart werden, da nachträgliche Änderungen oft kostenpflichtig sind. Wir empfehlen, Sondertilgungsoptionen stets in den Vertrag aufzunehmen - auch wenn sie im Moment der Unterzeichnung nicht benötigt werden, schaffen sie Flexibilität für zukünftige Gehaltssteigerungen oder Erbschaften.

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Die in diesem Immobilien-Lexikon enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Trotz sorgfältigster Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte. Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Aufgrund der Komplexität der Materie empfehlen wir ausdrücklich, bei konkreten Vorhaben einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung eines passenden Fachberaters aus unserem regionalen Netzwerk.

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